Betreff
Zweckentfremdete Nutzung von Wohnungen
Einreicher: Stefan Bauschke, CDU/FDP-Fraktion
Einreicher: Stefan Bauschke, CDU/FDP-Fraktion
Vorlage
kAF 0105/2017
Art
kleine Anfrage
Anfrage:
- Sind der Verwaltung Wohnungen bekannt,
die für andere Zwecke als zu privaten Wohnzwecken benutzt werden? Wenn ja,
wie viele und zu welchem Zweck werden diese genutzt?
- Ist eine Umnutzung privater Wohnungen
zu Ferienwohnungen zulässig?
- Welche rechtlichen Möglichkeiten hat
die Verwaltung, um eine zweckfremde Nutzung von Wohnungen zu unterbinden?
Begründung: In
Internetportalen (bpsw. airbnb.de) werden über 100 Wohnungen als
Ferienunterkunft im Stadtgebiet angeboten, die damit dem privaten Wohnungsmarkt
nicht mehr zu Verfügung stehen. Zur Entlastung des Wohnungsmarktes haben andere
Gemeinden die zweckentfremdete Nutzung von Wohnraum untersagt (Bsp. Stadt
Berlin seit dem Jahr 2014).
Stefan Bauschke
CDU/FDP-Fraktion