Sachverhalt:
Das ca. 5,6 ha große Gelände der
ehemaligen Bereitschaftspolizei im Stadtteil Andershof liegt nordöstlich der
Greifswalder Chaussee zwischen dem Wasser- und Schifffahrtsamt und dem
Straßenbauamt. Das Land Mecklenburg- Vorpommern hat 2012 die Fläche an die
Vorhabensträger, Herrn Fred Muhsal und Frau Manuela Muhsal aus Waren, verkauft.
Das Areal soll überwiegend als
Wohnstandort entwickelt werden. Mit der Beräumung des Geländes, der
Altlastensanierung sowie den Sicherungs- und Sanierungsarbeiten an
Bestandsgebäuden ist bereits begonnen worden. Insgesamt können auf dem Areal
ca. 20 Einfamilienhäuser und bis zu 160 Wohnungen entstehen.
Mit dem Beschluss der Bürgerschaft vom März 2013 wurde das
Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes eingeleitet. Im Juni 2013 sind
die Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit frühzeitig zur Planung
gehört worden. Die relevanten Anregungen fanden im Entwurf Berücksichtigung.
U.a. wurde der Geltungsbereich erweitert.
Nach dem Bürgerschaftsbeschluss über die Auslegung im Januar 2014,
lag der Entwurf zum Bebauungsplan vom 14.02. bis 17.03.2014 öffentlich aus. Parallel
hatten die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut
Gelegenheit zur Stellungnahme. Der Planung wird überwiegend zugestimmt. Es
wurden Anregungen zum Lärmschutz, zum Zollrecht, zur Trinkwasserschutzzone, zu
vorhandenen Leitungen, zum Artenschutz, zum Anlegen eines Sportplatzes und zur
Straßenerschließung gegeben.
Beschlussvorschlag:
1.
Die in der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange geäußerten Anregungen werden gemäß der Anlage 2 abgewogen.
2.
Auf Grund des § 10 des Baugesetzbuches gemäß der Bekanntmachung vom 23.
September 2004 (BGBl. I S. 2414 geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 11. Juni
2013 (BGBl. I S. 1548) sowie nach § 86 der Landesbauordnung Mecklenburg- Vorpommern
vom 18. April 2006 (GVOBl. M- V S. 102) geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom
20. Mai 2011 (GVOBl. M-V S. 323) wird der Bebauungsplan Nr. 62 "Wohngebiet
am Hohen Ufer, Andershof" für das im Stadtgebiet Süd, Stadtteil Andershof,
nordöstlich der Greifswalder Chaussee, zwischen dem Wasser- und Schifffahrtsamt
und dem Straßenbauamt, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den
textlichen Festsetzungen (Teil B) sowie die Satzung über die örtlichen
Bauvorschriften in der Fassung vom März 2014 als Satzung beschlossen. Die
beiliegende Begründung mit Umweltbericht vom März 2014 wird gebilligt.
Lösungsvorschlag:
Im Bebauungsplanverfahren sind
Stellungnahmen von der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher
Belage eingegangen. Diese wurden eingehend geprüft und der Vorschlag für die
Abwägung erarbeitet (siehe Anlage 2, Tab. 1 und 2).
Die Hinweise des Bergamtes Stralsund,
des Landesamtes für Gesundheit und Soziales M-V, des Betriebs für Bau und Liegenschaften
M-V, des Forstamtes Schuenhagen, des Landesamtes für innere Verwaltung
M-V, der Gemeinde Sundhagen, der Deutschen Telekom, der Kabel Deutschland GmbH,
der SWS Telnet GmbH Stralsund, der REWA GmbH, werden zur Kenntnis genommen. Sie
beziehen sich nicht auf die Festsetzungen und Inhalte des Bebauungsplanes und
sind demzufolge nicht abwägungsrelevant. Es wurde auf allgemein geltende
Gesetze, Vorschriften und Regelungen hingewiesen, insbesondere solche die bei
der Erschließung und bei der Bauausführung zu berücksichtigen sind, oder es
wurden sonstige Informationen gegeben.
