Die laufenden Arbeiten am Wasserwanderrastplatz an der Ostmole haben zu
neuen Kenntnissen zum Zustand des Landzugangs geführt. Hierbei zeigt sich, dass
auch der Landzugang dringend sanierungsbedürftig ist. Weiterhin traten im
Verlauf der derzeitigen Baumaßnahmen an der Ostmole unvorhersehbare
Mehrauszahlungen und eine Minderauszahlung auf.
Sicherung Landzugang
Ursprünglich war geplant, den Landzugang mit der alten Uferbefestigung
unangetastet zu lassen. Die zwischen den alten Spundwandkästen befindlichen
Füllbohlen sind jedoch in erheblichem Maße durchgerostet, zum Teil schon nicht
mehr vorhanden. Gleichzeitig erzeugt die dahinter befindliche Auffüllung des
Landbereiches erheblichen Druck auf die Füllbohlen. Starke Wölbungen in den
Bohlen sind bereits erkennbar. Aufgrund dieser starken Beschädigungen der
Uferbefestigung ist mittelfristig ein totales Versagen der Konstruktion zu
erwarten. Dies wiederum bedeutet ein Nachrutschen der dahinter befindlichen
Flächenbefestigung in Richtung der neuen Steganlage. Folgen für die
Gründungspfähle und des darauf befindlichen Steges können eine Schiefstellung
der Pfähle und des Steges mit Einschränkungen der Gebrauchstauglichkeit und
somit Nutzbarkeit bzw. eine erhebliche Beschädigung des Steges sein.
Die Sicherung des Landzugangs erfolgt wie folgt:
Die zerstörte Uferbefestigung des Landzugangs der Ostmole wird mit einer
neuen davor eingebrachten Spundwand gesichert. Den oberen Abschluss der
Spundwand bildet eine Stahlabdeckung. Als Flächenbefestigung ist entlang der
neuen Spundwand ein 2 m breiter Pflasterweg für den barrierefreien Zugang zum
Wasserwanderrasthatz vorgesehen. Durch die Sicherung des Landzugangs mittels
Spundwand und des damit verbundenen Landgewinns im Bereich des genehmigten
Steges wird der Steg dort nicht mehr notwendig. Alle Anlegemöglichkeiten und
Liegeplätze bleiben wie geplant erhalten.
Für die Sanierung des Landzugangs ist analog zur gesamten Baumaßnahme
ebenfalls eine Kampfmittelsondierung erforderlich. Die mit dieser Projektänderung
verbundenen Mehrkosten betragen einschließlich der Baunebenkosten inklusive
Kampfmittelsondierung 433.010,05 €
Nachträge
- Baulos 1, Nachtrag 1, Spundwandprofil:
Minderkosten durch Anwendung alternatives Spundwandprofil (./. 23.898,70
€)
- Baulos 1 Nachtrag 2, Stegpfähle:
Mehrauszahlungen für das Ziehen der Stegpfähle - Beim Ziehen der
Stegpfähle des ehemaligen Steges 6 wurde festgestellt, dass die Pfahllänge
erheblicher größer ist als angenommen. Kalkuliert war eine Pfahllänge von 14
bis 15 m, was bei allen Steg- und Haltepfählen außer am Steg 6 auch zutraf. Die
tatsächlich gemessene Länge der Pfähle am Steg 6 betrug 20 bis 22 m. Dadurch
musste ein Rüttler zum Ziehen eingesetzt werden, was zu erheblichen
Mehraufwendungen geführt hat. Die Anzahl der Länge der betroffenen Pfähle wurde
dokumentiert.
Mehrkosten: 38.736,10 €
- Wellenschutzanlage, Mehrmengen Abbruch:
Bei der oberflächlichen Beräumung des Seebodens in den Rammtrassen
wurden deutlich mehr alte Stahlteile gefunden, als im Vorfeld angenommen.
Teilweise lagen alte Träger, Spundbohlen und Pfähle mehrfach übereinander und
nebeneinander, was im Vorfeld nicht erkennbar war. Die Anzahl und Menge der
geborgenen Materialien wurde dokumentiert.
Mehrkosten: 40.950,70 €
- Baulos 1 Stillstandskosten:
Aufgrund unvorhersehbarer Verzögerungen im Bauablauf durch die
Kampfmittelbergung kam es zu Stillstandszeiten der ausführenden Firma im
Bereich Los 1 zwischen dem 13.12.2017 und dem 31.01.2018.
Um die Stillstandskosten so gering wie möglich zu halten, wurden die
Bauarbeiten am Los 1 ab 01. Februar 2018 bis 27. Mai 2018 unterbrochen. Der
Weiterbau (Rammbeginn) erfolgt ab dem 28. Mai 2018.
