Einreicherin: Claudia Müller, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Anfrage:
1. Welche langfristigen
Verträge über Dienstleistungen mit einer Laufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen derzeit und wie geht die
Stadtverwaltung mit diesen Verträgen um?
2. An welchen der unter Punkt 1 genannten Verträge hat der wegen Vorteilsnahme verurteilte ehemalige Mitarbeiter mitgewirkt und in welcher Weise wurden oder werden diese Verträge im Hinblick auf mögliche Unregelmäßigkeiten gesondert geprüft?
3. Bestehen
Dienstleistungsverträge zwischen der Hansestadt Stralsund und Firmen, für die der ebenfalls wegen Korruption
verurteilte Geschäftsführer der Reinigungsfirma tätig war?
Falls ja, wie wird die
Hansestadt mit diesen Verträgen umgehen, nachdem es inzwischen zu einer Verurteilung gekommen ist?
Begründung:
Ein ehemaliger Mitarbeiter der Hansestadt Stralsund und ein Geschäftsführer
einer beauftragten Dienstleistungsfirmen wurden inzwischen wegen Vorteilsnahme
verurteilt. Die Vorwürfe sind der Hansestadt Stralsund seit mindestens zwei
Jahren bekannt. In der BS-Sitzung vom 02.03.2017 wurde von der Verwaltung
gesagt, dass es Dienstleistungsverträge aus den 90-er Jahren gibt. Der Fall der
Vorteilsnahme eines Mitarbeiters der Hansestadt macht eine möglichst
transparente Prüfung langfristiger und unbefristeter Verträge erforderlich,
wobei insbesondere die Verträge relevant sind, an denen die Verurteilten
maßgeblichen Einfluss hatten. Der Fall sollte darüber hinaus zum Anlass
genommen werden, unbefristete Verträge über Dauerschuldverhältnisse zu
identifizieren und zu prüfen.