Einreicher: Dr. Arnold von Bosse, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
1. Welche
konkreten Aktivitäten hat die Hansestadt Stralsund gegenüber der DEGES, dem Landesamt für Straßenbau und Verkehr
Mecklenburg-Vorpommern sowie dem Wirtschaftsministerium
Mecklenburg-Vorpommern unternommen, um eine mögliche Nutzung, bzw. Planung der Flurstücke 36/1 und 36/2 der Flur
2, Gemarkung Andershof für
den Wohnungsbau anzuzeigen, bzw. anzufragen?
2. Hat die
Hansestadt Stralsund die Absicht, die o.g. Fläche zukünftig als Fläche für den Wohnungsbau oder eine andere bauliche Nutzung
zu entwickeln?
3. Sofern
zukünftig eine Nutzung als Fläche für den Wohnungsbau oder andere bauliche Nutzungen erwogen wird:
Wie
beurteilt die Hansestadt Stralsund dann die potenzielle Möglichkeit der entsprechenden planerischen Umsetzung vor dem
Hintergrund, dass sich die Fläche trotz
der bisher nicht erfolgten Umsetzung der Ausgleichsmaßnahme E2 als Sukzessionsfläche mit einer bedeutenden
Arten-, bzw. Naturschutzwertigkeit entwickelt
hat?
Im Rahmen der Mai-Sitzung der Stralsunder
Bürgerschaft teilte die Stadtverwaltung auf Anfrage der Bürgerschaftsfraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit, dass die Flurstücke 36/1 und 36/2 der Flur 2,
Gemarkung Andershof vor dem Hintergrund des vorliegenden Planfeststellungsbeschlusses
als Ausgleichsfläche herzustellen ist. Die Verwaltung führte weiterhin aus,
dass eine davon abweichende Nutzung nur dann möglich wäre, wenn eine adäquate,
von der Unteren Naturschutzbehörde befürwortete Kompensationsfläche bereitgestellt
würde und dazu das Einvernehmen mit der Planfeststellungsbehörde hergestellt
werden könne.
Bekanntlich hat die DEGES die diese Fläche betreffende
Ausgleichsmaßnahme noch nicht umgesetzt. Sie begründet dies nach unserer
Kenntnis damit, dass die Umsetzung aufgeschoben sei, um Teile dieser Fläche für
den Wohnungsbau zu nutzen. Auch wenn die DEGES inzwischen angekündigt hat, die
zeitnahe Umsetzung der Ersatzmaßnahme nun endlich anzugehen, ergibt sich ein
gewisser Widerspruch zwischen den Aussagen der Hansestadt Stralsund und der
DEGES.