Einreicher: Dr. Arnold von Bosse, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
1. In welchem Umfang und mit
welchen Hintergründen erfolgte die Zerstörung der als Ausgleichsfläche festgesetzten Flurstücke 36/1 und 36/2 in
Stralsund (Ufersicherung und
gehölzbestandene Offenlandbereiche zwischen Andershof und Devin)?
2. Welche Konsequenzen hat die
Zerstörung der Ausgleichsfläche für den Verursacher?
3. Wie ist die weitere
Nutzungsperspektive für die angesprochene Fläche?
Laut Planfeststellungsbeschluss für die Bundesstraße B 96n vom 9. Januar 2002
wurden
Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt, so u.a. im Stralsunder Stadtgebiet die Maßnahme E2
(Ufersicherung und gehölzbestandene Offenlandbereiche
zwischen Andershof und Devin). Dieses etwa 5 ha große Areal wurde
rechtsverbindlich als Ausgleich festgelegt.
Anfang Mai 2018 wurde diese Fläche mit einer Mulchfräse zerstört und
umgebrochen. Als Eigentümerin der betroffenen Flurstücke ist die Deviner
Projektentwicklungsgesellschaft mbH und Co KG eingetragen. In den letzten gut
15 Jahren hatten sich im benannten Bereich strukturreiche Offenlandbiotope
entwickelt, die von einer Reihe von schutzwürdigen und z.T. bestandsgefährdeten
Brutvogelarten besiedelt wurden. Diese sind jetzt weitgehend zerstört.
Neben der Verletzung der gesetzlich festgelegten Ersatzmaßnahme des
Planfeststellungsbeschlusses erfolgte durch die Zerstörung der Offenlandbiotope
auch ein Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz.