Betreff
Radfahrverbot auf Gehwegen
Einreicher: Ute Bartel, SPD-Fraktion
Vorlage
kAF 0093/2018
Art
kleine Anfrage

Anfrage:

  1. Welche ordnungsbehördlichen Maßnahmen werden ergriffen, um die negative Entwicklung im Straßenverkehr für Fußgänger einzudämmen und die Sicherheit auf den Gehwegen zu gewährleisten?

 

  1. Werden Unfälle zwischen Radfahrern und Fußgängern auf Straßen, Gehwegen und in den Fußgängerzonen statistisch erfasst? Wenn ja, wie stellt sich die Entwicklung der letzten 5 Jahre dar?

 

  1. Sieht die Verwaltung Möglichkeiten, die notwendige Unterbindung des illegalen Radfahrens auf Gehwegen durch verkehrspolitische und planerische Entscheidungen zu unterstützen?

 


Aussprache: Ja/  Nein


Begründung:

Für Fußgänger in der Altstadt wird es unangenehmer und gefährlicher, wenn die Gehwege immer stärker auch von Radfahrerinnen und Radfahrern benutzt werden. Gründe für diese Verlagerung sind die Flucht vor dem zu schnellen Autoverkehr oder unkomfortable Radverkehrsbedingungen. Auch fahrradunfreundliche Fahrbahnbeläge, etwa Kopfsteinpflaster, erzeugen eine Un-Kultur des Gehwegradelns. Radfahrer/innen haben dabei teilweise einen unangemessen „sportlichen“ Fahrstil. Durch das Radfahren auf den Gehwegen werden ältere Menschen, Gehbehinderte, Familien mit Kinderwagen etc. erheblich gefährdet. Besonders bedenklich ist die Situation für Sehbehinderte und Blinde, die von Radfahrern mit hoher Geschwindigkeit und ohne akustische Warnung auf den Gehwegen überholt werden. Zudem fahren Radfahrer meist in der Mitte des Gehweges, sodass Fußgänger gezwungen sind, auszuweichen.

Erzeugt wird durch solche unangenehme, kritische und gefährliche Begegnungen ein gereiztes, teils aggressives Klima, das den allgemeinen Umgangsformen und der Verhaltenskultur im öffentlichen Raum abträglich ist. 

 

 

Ute Bartel