Es wird vorgeschlagen, den Anregungen
nachfolgender Behörden, der Öffentlichkeit und der sonstigen Beteiligten
zu folgen:
dem Staatlichen Amt für Landwirtschaft
und Umwelt Vorpommern, dem Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V,
dem Landesamt für Kultur- und Denkmalpflege, dem Wasser- und
Schifffahrtsamt, dem Hauptzollamt, dem Landesamt für zentrale Aufgaben und
Technik M-V, der SWS Energie GmbH Stralsund, Frau und Herrn Muhsal,
teilweise zu folgen:
dem Landkreis Vorpommern- Rügen,
nicht zu folgen:
dem NABU Nordvorpommern e.V., dem BUND,
der Wählergruppe Adomeit.
Die Anregungen der beteiligten
städtischen Ämter wurden, soweit sie für den Bebauungsplan relevant waren,
berücksichtigt.
Die nun vorliegende Satzungsfassung des
Bebauungsplanes Nr. 62 hat nachfolgenden wesentlichen Inhalt:
1. Art und Maß der baulichen Nutzung
Das Gebiet soll überwiegend als Allgemeines Wohngebiet (WA) und
der zur Greifswalder Chaussee gelegene Teil als Mischgebiet (MI) entwickelt
werden. Die Wohngebietsflächen gliedern sich in mehrere Bereiche. Für den
Einfamilienhausbau (WA 1) sind ein- bis zweigeschossige Gebäude vorgesehen. In
den stadtgestalterisch prägenden Bereichen WA 2 und WA 3 sind Stadtvillen und
mehrgeschossige Wohnhäuser geplant (2 bis 4 geschossig). Die Gebäude im WA
dürfen die festgesetzten Firsthöhen von 12 bis 17 m nicht überschreiten. Die
Wohnnutzung prägt den Charakter des Baugebietes (WA). Zulässig sind im WA
weitere Nutzungen wie: Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale,
gesundheitliche und sportliche Zwecke. Ausnahmsweise zugelassen werden Betriebe
des Beherbergungsgewerbes. Die Grundflächenzahl (GRZ) beträgt 0,3 oder 0,4. Um
einer zu hohen Versiegelung entgegenzuwirken ist außerdem eine Mindestgröße der
Grundstücke vorgesehen. Die Größe der Baugrundstücke für freistehende
Einzelhäuser ist mit mindestens 550 m² und für Doppelhaushälften mit mindestens
350 m² festgesetzt.
Im Mischgebiet (MI 1) sind 2 bis 3 geschossige Gebäude geplant.
Die Höhe der Gebäude darf maximal 16 m betragen. Das Mischgebiet dient neben
dem Wohnen auch der Gewerbeansiedlung, soweit diese Nutzungen mit dem Wohnen
verträglich sind. Zulässig sind neben dem Wohnen, Geschäfts- und Bürogebäude,
Läden zur Gebietsversorgung, Schank- und Speisewirtschaften, sowie Betriebe des
Beherbergungsgewerbes, sonstige Gewerbebetriebe, Anlagen für die Verwaltung
sowie für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche
Zwecke. Die Grundflächenzahl (GRZ) soll wie im Wohngebiet maximal 0,4 betragen.
2. Erschließung
Das Plangebiet ist über das vorhandene Stadtstraßennetz und auch
mit dem Stadtbus (Linie 3) gut erreichbar. Mit zwei Zufahrten wird das Areal an
die Greifswalder Chaussee und mit einem Anschluss an den Boddenweg angebunden.
Die Hauptzufahrt liegt südlich vom Wasserwerk und soll entsprechend ausgebildet
werden. Neben der Fahrbahn sind Parkplätze und ein Gehweg vorgesehen. Alle
übrigen Straßen werden als Mischverkehrsfläche (verkehrsberuhigter Bereich)
gestaltet. Im Plangebiet sind für das Besucherparken ca. 50 öffentliche
Stellplätze vorgesehen. Über zwei kurze Rad-/Fußwege soll die Verbindung mit
dem öffentlichen Grün entlang des Strelasundufers hergestellt werden. Mit
Fertigstellung des angrenzenden Ostseeküstenradweges verfügt das Gebiet über
einen Anschluss an das regionale Radwegenetz.
