Aufhebungsbeschluss
Sachverhalt:
Mit dem Beschluss Nr. 2019-VI-01-0930 hat die Bürgerschaft in ihrer Sitzung am 31.01.2019 ihren Willen bekundet, die Baumschutzsatzung der Hansestadt Stralsund vom 22.03.2004 aufzuheben.
Diese Vorlage dient der Umsetzung des o.g. Beschlusses Nr.
2019-VI-01-0930.
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
- Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 777), und des § 14 Abs. 3 des Gesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes (Naturschutzausführungsgesetz – NatSchAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Februar 2010, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 05. Juli 2018 (GVOBl. M-V S. 221, 228) beschließt die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund die Aufhebungssatzung zur Satzung zum Schutz des Gehölzbestandes (Baumschutzsatzung) vom 22. März 2004.
- Die Aufhebungssatzung zur Satzung zum Schutz des Gehölzbestandes (Baumschutzsatzung) vom 22. März 2004 ist ortsüblich bekannt zu machen und tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Lösungsvorschlag:
Die Außerkraftsetzung der Baumschutzsatzung erfolgt gemäß § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg- Vorpommern durch den Beschluss einer neuen Satzung, hier einer Aufhebungssatzung. Gemäß § 15 Naturschutzausführungsgesetz ist für die Aufhebung einer gemeindlichen Satzung kein Beteiligungsverfahren vorgesehen.
Alternativen:
Für die Umsetzung der Willensbekundung der Bürgerschaft zur Aufhebung der Baumschutzsatzung der Hansestadt Stralsund vom 22.03.2004 gibt es zum Beschluss einer Aufhebungssatzung keine Alternative.