In der Hansestadt Stralsund bestehen 58 Kleingärtnervereine (2013), die
Mitglied im Kreisverband der Gartenfreunde Stralsund e.V. sind.
Kleingärten dienen der Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den
Eigenbedarf. Das Kleingartenwesen ist darüber hinaus städtebaulich, ökologisch
und sozial von Bedeutung:
·
Als
Teil des städtischen Grünanlagensystems leisten die Kleingartenanlagen einen wichtigen
Beitrag zur Erholung.
·
Als
Teil der klimatisch wirksamen Flächen tragen Kleingartenanlagen zu Klimaschutz
und Klimaanpassung bei, indem sie das Stadtklima (Temperatur, Luftfeuchtigkeit)
positiv beeinflussen.
·
In
sozialer Sicht bieten sie Gelegenheiten für Kontakte, Integration und
erfüllende Freizeitgestaltung.
Für die Kleingartenanlagen beschloss die Bürgerschaft der Hansestadt
Stralsund 1994 ein Kleingartenkonzept, um dem gemeinnützigen Kleingartenwesen
im Rahmen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung einen entsprechenden
Stellenwert einzuräumen. Die Kleingartenanlagen wurden in dauernd zu erhaltende
Kleingärten, Kleingärten mit veränderter oder eingeschränkter Nutzung und im
Bestand gefährdete Kleingärten kategorisiert. Des Weiteren wurden Ersatzflächen
für Kleingärten ausgewiesen.
Im Jahr 2011 wurde sowohl vom Kreisverband der Gartenfreunde Stralsund
e.V. als auch von der Hansestadt Stralsund der Bedarf an der Fortschreibung des
Kleingartenkonzepts von 1994 angemeldet aufgrund von aktuellen Problemlagen wie
z.B.
·
Leerstand
von Parzellen
·
angestrebten
Anpassungen von Pachtverträgen
·
fehlender
Unterhaltungsmöglichkeit an einigen Grabenabschnitten im Bereich von
Kleingärten.
Mit der Fortschreibung des Kleingartenkonzepts wurde das Planungsbüro Morgenstern 2013 beauftragt. Es werden damit folgende Ziele verfolgt:
1.
Das
Kleingartenentwicklungskonzept wird im Interesse der Kleingärtnervereine
erarbeitet. Es soll vorrangig zur Erhaltung und Sicherung des Kleingartenwesens
in der Hansestadt Stralsund im Rahmen einer geordneten städtebaulichen
Entwicklung beitragen und dem fortschreitenden Leerstand entgegenwirken. Dazu
werden konkrete Ziele formuliert und Maßnahmen empfohlen, die der Beseitigung
von ermittelten Schwächen/ Risiken und der Stärkung der Potenziale in den
Kleingartenanlagen und in ihrem Umfeld dienen.
2.
In
Verbindung mit dem Ziel der Sanierung des Einzugsgebietes der Stralsunder
Stadtteiche, das die Hansestadt Stralsund seit einigen Jahren verfolgt, sollen
die zufließenden Gräben in einen naturnahen Zustand gebracht werden. Dies
betrifft sowohl Schaffung von Entwicklungsmöglichkeiten als auch die
Reduzierung der Nährstoff- und Schadstoffbelastung der Gräben, die sich zum
Teil im Bereich von Kleingartenanlagen befinden.
3.
Darüber
hinaus soll der Wasser- und Bodenverband „Barthe/ Küste“ in die Lage versetzt
werden, seiner Gewässerunterhaltungspflicht an den Gräben, die als Gewässer II.
Ordnung klassifiziert sind, auch im Bereich der Kleingartenanlagen durch die
Schaffung
von Unterhaltungsmöglichkeiten nachzukommen.
4.
Mit
dem Kleingartenentwicklungskonzept soll außerdem den Belangen der
Wasserrechtlichen Allgemeinverfügung der Hansestadt Stralsund vom 24.08.2007
Rechnung getragen werden. Die REWA ist in der Hansestadt Stralsund mit der
Abwasserentsorgung beauftragt. Für den Bereich der Kleingartenanlagen sollen
Verbesserungsmöglichkeiten der dafür erforderlichen Rahmenbedingungen und
Verbesserungserfordernisse
bei der Entsorgung aufgezeigt werden.
5.
Ein
weiteres Ziel besteht darin, Verbesserungen für Natur und Landschaft und des
Grün- und Freiraumsystems der Stadt in einigen Bereichen von Kleingartenanlagen
herbeizuführen.
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
Das
Kleingartenentwicklungskonzept der Hansestadt Stralsund, Teil 1 wird als
Handlungskonzept zur Erhaltung, Sicherung und Fortentwicklung des Kleingartenwesens in der Hansestadt Stralsund
im Rahmen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung beschlossen.
Mit Unterstützung der Hansestadt Stralsund
wurde 2011 und 2012 durch den Kreisverband der Gartenfreunde Stralsund e.V. und
der einzelnen Kleingärtnervereine eine Bestandserhebung durchgeführt. In die
folgende Konzepterarbeitung waren auch der Kreisverband der Gartenfreunde
Stralsund e.V., die REWA, die städtischen Abteilungen u.a. eingebunden. Der Entwurf für Teil 1 des Konzeptes (Langendorfer Berg und
Stadtgebiet Tribseer) wurde 2016 den Kleingärtnervereinen, der REWA, dem
Wasser- und Bodenverband „Barthe/ Küste“, dem Stadtkleingartenausschuss und dem
Kreisverband der Gartenfreunde Stralsund vorgestellt und den Beteiligten
Gelegenheit zur Stellungnahme dazu gegeben. Die erstellte
Abwägungs-dokumentation gibt Auskunft darüber, mit welchem Ergebnis die Stellungnahmen
geprüft und wie sie bei der weiteren Konzepterarbeitung berücksichtigt
wurden.
Lösungsvorschlag:
Teil 1 des Kleingartenentwicklungskonzeptes ist mit den 2017 übergebenen
aktualisierten Daten (Stand 2016) nunmehr fertig gestellt und wird gemäß
Bürgerschaftsbeschluss Nr. 2018-VI-06-0815 vom 21.06.2018 zur Beschlussfassung
vorgelegt.
Für das Kleingartenentwicklungskonzept Teil 2 (Stadtgebiete Knieper und
Grünhufe) und Teil 3 (Stadtgebiete Franken, Lüssower Berg und Süd) sind den
Beteiligten die Konzepte analog zu Teil 1 vorzustellen und die eingegangenen
Stellungnahmen der Abwägung zu unterziehen. Nach Abschluss dieser
Verfahrensschritte und Fertigstellung werden auch die Teile 2 und 3 zur
Beschlussfassung vorgelegt, voraussichtlich im ersten Halbjahr 2019.
Im Abstand von 5 Jahren soll das fortgeschriebene Kleingartenkonzept
einem Monitoring unterzogen werden, das insbesondere die Leerstandsentwicklung
in den Blick nimmt. Eine erneute
Fortschreibung ist nach 15 Jahren geplant.
Das Kleingartenentwicklungskonzept Teil 1 mit den vorgeschlagenen Zielen und Maßnahmen wird nicht beschlossen. Damit würde für ihre Umsetzung die Grundlage fehlen. Die Darstellung der Kleingartenanlagen als Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Dauerkleingärten“ im Flächennutzungsplan und im Landschaftsplan bliebe davon unberührt.
Diese Alternative wird nicht empfohlen.