Einreicher: Dr. Ronald Zabel als Vorsitzender zeitweiliger Ausschuss Stadtmarke
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
- die Entwicklung einer Stadtmarke für die Hansestadt Stralsund,
- federführend soll der zeitweilige Ausschuss Stadtmarke mit den beteiligten Organisationen und Institutionen sein,
- für die Finanzierung des Stadtmarkenprozesses werden außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von 80.000 € in den Haushalt 2019 eingeordnet.
Begründung:
Die Mitglieder des
zeitweiligen Ausschusses Stadtmarke empfehlen der Bürgerschaft, die Entwicklung
einer Stadtmarke zu beschließen.
Der stete Wettbewerb
zwischen den Kommunen und Gemeinden macht eine Stadtmarkenbildung erforderlich,
ebenso werden der Tourismusbereich als auch der Wirtschaftsstandort Stralsund
an Attraktivität gewinnen.
Eine Stadtmarke kann
- ein gemeinsames Problembewusstsein
schaffen,
- Identität stiften,
- Traditionen bewahren,
- den Charakter einer Stadt stärken
und
- Zugehörigkeitsgefühl fördern.
Somit kann mit einer
Stadtmarke die Einzigartigkeit Stralsunds in der Region herausgearbeitet
werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Deckungsquellen:
1.
Der Stadtmarketingverein Stralsund stellt Finanzierungshilfen von Stralsunder Wirtschaftsunternehmen in Höhe von 20.000 € zur Verfügung.
2.
Die Deckung von 60.000 € erfolgen aus nachstehendem Unterkonto:
Teilhaushalt: 90 (Zentrale Finanzdienstleistungen)
Leistung: 61.1.01.001
Sachkonto: 40220000
Untersachkonto: 90000.01200
Bezeichnung: Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer