Betreff
Einordnung von überplanmäßigen Auszahlungen und Einzahlungen in den Haushalt 2017 für die Kampfmittelberäumung zur Umsetzung des Bauvorhabens Wasserwanderrastplatz an der Ostmole
Vorlage
B 0024/2017
Art
Beschlussvorlage Bürgerschaft

Sachverhalt:

 

Parallel zur Vorbereitung und Umsetzung des Bauvorhabens Wasserwanderrastplatz an der Ostmole wurde mit Hochdruck an der Erarbeitung eines Kampfmittelsondier- und räumkonzeptes gearbeitet, das die Grundlage für die Durchführung des geplanten Bauvorhabens darstellt. Der gesamte Baubereich einschließlich der Wasserflächen wurde vom Munitionsbergungsdienst als kampfmittelbelastet eingestuft, so dass Eingriffe in den Boden nur in Abstimmung mit dem Munitionsbergungsdienst ausgeführt werden können. Ca. 6 Monate vor den geplanten Sondierungsarbeiten sollte dem Munitionsbergungsdienst ein entsprechender Auftrag erteilt werden. Mit fristgerechter Auftragserteilung informierte dieser, dass ihm die Ausführung der Leistung aus Kapazitätsgründen nicht möglich ist.  Gleichzeitig wurde ein Beratender Ingenieur für Kampfmittelsondierung benannt, der mit der Erstellung eines Kampfmittelsondier- und räumkonzeptes beauftragt wurde. Nach ersten Kostenschätzungen müssen Mittel in Höhe von rund 720 T € zur Ausführung dieser Kampfmittelsondierung und Kampfmittelberäumung bereitgestellt werden (sh. Anlage 1). Nach ersten Gesprächen beim Wirtschaftsministerium wurde Bereitschaft signalisiert auch diese zusätzlich benötigten Mittel gefördert zu bekommen. Der aufzubringende Eigenanteil könnte vom WSA und vom WSZ übernommen werden. Beim Fördermittelgeber wurde eine Änderungsanzeige für die zusätzlich benötigten Mittel eingereicht (sh. Anlage 2). Zu den zusätzlich einzustellenden Mitteln für die Kampfmittelräumung in Höhe von rd. 720 T€  kommen weitere Planungsmittel in Höhe von rund 80 T€ hinzu, die bislang nicht im Haushalt angemeldet und eingeplant waren u.a. für die Erstellung des Kampfmittelräumkonzeptes und Überwachung während der Umsetzung des Bauvorhabens, Koordinierungsleistungen und Prüfgebühren als Auflage aus der baufachlichen Prüfung des Bauvorhabens beim Tief- und Hafenbauamt in Rostock.

Zwischenzeitlich wurde die Bauleistung zur Umsetzung des Kampfmittelräumkonzeptes ausgeschrieben, so dass ein ungeprüftes Submissionsergebnis vom 21.03.2017 in Höhe von 891.249,87 € für die Kampfmittelräumung (sh. Anlage 3) vorliegt.  Das Landesförderinstitut wurde per Mailnachricht darüber in Kenntnis gesetzt.

Um die zusätzlich benötigten Mittel von rund 900 T € für die Kampfmittelräumung und rund 80 T € für weitere Planungen in den laufenden Haushalt einzustellen, sind überplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 980 T € erforderlich, die gemäß Hauptsatzung der Hansestadt Stralsund durch die Bürgerschaft zu beschließen ist.

Wegen des unmittelbaren Zusammenhanges der Bereitstellung der zusätzlichen Mittel für die Kampfmittelsondierung und Kampfmittelberäumung ohne die die Bauausführung für den Wasserwanderrastplatz nicht begonnen werden kann, soll die Einstellung der überplanmäßigen Auszahlungen und Einzahlungen (Vorlage Nr. B 0024 / 2017) sowie die beiden Vorlagen zur Vergabe der Bauleistungen für die Errichtung eines Wasserwanderrastplatzes an der Ostmole auf dem Dänholm (Vorlage Nr. B0010 / 2017) und die Vergabe der Bauleistung für die Kampfmittelberäumung (Vorlage Nr. H 0034 / 2017)  in der gleichen Bürgerschaftssitzung durch die Bürgerschaft beschlossen werden.

