Einreicherin: Ute Bartel
Die Bürgerschaft der Hansestadt
Stralsund beschließt:
Der Oberbürgermeister wird
beauftragt, die Einrichtung einer Bürgerstiftung mit dem Ziel zu prüfen, eine
Bürgerstiftung in der Hansestadt Stralsund mit Unterstützung durch die Hansestadt
Stralsund zu gründen.
Insbesondere sollen geprüft:
- Rechtliche
Möglichkeiten und Voraussetzungen der Einrichtung
- Beteiligungen von
Bürgern, Organisationen, Unternehmen und der Hansestadt Stralsund
- Aufbringung des
Stiftungskapitals
- Mögliche Förderbereiche
und Aufgaben einer Bürgerstiftung Stralsund
- Beteiligungen durch
Stiftungen, Zustiftungen und Spenden
- Stiftungsgremien und
deren mögliche Zusammensetzung.
Derzeit existieren bundesweit etwa
400 Bürgerstiftungen. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es Bürgerstiftungen
beispielsweise in Wismar (seit 1998), Rostock (seit 2005), Parchim (seit 2005),
Schwerin (seit 2010) und in Neubrandenburg (seit 2017).
Mit Hilfe einer Bürgerstiftung kann
ein unabhängiges Förder- und Zuschusssystem zur Unterstützung bestimmter
zusätzlicher freiwilliger Projekte entwickelt werden. Breit angelegte
Bürgerstiftungen vermindern die Abhängigkeit von öffentlichen Mitteln. Angesichts
zunehmend leerer Kassen ist dies ein gewünschtes Ziel. Zusätzlich ergibt sich
örtlich die Möglichkeit, bürgerschaftlich-gemeinnütziges Engagement
einzubringen, zu stärken und zu bündeln. Zugleich wird gesellschaftliche
Verantwortung übernommen. Im Wesentlichen wird das Stiftungskapital von einer
Vielzahl von Stifterinnen und Stiftern erbracht. Dies ist der besondere
Charakter der Bürgerstiftung. Der örtlich begrenzte Wirkungskreis einer
Bürgerstiftung Stralsund stellt eine besondere Identität zu den Bürgern her.