Sachverhalt:

Die Dienstanweisung 03/2012 regelt das Verfahren im Umgang mit Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen. Auf Grund des Spendenrahmens innerhalb eines Wertes von 100,00 € bis 1.000,00 € entscheidet der Hauptausschuss über die Annahme der Spende.

Die Spende von Dr. Therese Frentz, Berlin, trägt zu einem Teil der Finanzierung von Orchesterfreizeiten der Musikschule im kommenden Jahr bei.


Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss beschließt, die Spende von Dr. Therese Frentz in Höhe von 1.000,00 € anzunehmen und der Musikschule unter der Leistung 26.3.01.001 zur Verfügung zu stellen.


Lösungsvorschlag:

Der Hauptausschuss beschließt die Annahme der Zuwendung entsprechend der Anlage.


Alternativen:

Die Spende wird nicht angenommen.