Betreff
Steuer für gefährliche Hunde erhöhen
Einreicherin: Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorlage
AN 0023/2018
Art
Anträge

Beschlussvorschlag:


Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

Die Hundesteuersatzung der Hansestadt Stralsund wird dahingehend überarbeitet, dass in Zukunft für neu angemeldete, gefährliche Hunde eine Hundesteuer von 950 € jährlich fällig wird.

Hierzu wird der bisherige Betrag von 500 € unter §5 (1) der Hundesteuersatzung ersetzt.

 


Begründung:

Derzeit leben etwa 13 angemeldete, gefährliche Hunde in der Hansestadt. Der Änderungsantrag zielt darauf ab, dass sich die Zahl der gefährlichen Hunde in Stralsund möglichst nicht erhöht. Dies entspricht dem zulässigen Lenkungscharakter der Steuerart.

Die Hundesteuer ist eine sog. Aufwandsteuer. Die Steuerhöhe darf den durchschnittlichen Aufwand, den ein Hundehalter für einen gefährlichen Hund jährlich aufwenden muss, nicht überschreiten. Ausweislich der Rechtsprechung ist diese Voraussetzung bei einer Jahressteuer von 950 Euro erfüllt, da der durchschnittliche jährliche Aufwand für den Halter eines gefährlichen Hundes 950 Euro überschreitet.

Für bereits angemeldete gefährliche Hunde verändert sich, im Sinne des Vertrauens-schutzes, nichts.