Mehrkosten: 123.115,32 €
- Nachtrag Nr. 2, Bergung von Wracks:
Im Rahmen der Erarbeitung des Kampfmittelräumungskonzeptes wurden die
bekannten, in der Rammtrasse liegenden Wracks als möglicherweise
kampfmittelbelastet eingestuft und mussten vom Fachbetrieb geborgen werden. Bei
der Voruntersuchung durch Spezialtaucher und einem Flächenscan erwiesen sich
die Wracks außerdem als wesentlich größer, als im Vorfeld gemäß den Angaben von
Ortskundigen angenommen wurde.
Mehrkosten: 197.282,78 €
- Nachtrag Nr.2, Zulage - Bauzeitverlängerung
Erhöhung der Kosten durch verlängerte Bergungszeit der Wracks (+4 Tage)
von geplanten 15 Tagen gem. Nachtrag 2 auf 19 Tage.
Mehrkosten: 49.257,29 €
Anmerkung:
Für den Nachtrag Nr. 4 mit Entsorgung Z2 Böden und Rückbau Sinkstücke
wurde bereits die Einordnung einer Überplanmäßigen Auszahlung in Höhe von
450.0000 € mit Beschluss Nr.: H 2018-VI- 2-0342 am 20.02.2018 durch den
Hauptausschuss der Hansestadt Stralsund bestätigt.
Die Hansestadt Stralsund hat mit Schreiben vom 30.01.2018 die Förderung
der zur Umsetzung des Projektes zwingend erforderlichen zusätzlichen Maßnahmen
beantragt. Der Zuwendungsgeber hat, vorbehaltlich des baufachlichen
Prüfergebnisses, eine Förderung mit
einer 90-prozentigen Förderquote in Aussicht gestellt. Eine Grundvoraussetzung
zur Erlangung des Änderungsbescheides ist der Nachweis der Sicherung des
erforderlichen Eigenanteils. Das macht die
Einordnung der entsprechenden überplanmäßigen Ein- und Auszahlungen in
den Haushalt der Hansestadt Stralsund erforderlich.
Das Wassersportzentrum Dänholm Nord e. V. hat seine Bereitschaft zur
Übernahme der Kosten des Eigenanteils für die Sicherung des Landzuganges in
Höhe von ca. 44.000 € erklärt.
Die Situation stellt sich zahlenmäßig wie folgt dar:
aktuelle Gesamtausgaben 8.773.281,12
€
abzgl. der Ausgaben einschließlich 2017 3.348.131,24
€
verbleibende erforderliche Ausgaben 5.425.149,88
€
Haushalt 2018 einschl. bereits bestätigte
überplanmäßig. Ausgaben (450.000€) 4.671.168,76
€
notwendige zusätzliche
überplanmäßige Ausgaben 753.281,12 €
Finanzierung aus:
beantragter zusätzlicher Zuschuss 90% 677.953,01 €
Eigenanteil Wassersportzentrum für den Landzugang 44.000,00 €
verbbleibender Eigenanteil HST 31.328,11 €
Die notwendige Deckung des verbleibenden Eigenanteils erfolgt aus
zusätzlichen Einzahlungen aus dem Verkauf von Grundstücken. Dementsprechend
wird der Planansatz um 31.400,00 € erhöht.
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
Die Einordnung einer überplanmäßigen Auszahlung für das
Investitionsvorhaben „Wasserwanderrastplatz an der Ostmole in Stralsund“ in
Höhe von 753.300,00 EUR für
-
die
Sicherung des Landzuganges
-
die
in der Baudurchführung beim Wasserwanderrastplatz an der Ostmole entstandenen
Nachträge
-
Die überplanmäßige Einordnung wird durch die Erhöhung der Zuwendungen
durch das Landesförderinstitut M-V, durch Zuzahlungen des Wassersportzentrums
Dänholm e.V. und aus Grundstücksverkäufen der Hansestadt Stralsund gedeckt. Die
überplanmäßige Auszahlung und die Deckung sind im Finanzhaushalt der Hansestadt
Stralsund 2018 folgendermaßen einzuordnen:
-
Teilhaushalt: 15
Maßnahmen-Nr.: 13-6060-0017
Leistung: 54.8.01.001
Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Finanzierung |
Sachkonto |
Ansatz 2018 bisher |
überplanmäßige Erhöhung |
Ansatz 2018 neu |
in
EUR |
||||
Auszahlung |
|
|
|
|
Anleger Ostmole |
09610000 |
4.671.868,76 |
753.300,00 |
5.425.168,76 |
Einzahlung |
|
|
|
|
Land |
23310000 |
4.174.333,28 |
677.900,00 |
4.852.233,28 |
Wassersport-zentrum Dänholm e.V. (WSZ) |
23310000 |
25.000,00 |
44.000,00 |
69.000,00 |
Städtischer Eigenanteil aus Mehreinzahlungen von Grundstücks-verkäufen |
11.4.02.001 |
2.590.100,00 |
31.400,00 |
2.621.500,00 |