Einreicherin: Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für
Finanzen und Vergabe empfiehlt der Bürgerschaft folgende Beschlussfassung:
Die Bürgerschaft
der Hansestadt Stralsund beschließt:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt
1. den Fraktionen, den
Einzelbürgerschaftsmitgliedern und den entsprechenden Fachausschüssen im Hinblick auf bereits durchgeführte sowie geplante
Schritte zur Umsetzung des § 2b UStG zu
berichten.
Folgende Ziele und
Maßnahmen sollen sich dabei inhaltlich und zeitlich insbesondere wiederfinden:
- Die Analyse der Haushalte hinsichtlich der
umsatzsteuerlichen Relevanz
(Inventur
der Einnahmen) ist erfolgt.
- Die Analyse sämtlicher Verträge/Leistungsbeziehungen
hinsichtlich der künftigen umsatzsteuerlichen
Anforderungen (Inventur der Verträge) ist erfolgt
- Die Analyse geplanter Investitionen im Hinblick auf
potentielle Vorsteuerabzüge ist erfolgt.
- Eine steuerliche Analyse der Schnittstellen zu den
Beteiligungen wurde durchgeführt.
- Die Buchhaltungssoftware ist an umsatzsteuerliche
Erfordernisse angepasst.
- Entsprechende Schulungsmaßnahmen der Beteiligten sind
durchgeführt.
2. zu prüfen, in welchem Jahr die
Umstellung auf § 2b UStG erfolgen soll. Die Ergebnisse
dieser Prüfung werden den Fraktionen, Einzelbürgerschaftsmitgliedern und den entsprechenden
Fachausschüssen noch in diesem Jahr zur Beratung vorgelegt.
3. für die Einführung eines TAX
Compliance Management Systems bzw. eines IKS Steuern
Sorge zu tragen. Folgende Ziele sollen hiermit insbesondere erreicht werden:
- Ein IKS Steuern zur Sicherstellung der Erfüllung
steuerlicher Pflichten
(TAX
Compliance) und damit zur Exkulpation der gesetzlichen Vertreter und der betroffenen Mitarbeiter
ist entwickelt.
- Eine entsprechende Organisationsstruktur für den
Steuerschuldner ist eingeführt.
- Es werden neue Planstellen in ausreichender Anzahl und
mit ausreichendem Umfang
geschaffen.
- Es werden die notwendigen Haushaltsmittel
bereitgestellt.
4. zu den oben genannten Zwecken
Kooperationen mit anderen Gebiestkörperschaften zu prüfen und die Ergebnisse den Fraktionen,
Einzelbürgerschaftsmitgliedern und den
entsprechenden Fachausschüssen noch in diesem Jahr zur Beratung vorzulegen.
Begründung:
Die Besteuerung der
öffentlichen Hand wurde einer grundlegenden Veränderung unterzogen. Der
Übergangszeitraum vom 01.01.2017 endet (spätestens) am 31.12.2020. Dies hat
auch weitreichende Konsequenzen für die Hansestadt Stralsund. Der Betrieb gewerblicher
Art als bisheriger Anknüpfungspunkt für die USt entfällt. Kooperationen zu
anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts (interkommunale Zusammenarbeit)
können unter engen Voraussetzungen begünstigt sein. Verträge sind ggf.
rechtzeitig anzupassen.