Sachverhalt:

Die laufenden Arbeiten am Wasserwanderrastplatz an der Ostmole haben zu neuen Kenntnissen zum Zustand des Landzugangs geführt. Hierbei zeigt sich, dass auch der Landzugang dringend sanierungsbedürftig ist. Weiterhin traten im Verlauf der derzeitigen Baumaßnahmen an der Ostmole unvorhersehbare Mehrauszahlungen und eine Minderauszahlung auf.

 

Sicherung Landzugang

Ursprünglich war geplant, den Landzugang mit der alten Uferbefestigung unangetastet zu lassen. Die zwischen den alten Spundwandkästen befindlichen Füllbohlen sind jedoch in erheblichem Maße durchgerostet, zum Teil schon nicht mehr vorhanden. Gleichzeitig erzeugt die dahinter befindliche Auffüllung des Landbereiches erheblichen Druck auf die Füllbohlen. Starke Wölbungen in den Bohlen sind bereits erkennbar. Aufgrund dieser starken Beschädigungen der Uferbefestigung ist mittelfristig ein totales Versagen der Konstruktion zu erwarten. Dies wiederum bedeutet ein Nachrutschen der dahinter befindlichen Flächenbefestigung in Richtung der neuen Steganlage. Folgen für die Gründungspfähle und des darauf befindlichen Steges können eine Schiefstellung der Pfähle und des Steges mit Einschränkungen der Gebrauchstauglichkeit und somit Nutzbarkeit bzw. eine erhebliche Beschädigung des Steges sein.

 

Die Sicherung des Landzugangs erfolgt wie folgt:

Die zerstörte Uferbefestigung des Landzugangs der Ostmole wird mit einer neuen davor eingebrachten Spundwand gesichert. Den oberen Abschluss der Spundwand bildet eine Stahlabdeckung. Als Flächenbefestigung ist entlang der neuen Spundwand ein 2 m breiter Pflasterweg für den barrierefreien Zugang zum Wasserwanderrasthatz vorgesehen. Durch die Sicherung des Landzugangs mittels Spundwand und des damit verbundenen Landgewinns im Bereich des genehmigten Steges wird der Steg dort nicht mehr notwendig. Alle Anlegemöglichkeiten und Liegeplätze bleiben wie geplant erhalten.

 

Für die Sanierung des Landzugangs ist analog zur gesamten Baumaßnahme ebenfalls eine Kampfmittelsondierung erforderlich. Die mit dieser Projektänderung verbundenen Mehrkosten betragen einschließlich der Baunebenkosten inklusive Kampfmittelsondierung 433.010,05 €

 

Nachträge

 

- Baulos 1, Nachtrag 1, Spundwandprofil:

Minderkosten durch Anwendung alternatives Spundwandprofil (./. 23.898,70 €)

 

- Baulos 1 Nachtrag 2, Stegpfähle:

Mehrauszahlungen für das Ziehen der Stegpfähle - Beim Ziehen der Stegpfähle des ehemaligen Steges 6 wurde festgestellt, dass die Pfahllänge erheblicher größer ist als angenommen. Kalkuliert war eine Pfahllänge von 14 bis 15 m, was bei allen Steg- und Haltepfählen außer am Steg 6 auch zutraf. Die tatsächlich gemessene Länge der Pfähle am Steg 6 betrug 20 bis 22 m. Dadurch musste ein Rüttler zum Ziehen eingesetzt werden, was zu erheblichen Mehraufwendungen geführt hat. Die Anzahl der Länge der betroffenen Pfähle wurde dokumentiert.

Mehrkosten: 38.736,10 €

 

- Wellenschutzanlage, Mehrmengen Abbruch:

Bei der oberflächlichen Beräumung des Seebodens in den Rammtrassen wurden deutlich mehr alte Stahlteile gefunden, als im Vorfeld angenommen. Teilweise lagen alte Träger, Spundbohlen und Pfähle mehrfach übereinander und nebeneinander, was im Vorfeld nicht erkennbar war. Die Anzahl und Menge der geborgenen Materialien wurde dokumentiert.

Mehrkosten: 40.950,70 €

 

- Baulos 1 Stillstandskosten:

Aufgrund unvorhersehbarer Verzögerungen im Bauablauf durch die Kampfmittelbergung kam es zu Stillstandszeiten der ausführenden Firma im Bereich Los 1 zwischen dem 13.12.2017 und dem 31.01.2018.

Um die Stillstandskosten so gering wie möglich zu halten, wurden die Bauarbeiten am Los 1 ab 01. Februar 2018 bis 27. Mai 2018 unterbrochen. Der Weiterbau (Rammbeginn) erfolgt ab dem 28. Mai 2018.

Mehrkosten: 123.115,32 €

 

- Nachtrag Nr. 2, Bergung von Wracks:

Im Rahmen der Erarbeitung des Kampfmittelräumungskonzeptes wurden die bekannten, in der Rammtrasse liegenden Wracks als möglicherweise kampfmittelbelastet eingestuft und mussten vom Fachbetrieb geborgen werden. Bei der Voruntersuchung durch Spezialtaucher und einem Flächenscan erwiesen sich die Wracks außerdem als wesentlich größer, als im Vorfeld gemäß den Angaben von Ortskundigen angenommen wurde.

