Betreff
Satzung zum Schutz des Gehölzbestandes (Baumschutzsatzung)
Aufhebungsbeschluss
Vorlage
B 0007/2019
Art
Beschlussvorlage Bürgerschaft

Sachverhalt:

Mit dem Beschluss Nr. 2019-VI-01-0930 hat die Bürgerschaft in ihrer Sitzung am 31.01.2019 ihren Willen bekundet, die Baumschutzsatzung der Hansestadt Stralsund vom 22.03.2004 aufzuheben.

Diese Vorlage dient der Umsetzung des o.g. Beschlusses Nr. 2019-VI-01-0930.

 


Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

  1. Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 777), und des § 14 Abs. 3 des Gesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes (Naturschutzausführungsgesetz – NatSchAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom           23. Februar 2010, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 05. Juli 2018 (GVOBl. M-V S. 221, 228) beschließt die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund die Aufhebungssatzung zur Satzung zum Schutz des Gehölzbestandes (Baumschutzsatzung) vom 22. März 2004.

 

  1. Die Aufhebungssatzung zur Satzung zum Schutz des Gehölzbestandes (Baumschutzsatzung) vom 22. März 2004 ist ortsüblich bekannt zu machen und tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 


Lösungsvorschlag:

Die Außerkraftsetzung der Baumschutzsatzung erfolgt gemäß § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg- Vorpommern durch den Beschluss einer neuen Satzung, hier einer Aufhebungssatzung. Gemäß § 15 Naturschutzausführungsgesetz ist für die Aufhebung einer gemeindlichen Satzung kein Beteiligungsverfahren vorgesehen.

 


Alternativen:

Für die Umsetzung der Willensbekundung der Bürgerschaft zur Aufhebung der Baumschutzsatzung der Hansestadt Stralsund vom 22.03.2004 gibt es zum Beschluss einer Aufhebungssatzung keine Alternative.