Einreicherin: Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
Die Hundesteuersatzung der Hansestadt Stralsund wird
dahingehend überarbeitet, dass in Zukunft für neu angemeldete, gefährliche
Hunde eine Hundesteuer von 950 € jährlich fällig wird.
Hierzu wird der bisherige Betrag von 500 € unter §5 (1) der Hundesteuersatzung
ersetzt.
Begründung:
Derzeit leben etwa 13 angemeldete, gefährliche Hunde in der Hansestadt. Der
Änderungsantrag zielt darauf ab, dass sich die Zahl der gefährlichen Hunde in
Stralsund möglichst nicht erhöht. Dies entspricht dem zulässigen
Lenkungscharakter der Steuerart.
Die Hundesteuer ist eine sog. Aufwandsteuer. Die Steuerhöhe darf den
durchschnittlichen Aufwand, den ein Hundehalter für einen gefährlichen Hund
jährlich aufwenden muss, nicht überschreiten. Ausweislich der Rechtsprechung
ist diese Voraussetzung bei einer Jahressteuer von 950 Euro erfüllt, da der
durchschnittliche jährliche Aufwand für den Halter eines gefährlichen Hundes
950 Euro überschreitet.
Für bereits angemeldete gefährliche Hunde verändert sich, im Sinne des
Vertrauens-schutzes, nichts.