Die Hansestadt Stralsund hat
als Frühstarter bereits ab dem 01.01.2011 den Umstieg auf die
Doppik vollzogen. Die
Feststellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2011 erfolgte im Januar 2016 mit eingeschränktem
Bestätigungsvermerk.
Der erste doppische Jahresabschluss 2011 war mit immenser
Nacharbeit und vermehrtem
Klärungsbedarf verbunden, so
dass die Aufstellung einen Zeitrahmen von ca. zwei Jahren in
Anspruch nahm. Mit der Feststellung des Jahresabschlusses
2011 und der Entlastung des
Oberbürgermeisters wird im
Oktober dieses Jahres zu rechnen sein.
Die Hansestadt Stralsund
befindet sich in erheblichem Zeitverzug zur rechtskonformen Auf-
stellung/Feststellung der
Jahresabschlüsse 2012 bis 2017. Das Ministerium für Inneres und
Europa hat darauf wiederholt
hingewiesen und das Genehmigungsverfahren zum Doppel-
haushalt 2018/2019 ausgesetzt. Somit gilt weiter
die vorläufige Haushaltsführung mit den
gesetzlich vorgeschriebenen Einschränkungen in der
Haushaltsdurchführung, die gerade auch im investiven Bereich unabhängig von der
Finanzierungsart gelten.
Ziel ist es, schnellstmöglich eine geordnete
Haushaltswirtschaft herbeizuführen und den ein-
getretenen Rückstand bei der Erstellung der
Jahresabschlüsse möglichst effizient aufzuho-
len. Dies liegt in der Gesamtverantwortung der gesamten Verwaltung.
Um dieses Ziel zu erreichen, ist als eine Maßnahme
die Personalverstärkung im Kämmereiamt, Abteilung Stadtkasse, SG Geschäfts- und
Anlagenbuchhaltung, unumgänglich und dringend geboten. In einem Gespräch über
die fehlenden Jahresabschlüsse der Hansestadt Stralsund mit Vertretern des
Ministeriums für Inneres und Europa M-V am 22.06.2018 im Kämmereiamt ist dies
übereinstimmend bestätigt worden. Es wurde angeregt, ein zweites Team mit vier
Geschäfts-/ Anlagenbuchhaltern zur Aufholung der Jahresabschlüsse aufzustellen.
Von einer Befristung der Planstellen ist unbedingt abzusehen. Dies hat auch das
Ministerium für Inneres und Europa M-V in dem o. g. Gespräch bestätigt.
Nunmehr müssen die haushaltsrechtlichen
Voraussetzungen dazu mit einem Ergänzungsbeschluss zum Stellenplan 2018/2019
geschaffen werden. Da die von der Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund am
18.01.2018 beschlossene Haushaltssatzung der Hansestadt Stralsund für die
Haushaltsjahre 2018/2019 noch keine Rechtskraft erlangte, wird keine
Nachtragshaushaltssatzung nach § 48 KV M-V erlassen, sondern Abhilfe mit einem
Ergänzungsbeschluss zum Doppelhaushalt 2018/2019 herbeigeführt.
Die vier zusätzlichen Planstellen sind im
Stellenplan 2018/2019 dem Kämmereiamt, Abteilung Stadtkasse, Sachgebiet
Geschäfts- und Anlagenbuchhaltung unter den Planstellennummern 20.43.750,
20.43.800, 20.43.850 und 20.43.900 zugeordnet.
Ohne die Einordnung dieser vier zusätzlichen Planstellen würde sich das Aufholen der ausstehenden Jahresabschlüsse wesentlich verzögern. Beschlossene Haushaltssatzungen würden keine Rechtskraft erlangen können. Da auf unbestimmte Zeit die Vorschriften für die vorläufige Haushaltsführung gelten würden, wäre die Hansestadt Stralsund gehalten, nur die Aufwendungen zu tätigen oder Auszahlungen zu leisten, zu deren Leistung sie gesetzlich oder bei Beginn des Haushaltsjahres vertraglich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind. Insoweit dürften auch neue Investitions-maßnahmen grundsätzlich nicht in Angriff genommen werden.