Betreff
Zweckentfremdete Nutzung von Wohnungen
Einreicher: Stefan Bauschke, CDU/FDP-Fraktion
Vorlage
kAF 0105/2017
Art
kleine Anfrage

Anfrage:

 

  1. Sind der Verwaltung Wohnungen bekannt, die für andere Zwecke als zu privaten Wohnzwecken benutzt werden? Wenn ja, wie viele und zu welchem Zweck werden diese genutzt?
  2. Ist eine Umnutzung privater Wohnungen zu Ferienwohnungen zulässig?
  3. Welche rechtlichen Möglichkeiten hat die Verwaltung, um eine zweckfremde Nutzung von Wohnungen zu unterbinden?

 


Aussprache: Ja/  Nein


Begründung: In Internetportalen (bpsw. airbnb.de) werden über 100 Wohnungen als Ferienunterkunft im Stadtgebiet angeboten, die damit dem privaten Wohnungsmarkt nicht mehr zu Verfügung stehen. Zur Entlastung des Wohnungsmarktes haben andere Gemeinden die zweckentfremdete Nutzung von Wohnraum untersagt (Bsp. Stadt Berlin seit dem Jahr 2014).

 

 

 

 

Stefan Bauschke

CDU/FDP-Fraktion