Betreff
Haushaltssatzungen und Haushaltspläne 2018/2019 der Hansestadt Stralsund - Ergänzungsbeschluss zum Stellenplan im Doppelhaushalt 2018/2019
Vorlage
B 0034/2018
Art
Beschlussvorlage Bürgerschaft

Sachverhalt:

Die Hansestadt Stralsund hat als Frühstarter bereits ab dem 01.01.2011 den Umstieg auf die 

Doppik vollzogen. Die Feststellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2011 erfolgte im Januar       2016 mit eingeschränktem Bestätigungsvermerk.

Der erste doppische Jahresabschluss 2011 war mit immenser Nacharbeit und vermehrtem

Klärungsbedarf verbunden, so dass die Aufstellung einen Zeitrahmen von ca. zwei Jahren in

Anspruch nahm.  Mit der Feststellung des Jahresabschlusses 2011 und der Entlastung des

Oberbürgermeisters wird im Oktober dieses Jahres zu rechnen sein.

Die Hansestadt Stralsund befindet sich in erheblichem Zeitverzug zur rechtskonformen Auf-

stellung/Feststellung der Jahresabschlüsse 2012 bis 2017. Das Ministerium für Inneres und

Europa hat darauf wiederholt hingewiesen und das Genehmigungsverfahren zum Doppel-

haushalt 2018/2019 ausgesetzt. Somit gilt weiter die vorläufige Haushaltsführung mit den

gesetzlich vorgeschriebenen Einschränkungen in der Haushaltsdurchführung, die gerade auch im investiven Bereich unabhängig von der Finanzierungsart gelten. 

 

Ziel ist es, schnellstmöglich eine geordnete Haushaltswirtschaft herbeizuführen und den ein-

getretenen Rückstand bei der Erstellung der Jahresabschlüsse möglichst effizient aufzuho-

len. Dies liegt in der Gesamtverantwortung der gesamten Verwaltung.


Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

- die Ergänzung zum Stellenplan 2018/2019 und die geänderte Haushaltssatzung und den geänderten Haushaltsplan der Hansestadt Stralsund 2018/2019


Lösungsvorschlag:

Um dieses Ziel zu erreichen, ist als eine Maßnahme die Personalverstärkung im Kämmereiamt, Abteilung Stadtkasse, SG Geschäfts- und Anlagenbuchhaltung, unumgänglich und dringend geboten. In einem Gespräch über die fehlenden Jahresabschlüsse der Hansestadt Stralsund mit Vertretern des Ministeriums für Inneres und Europa M-V am 22.06.2018 im Kämmereiamt ist dies übereinstimmend bestätigt worden. Es wurde angeregt, ein zweites Team mit vier Geschäfts-/ Anlagenbuchhaltern zur Aufholung der Jahresabschlüsse aufzustellen. Von einer Befristung der Planstellen ist unbedingt abzusehen. Dies hat auch das Ministerium für Inneres und Europa M-V in dem o. g. Gespräch bestätigt.

 

Nunmehr müssen die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen dazu mit einem Ergänzungsbeschluss zum Stellenplan 2018/2019 geschaffen werden. Da die von der Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund am 18.01.2018 beschlossene Haushaltssatzung der Hansestadt Stralsund für die Haushaltsjahre 2018/2019 noch keine Rechtskraft erlangte, wird keine Nachtragshaushaltssatzung nach § 48 KV M-V erlassen, sondern Abhilfe mit einem Ergänzungsbeschluss zum Doppelhaushalt 2018/2019 herbeigeführt.

 

Die vier zusätzlichen Planstellen sind im Stellenplan 2018/2019 dem Kämmereiamt, Abteilung Stadtkasse, Sachgebiet Geschäfts- und Anlagenbuchhaltung unter den Planstellennummern 20.43.750, 20.43.800, 20.43.850 und 20.43.900 zugeordnet.

 


Alternativen:

Ohne die Einordnung dieser vier zusätzlichen Planstellen würde sich das Aufholen der ausstehenden Jahresabschlüsse  wesentlich verzögern. Beschlossene Haushaltssatzungen würden keine Rechtskraft erlangen können. Da auf unbestimmte Zeit die Vorschriften für die vorläufige Haushaltsführung gelten würden, wäre die Hansestadt Stralsund gehalten, nur die Aufwendungen zu tätigen oder Auszahlungen zu leisten, zu deren Leistung sie gesetzlich oder bei Beginn des Haushaltsjahres vertraglich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind. Insoweit dürften auch neue Investitions-maßnahmen grundsätzlich nicht in Angriff genommen werden.