Betreff
Jugendschutzkontrollen in der Hansestadt Stralsund
Einreicher: Ute Bartel, SPD-Fraktion
Vorlage
kAF 0148/2018
Art
kleine Anfrage

Anfrage:

 

  1. Wie wird die Einhaltung des Jugendschutzes in der Hansestadt Stralsund kontrolliert? Gibt es regelmäßig gemeinsame Jugendschutzkontrollen mit dem Ordnungsamt und der Polizei?

 

  1. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen jedem Stadtteil zur Verfügung, wo sind Stellen unbesetzt und wie oft und regelmäßig wird der Jugendschutz kontrolliert?

 

  1. Welche Ergebnisse brachten die Kontrollen in den letzten 3 Jahren hervor und welche Konsequenzen hatte dies bei festgestellten Verfehlungen?

 


Aussprache: Ja/  Nein


Begründung:

 

Kein Wein und kein Bier an Kinder unter 16 Jahren, kein Schnaps oder sonstige Spirituosen an Jugendliche unter 18 Jahren. Der Verkauf von Alkohol an Minderjährige ist im Jugendschutzgesetz eindeutig geregelt. Dennoch ist die Zahl jugendlicher Komasäufer in Mecklenburg-Vorpommern zum dritten Mal in Folge gestiegen. Im Jahr 2017 kamen nach Informationen der DAK-Gesundheit 473 Kinder und Jugendliche mit einer Alkoholvergiftung ins Krankenhaus. Nach Zahlen des statistischen Landesamtes stieg die Zahl der Betroffenen im Vergleich zu 2016 um 22,5 Prozent.

 

 

 

 

Ute Bartel