Betreff
Baumschutz
Einreicherin: Petra Voß, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorlage
kAF 0029/2019
Art
kleine Anfrage

Anfrage:

 

  1. Welche qualitativen und welche quantitativen Konsequenzen hätte ein Wegfall der Baumschutzsatzung und eine Reduzierung des Schutzstandards auf das gesetzliche Minimum in Bezug auf Fällgenehmigungen und Ausgleichsverpflichtungen?
    (Bitte Baumarten, Beschaffenheit wie z.B. Stammumfang etc. angeben) 

 

  1. Wie viele ersatzpflichtige Bäume wurden in den Jahren seit 2010 im Stralsunder Stadtgebiet gefällt, wie viele Bäume wurden an welchen Stellen als Ersatz für welche Fällungen nachgepflanzt und zu welchem Zeitpunkt wird das Kompensationsziel für die Baumfällungen zwischen 2010 und 2018 voraussichtlich erreicht sein?


Hinweis:
Fällungen und Nachpflanzungen bitte einzeln präzise aufschlüsseln nach:
- Jahren
- Grund der Ausgleichspflicht

- Standort der Nachpflanzungen (mind. Stadtteilnennung bzw. Ortslage der städtischen Grundstücke außerhalb des Stadtgebietes)

  1. Wie viele Bäume hätten seit 2010 zusätzlich gefällt werden dürfen und viele der Ersatzpflanzungsverpflichtungen der Jahre seit 2010 wären nicht angefallen, wenn nicht die Stralsunder Baumschutzsatzung, sondern lediglich das gesetzlich vorgeschriebene Mindestmaß an Kompensationen hätte erfolgen müssen, welche Konsequenzen hätte dies für die CO²-Bilanz gehabt und wie ist der aktuelle Stand bei den Baumschulden?

    Hinweis:
    Bitte Verpflichtungen aufschlüsseln nach Jahren, Stadtteilen, Baumarten (Fällung und Nachpflanzungen) sowie Baumalter.

 


Aussprache: Ja/  Nein


 

 

 

Begründung:

 

Die Stralsunder Baumschutzsatzung ist ein gutes Instrument, um im privaten Bereich Fällungen durch vorherige Beratung vermeiden zu können oder für einen Ausgleich zu sorgen. Sie ist elementarer Bestandteil des Naturschutzregelwerks in der Hansestadt Stralsund und sollte dies auch bleiben.

 

Bei Nachpflanzungsverpflichtungen, die nicht aus der Baumschutzsatzung resultieren (, weil sie zum Beispiel aus Baumaßnahmen der Verwaltung hervorgehen), ist von besonderem Interesse, wie viele der Nachpflanzungen für im Stadtgebiet gefällte Bäume auch im Stadtgebiet selbst vorgenommen werden. In vielen Fällen scheinen Kompensationen außerhalb Stralsunds (z.B. auf Ummanz) stattzufinden. Dies wäre negativ für die Lebensqualität in Stralsund und das Stadtklima, da dann eine fortschreitende Reduzierung des Baumbestandes zu verzeichnen ist.

 

Zu 1. bzgl. de CO²-Bilanz: Da in der Regel sehr junge Bäume nachgepflanzt werden, deren CO²-Effekt deutlich geringer ist als derjenige der vorher gefällten, älteren Bäume, kommt es in der Regel erst nach Jahrzehnten zu einer ausgeglichenen Bilanz. Hier ist der exakte (berechenbare) Zeitpunkt von großem Interesse, in einer vorherigen Antwort der Verwaltung wurde lediglich von „30-50 Jahren“ (vgl. kAF 0091/2015) gesprochen, dies ist präziser zu benennen.

 

Zu 2. Die konservativen Fraktionen von CDU/FDP und Bürgern für Stralsund verfolgen derzeit die Abschaffung der Baumschutzsatzung als Ziel. Es ist daher von besonderem Interesse, welchen Nutzen die Baumschutzsatzung für den Klimaschutz hat.

 

Zu 3. Da die Ausgleichverpflichtungen innerhalb von zwei Vegetationsperioden zu erfüllen sind, müssten (abgesehen von Fristverlängerungen) die Verpflichtungen für die Jahre bis 2015 bereits komplett erfolgt sein. In der Antwort auf eine Anfrage aus