3. Grünflächen/Ausgleichsmaßnahmen
Im Plangebiet sind Grünflächen und Flächen mit Maßnahmen zum
Schutz von Natur und Landschaft vorgesehen. In Verlängerung der Hauptzufahrt
(Wasserwerk) und der zweiten Zufahrt (Eichamt) sind öffentliche Grünflächen mit
Spielangeboten geplant.
Im Plangebiet kann der Baumbestand nur in Teilbereichen erhalten
werden. Zum Ausgleich sind auf den öffentlichen Flächen ca. 30 Laubbäume und
auf den privaten Baugrundstücken insgesamt ca. 60 Bäume sowie
Gehölz-/Heckenpflanzungen an der Grenze zum Schifffahrtsamt vorgesehen.
Außerdem erfolgt eine Inanspruchnahme des Ökokontos Prosnitz für Maßnahmen, die
nicht im Gebiet erbracht werden können. Der im Zuge der Planung entstehende
Waldverlust wird durch Abbuchung vom Waldkonto Prosnitz ausgeglichen. Die
bereits umgesetzte Aufforstung des Wald-/Ökokontos liegt küstennah auf der
Nordseite des Strelasunds und ist damit eine gleichwertige
Ausgleichsmaßnahme.
Zur Vermeidung und Minderung der Eingriffsfolgen in die Natur
(Artenschutz) sind gezielte Maßnahmen innerhalb des Plangebietes vorgesehen. So
soll u. a. ein Keller als Fledermausquartier baulich ergänzt und gesichert
werden.
4. Altlasten/Immissionen
Da das Areal bis zum Ende des 2. Weltkrieges zur Kasernenanlage
Stralsund-Andershof gehörte, gilt es als Kampfmittelbelastet und es sind
mehrere Altlasten- sowie Altlastenverdachtsflächen bekannt. Im Bebauungsplan
werden diese Belastungen benannt.
Durch die direkte Lage an der Greifswalder Chaussee ist das Gebiet
vorrangig durch den Straßenverkehrslärm belastet. Die schalltechnischen
Orientiertungswerte der DIN 18 005 werden überschritten. Aktive
Schallschutzmaßnahmen in Form von Lärmschutzwänden zur Greifswalder Chaussee
sind städtebaulich unverträglich, deshalb müssen passive Schallschutzmaßnahmen
an den Gebäuden getroffen werden.
5. Klimaschutz/Umweltbelange
Der Bebauungsplan entspricht dem Grundsatz des sparsamen Umgangs
mit Grund und Boden, da die brachgefallenen Flächen der Bereitschaftspolizei
wiedergenutzt werden sollen. Er leistet bezüglich der Wahl des Standortes im
bestehenden Siedlungsbereich einen Beitrag zum Klimaschutz.
Aufgrund der Vielzahl der abzuprüfenden Belange ist eine
Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt worden (Begründung,Teil 2
Umweltbericht). Die einzelnen Umweltbelange wurden geprüft und bewertet. Unter
Beachtung der Ausgleichs- und Minderungsmaßnahmen kann davon ausgegangen
werden, dass keine nachteiligen Auswirkungen auf Natur- und Landschaft zu
erwarten sind.
Das Areal ist im rechtswirksamen Flächennutzungsplan (FNP) als
Fläche für Gemeinbedarf (öffentliche Verwaltung) dargestellt. Der FNP wird für
die Teilfläche (11. Änderung des FNP) parallel zum Bebauungsplanverfahren
geändert. Die 11. Änderung des FNP bedarf der Genehmigung der höheren
Verwaltungsbehörde.
Alternativen:
Mit Beschluss der Bürgerschaft vom
21.03.2013 wurde das Planverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 62
eingeleitet. Um das Planverfahren abzuschließen, bedarf es eines Abwägungs- und
Satzungsbeschlusses. Sofern der vorliegenden Abwägung nicht gefolgt wird,
besteht die Gefahr der Rechtsfehlerhaftigkeit der Planes aufgrund von
Abwägungsmängeln
.