Betreff
Kleingartenentwicklungskonzept der Hansestadt Stralsund, Teil 1
Vorlage
B 0045/2018
Art
Beschlussvorlage Bürgerschaft

Sachverhalt:

 

In der Hansestadt Stralsund bestehen 58 Kleingärtnervereine (2013), die Mitglied im Kreisverband der Gartenfreunde Stralsund e.V. sind.

Kleingärten dienen der Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf. Das Kleingartenwesen ist darüber hinaus städtebaulich, ökologisch und sozial von Bedeutung:

·        Als Teil des städtischen Grünanlagensystems leisten die Kleingartenanlagen einen wichtigen Beitrag zur Erholung.

·        Als Teil der klimatisch wirksamen Flächen tragen Kleingartenanlagen zu Klimaschutz und Klimaanpassung bei, indem sie das Stadtklima (Temperatur, Luftfeuchtigkeit) positiv beeinflussen.

·        In sozialer Sicht bieten sie Gelegenheiten für Kontakte, Integration und erfüllende Freizeitgestaltung.

 

Für die Kleingartenanlagen beschloss die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund 1994 ein Kleingartenkonzept, um dem gemeinnützigen Kleingartenwesen im Rahmen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung einen entsprechenden Stellenwert einzuräumen. Die Kleingartenanlagen wurden in dauernd zu erhaltende Kleingärten, Kleingärten mit veränderter oder eingeschränkter Nutzung und im Bestand gefährdete Kleingärten kategorisiert. Des Weiteren wurden Ersatzflächen für Kleingärten ausgewiesen.

 

Im Jahr 2011 wurde sowohl vom Kreisverband der Gartenfreunde Stralsund e.V. als auch von der Hansestadt Stralsund der Bedarf an der Fortschreibung des Kleingartenkonzepts von 1994 angemeldet aufgrund von aktuellen Problemlagen wie z.B.

·        Leerstand von Parzellen

·        angestrebten Anpassungen von Pachtverträgen

·        fehlender Unterhaltungsmöglichkeit an einigen Grabenabschnitten im Bereich von Kleingärten.

 

Mit der Fortschreibung des Kleingartenkonzepts wurde das Planungsbüro Morgenstern 2013 beauftragt. Es werden damit folgende Ziele verfolgt:

 

1.    Das Kleingartenentwicklungskonzept wird im Interesse der Kleingärtnervereine erarbeitet. Es soll vorrangig zur Erhaltung und Sicherung des Kleingartenwesens in der Hansestadt Stralsund im Rahmen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung beitragen und dem fortschreitenden Leerstand entgegenwirken. Dazu werden konkrete Ziele formuliert und Maßnahmen empfohlen, die der Beseitigung von ermittelten Schwächen/ Risiken und der Stärkung der Potenziale in den Kleingartenanlagen und in ihrem Umfeld dienen.                  

2.    In Verbindung mit dem Ziel der Sanierung des Einzugsgebietes der Stralsunder Stadtteiche, das die Hansestadt Stralsund seit einigen Jahren verfolgt, sollen die zufließenden Gräben in einen naturnahen Zustand gebracht werden. Dies betrifft sowohl Schaffung von Entwicklungsmöglichkeiten als auch die Reduzierung der Nährstoff- und Schadstoffbelastung der Gräben, die sich zum Teil im Bereich von Kleingartenanlagen befinden.

3.    Darüber hinaus soll der Wasser- und Bodenverband „Barthe/ Küste“ in die Lage versetzt werden, seiner Gewässerunterhaltungspflicht an den Gräben, die als Gewässer II. Ordnung klassifiziert sind, auch im Bereich der Kleingartenanlagen durch die Schaffung

 von Unterhaltungsmöglichkeiten nachzukommen.

4.    Mit dem Kleingartenentwicklungskonzept soll außerdem den Belangen der Wasserrechtlichen Allgemeinverfügung der Hansestadt Stralsund vom 24.08.2007 Rechnung getragen werden. Die REWA ist in der Hansestadt Stralsund mit der Abwasserentsorgung beauftragt. Für den Bereich der Kleingartenanlagen sollen Verbesserungsmöglichkeiten der dafür erforderlichen Rahmenbedingungen und

Verbesserungserfordernisse bei der Entsorgung aufgezeigt werden.

5.    Ein weiteres Ziel besteht darin, Verbesserungen für Natur und Landschaft und des Grün- und Freiraumsystems der Stadt in einigen Bereichen von Kleingartenanlagen herbeizuführen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

Das Kleingartenentwicklungskonzept der Hansestadt Stralsund, Teil 1 wird als Handlungskonzept zur Erhaltung, Sicherung und Fortentwicklung des Kleingartenwesens in der Hansestadt Stralsund im Rahmen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung beschlossen.

 


Mit Unterstützung der Hansestadt Stralsund wurde 2011 und 2012 durch den Kreisverband der Gartenfreunde Stralsund e.V. und der einzelnen Kleingärtnervereine eine Bestandserhebung durchgeführt. In die folgende Konzepterarbeitung waren auch der Kreisverband der Gartenfreunde Stralsund e.V., die REWA, die städtischen Abteilungen u.a. eingebunden. Der Entwurf für Teil 1 des Konzeptes (Langendorfer Berg und Stadtgebiet Tribseer) wurde 2016 den Kleingärtnervereinen, der REWA, dem Wasser- und Bodenverband „Barthe/ Küste“, dem Stadtkleingartenausschuss und dem Kreisverband der Gartenfreunde Stralsund vorgestellt und den Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme dazu gegeben. Die erstellte Abwägungs-dokumentation gibt Auskunft darüber, mit welchem Ergebnis die Stellungnahmen geprüft und wie sie bei der weiteren Konzepterarbeitung berücksichtigt wurden. 

 

 

Lösungsvorschlag:

 

Teil 1 des Kleingartenentwicklungskonzeptes ist mit den 2017 übergebenen aktualisierten Daten (Stand 2016) nunmehr fertig gestellt und wird gemäß Bürgerschaftsbeschluss Nr. 2018-VI-06-0815 vom 21.06.2018 zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Für das Kleingartenentwicklungskonzept Teil 2 (Stadtgebiete Knieper und Grünhufe) und Teil 3 (Stadtgebiete Franken, Lüssower Berg und Süd) sind den Beteiligten die Konzepte analog zu Teil 1 vorzustellen und die eingegangenen Stellungnahmen der Abwägung zu unterziehen. Nach Abschluss dieser Verfahrensschritte und Fertigstellung werden auch die Teile 2 und 3 zur Beschlussfassung vorgelegt, voraussichtlich im ersten Halbjahr 2019.

 

Im Abstand von 5 Jahren soll das fortgeschriebene Kleingartenkonzept einem Monitoring unterzogen werden, das insbesondere die Leerstandsentwicklung in den Blick nimmt.  Eine erneute Fortschreibung ist nach 15 Jahren geplant.

 


Alternativen:

 

Das Kleingartenentwicklungskonzept Teil 1 mit den vorgeschlagenen Zielen und Maßnahmen wird nicht beschlossen. Damit würde für ihre Umsetzung die Grundlage fehlen.  Die Darstellung der Kleingartenanlagen als Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Dauerkleingärten“ im Flächennutzungsplan und im Landschaftsplan bliebe davon unberührt.

Diese Alternative wird nicht empfohlen.