Ergänzung vom 17.05.2017:

Die bisherige Aussage, dass vom Wasser- und Schiffahrtsamt (WSA) ein zusätzlich benö-tigter Eigenanteil von 80 T € übernommen werden kann, hat sich aktuell leider nicht bestä-tigt, so dass die Hansestadt Stralsund diesen zusätzlichen Eigenanteil selbst aufbringen muss.

Die Zusage vom Wassersportzentrum (WSZ) auf dem Dänholm zur Übernahme zusätzlicher Eigenanteile von 25 T € liegt vor (sh. Anlage 4) 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt die Einstellung von überplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 980.000,00 EUR für die Kampfmittelsondierung und Kampfmittelberäumung im Baustellenbereich für das Vorhaben „Wasserwanderrastplatz an der Ostmole“ einschließlich der notwendigen  Baunebenleistung in den Haushalt 2017 aufzunehmen, sofern die Gesamtfinanzierung gesichert ist.

 

  1. Die überplanmäßige Einordnung wird durch die Erhöhung der Zuwendungen durch das Landesförderinstitut M-V, dem Wassersportzentrum Dänholm e.V. und durch städtische Eigenmittel aus Mehreinzahlungen von Grundstücksverkäufen gedeckt.

 

  1. Die überplanmäßigen Auszahlungen und die Deckung sind im Finanzhaushalt der Hansestadt Stralsund 2017 folgendermaßen einzuordnen:

 

 

Teilhaushalt:                     15

Maßnahme-Nr.:              13-6060-0017

Leistung:                            54.8.01.001

 

 

 

 

Finanzierung

Sachkonto

Ansatz 2017 bisher

Überplanmä-ßige Erhö-hung

Ansatz 2017 neu

in EUR

Auszahlung

 

 

 

Anleger Ostmole

09610000
09610.40030

5.900.000,00

980.000,00

6.880.000,00

 

Einzahlung

 

 

 

Land

23310000
23310.00018

5.554.900,00

875.000,00

6.429.900,00

Wasser- und Schifffahrtsamt (WSA)

23310000
23310.00002

0,00

           0,00

              0,00

Wassersportzentrum Dänholm e.V. (WSZ)

 

Städtischer Eigen-

anteil aus Mehrein-

zahlungen von Grund-

stücksverkäufen            

23310000
23310.00002

 

11.4.02.001

09-2060-0051

14311000

88300.34001

0,00

 

 

0,00

  25.000,00

 

 

  80.000,00

     25.000,00

 

 

     80.000,00

 

 


Lösungsvorschlag:

 

Bestätigung der Einstellung der überplanmäßigen Auszahlungen für die Kampfmittelsondierung und Kampfmittelberäumung im Baustellenbereich einschließlich der notwendigen Baunebenleistungen durch die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund.

 


Alternativen:

 

Mit Beschluss-Nr. H 2016-VI-06-0189 erfolgte bereits der Beschluss zur Beauftragung der Planungsleistungen zu o.g. Bauvorhaben um die geplante Realisierung des Bauvorhabens im Jahr 2017/18 nicht zu gefährden. Erfolgt keine Auftragsvergabe der Bauleistung zum jetzigen Zeitpunkt, so gerät der auf die Bedingungen des Naturschutzes und den Bedürfnissen des WSZ abgestimmte Bauablauf in Gefahr.  Das sehr aufwendige Genehmigungsverfahren und die bereits geschlossenen Verträge und Vereinbarungen sind dann anzupassen. Verhandlungen mit dem Fördermittelgeber zur Verlängerung des Bewilligungszeitraumes für den Abruf der zugesicherten Fördermittel wären ebenfalls nötig.