Betreff
Erschließungsvertrag zur Sicherung der landseitigen Erschließung im Gebiet der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38 der Hansestadt Stralsund (Schwedenschanze am ehemaligen Militärhafen)
Vorlage
B 0021/2018
Art
Beschlussvorlage Bürgerschaft

Sachverhalt:

Gegenstand dieser Vorlage ist der Erschließungsvertrag zur Sicherung der landseitigen Erschließung im Gebiet der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38 der Hansestadt Stralsund (Schwedenschanze am ehemaligen Militärhafen).

 

Mit dem Erschließungsvertrag verpflichtet sich der Investor, die Ostsee-Stralsund-Appartement GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Fred Muhsal und Frank Thiele, im vorgenannten Gebiet Wohnungen, Ferienwohnungen, Stellplätze für Kraftfahrzeuge und bestimmte Versorgungseinrichtungen für den angrenzenden Sportboothafen zu errichten.

 

Die betreffenden Gebäude werden mit Fernwärme nach Maßgabe der Fernwärmesatzung der Hansestadt Stralsund für das Gebiet Schwedenschanze vom 13.11.2017 versorgt.

 

Auf der Grundlage des Beschlusses der Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund vom 09.06.2016 (Beschluss-Nr.: 2016-VI-04-0407) ist mit dem Investor bereits ein städtebaulicher Vertrag zur wasserseitigen Erschließung abgeschlossen worden. Dieser Vertrag beinhaltet im Wesentlichen, dass der Investor im Bereich des ehemaligen Militärhafens einen Sportboothafen errichtet. Dieser Vertrag ist der Vorlage als Anlage beigefügt.

 


Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund stimmt dem Abschluss des Erschließungsvertrages zwischen der Hansestadt Stralsund und der Ostsee-Stralsund-Appartement GmbH nach Maßgabe des anliegenden Vertragsentwurfs (Anlage 1) zu.

 


Lösungsvorschlag:

Dem Abschluss des Erschließungsvertrages sollte zugestimmt werden, um die Verwirklichung des Gesamtvorhabens hinsichtlich der wasserseitigen und landseitigen Erschließung im B-Plan-Gebiet an der Schwedenschanze zu ermöglichen.

 


Alternativen: 

Die Ablehnung des Abschlusses des Erschließungsvertrages würde die städtebauliche Entwicklung im vorgenannten Bereich erheblich beeinträchtigen.