Sachverhalt:

Die DA 3/2012 regelt das Verfahren im Umgang mit Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen. Oberhalb einer Wertgrenze von 1.000,00 € entscheidet die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund über die Annahme einer Spende.

 

Die Spende des Lions Club Stralsund Hansestadt in Höhe von 1.200,00 € wurde entsprechend dem in der Anlage beigefügten Antrag auf Annahme eines Angebotes einer Zuwendung durch den Senator und 2. Stellvertreter des Oberbürgermeisters, Herrn Holger Albrecht, entgegen genommen und zur Entscheidung an die Bürgerschaft verwiesen.


Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt, die Spende des Lions Club Stralsund Hansestadt in Höhe von 1.200,00 € anzunehmen und der Musikschule unter der Leistung 26.3.01.001 zur Verfügung zu stellen.


Lösungsvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt die Annahme der Zuwendung entsprechend der Anlage.

 


Alternativen:

Die Spende wird nicht angenommen, wodurch für das Orchesterlager der Musikschule eine Finanzierungslücke entsteht.