Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Finanzen und Vergabe empfiehlt der Bürgerschaft folgende Beschlussfassung:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt

 

1.            den Fraktionen, den Einzelbürgerschaftsmitgliedern und den entsprechenden Fachausschüssen im Hinblick auf bereits durchgeführte sowie geplante Schritte zur   Umsetzung des § 2b UStG zu berichten.


                Folgende Ziele und Maßnahmen sollen sich dabei inhaltlich und zeitlich insbesondere   wiederfinden:

                -              Die Analyse der Haushalte hinsichtlich der umsatzsteuerlichen Relevanz
                               (Inventur der Einnahmen) ist erfolgt.
                -              Die Analyse sämtlicher Verträge/Leistungsbeziehungen hinsichtlich der                                                künftigen umsatzsteuerlichen Anforderungen (Inventur der Verträge) ist erfolgt
                -              Die Analyse geplanter Investitionen im Hinblick auf potentielle                                                 Vorsteuerabzüge ist erfolgt.
                -              Eine steuerliche Analyse der Schnittstellen zu den Beteiligungen wurde                                                durchgeführt.
                -              Die Buchhaltungssoftware ist an umsatzsteuerliche Erfordernisse angepasst.
                -              Entsprechende Schulungsmaßnahmen der Beteiligten sind durchgeführt.



2.            zu prüfen, in welchem Jahr die Umstellung auf § 2b UStG erfolgen soll. Die         Ergebnisse dieser Prüfung werden den Fraktionen, Einzelbürgerschaftsmitgliedern               und den entsprechenden Fachausschüssen noch in diesem Jahr zur Beratung            vorgelegt.

 

 

 

 

3.            für die Einführung eines TAX Compliance Management Systems bzw. eines IKS Steuern Sorge zu tragen. Folgende Ziele sollen hiermit insbesondere erreicht werden:

                -              Ein IKS Steuern zur Sicherstellung der Erfüllung steuerlicher Pflichten
                               (TAX Compliance) und damit zur Exkulpation der gesetzlichen Vertreter und                      der betroffenen Mitarbeiter ist entwickelt.
                -              Eine entsprechende Organisationsstruktur für den Steuerschuldner ist                                  eingeführt.
                -              Es werden neue Planstellen in ausreichender Anzahl und mit ausreichendem                     Umfang geschaffen.
                -              Es werden die notwendigen Haushaltsmittel bereitgestellt.


4.            zu den oben genannten Zwecken Kooperationen mit anderen Gebiestkörperschaften   zu prüfen und die Ergebnisse den Fraktionen, Einzelbürgerschaftsmitgliedern und               den entsprechenden Fachausschüssen noch in diesem Jahr zur Beratung            vorzulegen.

 


Begründung:

 

Die Besteuerung der öffentlichen Hand wurde einer grundlegenden Veränderung unterzogen. Der Übergangszeitraum vom 01.01.2017 endet (spätestens) am 31.12.2020. Dies hat auch weitreichende Konsequenzen für die Hansestadt Stralsund. Der Betrieb gewerblicher Art als bisheriger Anknüpfungspunkt für die USt entfällt. Kooperationen zu anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts (interkommunale Zusammenarbeit) können unter engen Voraussetzungen begünstigt sein. Verträge sind ggf. rechtzeitig anzupassen.