Mehrkosten: 197.282,78 €

 

- Nachtrag Nr.2, Zulage - Bauzeitverlängerung

Erhöhung der Kosten durch verlängerte Bergungszeit der Wracks (+4 Tage) von geplanten 15 Tagen gem. Nachtrag 2 auf 19 Tage.

Mehrkosten: 49.257,29 €

 

Anmerkung:

Für den Nachtrag Nr. 4 mit Entsorgung Z2 Böden und Rückbau Sinkstücke wurde bereits die Einordnung einer Überplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 450.0000 € mit Beschluss Nr.: H 2018-VI- 2-0342 am 20.02.2018 durch den Hauptausschuss der Hansestadt Stralsund bestätigt.

 

Die Hansestadt Stralsund hat mit Schreiben vom 30.01.2018 die Förderung der zur Umsetzung des Projektes zwingend erforderlichen zusätzlichen Maßnahmen beantragt. Der Zuwendungsgeber hat, vorbehaltlich des baufachlichen Prüfergebnisses, eine Förderung  mit einer 90-prozentigen Förderquote in Aussicht gestellt. Eine Grundvoraussetzung zur Erlangung des Änderungsbescheides ist der Nachweis der Sicherung des erforderlichen Eigenanteils. Das macht die  Einordnung der entsprechenden überplanmäßigen Ein- und Auszahlungen in den Haushalt der Hansestadt Stralsund erforderlich.

 

Das Wassersportzentrum Dänholm Nord e. V. hat seine Bereitschaft zur Übernahme der Kosten des Eigenanteils für die Sicherung des Landzuganges in Höhe von ca. 44.000 € erklärt.

 

Die Situation stellt sich zahlenmäßig wie folgt dar:

 

aktuelle Gesamtausgaben                                                                        8.773.281,12 €

abzgl. der Ausgaben einschließlich 2017                                              3.348.131,24 €

verbleibende erforderliche Ausgaben                                 5.425.149,88 €

Haushalt 2018 einschl. bereits bestätigte

überplanmäßig. Ausgaben (450.000€)                                  4.671.168,76 €

notwendige zusätzliche überplanmäßige Ausgaben        753.281,12 €

 

Finanzierung aus:

beantragter zusätzlicher Zuschuss 90%                                   677.953,01 €

Eigenanteil Wassersportzentrum für den Landzugang       44.000,00 €

verbbleibender Eigenanteil HST                                                                   31.328,11 €

 

Die notwendige Deckung des verbleibenden Eigenanteils erfolgt aus zusätzlichen Einzahlungen aus dem Verkauf von Grundstücken. Dementsprechend wird der Planansatz um 31.400,00 € erhöht.

 


Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Die Einordnung einer überplanmäßigen Auszahlung für das Investitionsvorhaben „Wasserwanderrastplatz an der Ostmole in Stralsund“ in Höhe von 753.300,00 EUR für

 

-       die Sicherung des Landzuganges

-       die in der Baudurchführung beim Wasserwanderrastplatz an der Ostmole entstandenen Nachträge

-        

Die überplanmäßige Einordnung wird durch die Erhöhung der Zuwendungen durch das Landesförderinstitut M-V, durch Zuzahlungen des Wassersportzentrums Dänholm e.V. und aus Grundstücksverkäufen der Hansestadt Stralsund gedeckt. Die überplanmäßige Auszahlung und die Deckung sind im Finanzhaushalt der Hansestadt Stralsund 2018 folgendermaßen einzuordnen:

-        

Teilhaushalt:                     15
Maßnahmen-Nr.:           13-6060-0017
Leistung:                             54.8.01.001

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Finanzierung

Sachkonto

Ansatz 2018 bisher

überplanmäßige Erhöhung

Ansatz 2018 neu

in EUR

Auszahlung

 

 

 

Anleger Ostmole

09610000
09610.40030

4.671.868,76

753.300,00

5.425.168,76

Einzahlung

 

 

 

Land

23310000
23310.00018

4.174.333,28

677.900,00

4.852.233,28

Wassersport-zentrum Dänholm e.V. (WSZ)

23310000
23310.00002

25.000,00

44.000,00

69.000,00

Städtischer Eigenanteil aus Mehreinzahlungen von Grundstücks-verkäufen

11.4.02.001
09-2060-0051
14311000
883000.34001

2.590.100,00

31.400,00

2.621.500,00

 

 


Lösungsvorschlag:

Bestätigung der Einstellung der überplanmäßigen Auszahlungen und Einzahlungen für:

 

-       die Sicherung des Landzuganges

-       die in der Baudurchführung beim Wasserwanderrastplatz an der Ostmole entstandenen Nachträge

 


Alternativen:

Keine

Die Zusätzlichen Maßnahmen sind für die ordnungsgemäße Fertigstellung des Bauvorhabens zwingend erforderlich.