Betreff
Zerstörung der Ausgleichsfläche zwischen Andershof und Devin
Einreicher: Dr. Arnold von Bosse, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorlage
kAF 0070/2018
Art
kleine Anfrage

Anfrage:


1.            In welchem Umfang und mit welchen Hintergründen erfolgte die Zerstörung der als   Ausgleichsfläche festgesetzten Flurstücke 36/1 und 36/2 in Stralsund (Ufersicherung     und gehölzbestandene Offenlandbereiche zwischen Andershof und Devin)?


2.            Welche Konsequenzen hat die Zerstörung der Ausgleichsfläche für den Verursacher?


3.            Wie ist die weitere Nutzungsperspektive für die angesprochene Fläche?


Aussprache: Ja/  Nein


Begründung:


Laut Planfeststellungsbeschluss für die Bundesstraße B 96n vom 9. Januar 2002 wurden

Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt, so u.a. im Stralsunder Stadtgebiet die Maßnahme E2

(Ufersicherung und gehölzbestandene Offenlandbereiche zwischen Andershof und Devin). Dieses etwa 5 ha große Areal wurde rechtsverbindlich als Ausgleich festgelegt.

Anfang Mai 2018 wurde diese Fläche mit einer Mulchfräse zerstört und umgebrochen. Als Eigentümerin der betroffenen Flurstücke ist die Deviner Projektentwicklungsgesellschaft mbH und Co KG eingetragen. In den letzten gut 15 Jahren hatten sich im benannten Bereich strukturreiche Offenlandbiotope entwickelt, die von einer Reihe von schutzwürdigen und z.T. bestandsgefährdeten Brutvogelarten besiedelt wurden. Diese sind jetzt weitgehend zerstört. Neben der Verletzung der gesetzlich festgelegten Ersatzmaßnahme des Planfeststellungsbeschlusses erfolgte durch die Zerstörung der Offenlandbiotope auch ein Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz.