Betreff
Einrichtung einer Bürgerstiftung der Hansestadt Stralsund
Einreicherin: Ute Bartel
Vorlage
AN 0034/2018
Art
Anträge

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Einrichtung einer Bürgerstiftung mit dem Ziel zu prüfen, eine Bürgerstiftung in der Hansestadt Stralsund mit Unterstützung durch die Hansestadt Stralsund zu gründen.

 

Insbesondere sollen geprüft:

  1. Rechtliche Möglichkeiten und Voraussetzungen der Einrichtung
  2. Beteiligungen von Bürgern, Organisationen, Unternehmen und der Hansestadt Stralsund
  3. Aufbringung des Stiftungskapitals
  4. Mögliche Förderbereiche und Aufgaben einer Bürgerstiftung Stralsund
  5. Beteiligungen durch Stiftungen, Zustiftungen und Spenden
  6. Stiftungsgremien und deren mögliche Zusammensetzung.

 


Begründung:

Derzeit existieren bundesweit etwa 400 Bürgerstiftungen. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es Bürgerstiftungen beispielsweise in Wismar (seit 1998), Rostock (seit 2005), Parchim (seit 2005), Schwerin (seit 2010) und in Neubrandenburg (seit 2017).

Mit Hilfe einer Bürgerstiftung kann ein unabhängiges Förder- und Zuschusssystem zur Unterstützung bestimmter zusätzlicher freiwilliger Projekte entwickelt werden. Breit angelegte Bürgerstiftungen vermindern die Abhängigkeit von öffentlichen Mitteln. Angesichts zunehmend leerer Kassen ist dies ein gewünschtes Ziel. Zusätzlich ergibt sich örtlich die Möglichkeit, bürgerschaftlich-gemeinnütziges Engagement einzubringen, zu stärken und zu bündeln. Zugleich wird gesellschaftliche Verantwortung übernommen. Im Wesentlichen wird das Stiftungskapital von einer Vielzahl von Stifterinnen und Stiftern erbracht. Dies ist der besondere Charakter der Bürgerstiftung. Der örtlich begrenzte Wirkungskreis einer Bürgerstiftung Stralsund stellt eine besondere Identität zu den Bürgern her.

 


Ute Bartel

SPD-Fraktion