Sachverhalt:
Gemäß § 40 Abs. 1 und 3 der Kommunalverfassung für das Land
Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in Verbindung mit § 14 Abs. 1 der Hauptsatzung
der Hansestadt Stralsund wählt die Bürgerschaft zwei Stellvertreter/innen des
Oberbürgermeisters, die für die
Dauer ihrer Amtszeit in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen sind (§ 40 Abs. 3 Satz 1 KV M-V).
Auf Grund der Abberufung von Herrn Holger Albrecht als
Senator und zweiter Stellvertreter des Oberbürgermeisters mit Ablauf des
31.03.2017, ist die Funktion der/des Senators/Senatorin und zweiten
Stellvertreters/in zum 01.04.2017 vakant.
Gemäß § 40 Abs. 1 und 3 KV M-V in Verbindung mit § 14 Abs. 1
der Hauptsatzung der Hansestadt Stralsund ist die/der zweite Stellvertreter/in
des Oberbürgermeisters für die Dauer der Wahlperiode der Bürgerschaft aus dem
Kreis der dem Oberbürgermeister unmittelbar nachgeordneten leitenden Bediensteten
neu zu wählen. Sie/Er übt die Vertretung im gleichzeitigen Verhinderungsfalle
des Oberbürgermeisters und seiner/es ersten Stellvertreterin/s aus.
Die/Der zweite Stellvertreter/in des Oberbürgermeisters ist
für die Dauer der Wahlperiode der Bürgerschaft in das Ehrenbeamtenverhältnis zu
berufen (§ 40 Abs. 3 S. 1 und 5 KV M-V). Sein/Ihr bisheriges Dienst- oder
Arbeitsverhältnis bleibt davon unberührt.
Der Oberbürgermeister schlägt vor, Herrn Heino Tanschus in
die Funktion des zweiten Stellvertreters des Oberbürgermeisters zu wählen.
Herr Tanschus ist seit 2012 Amtsleiter des Ordnungsamtes der
Hansestadt Stralsund. Er ist ein dem Oberbürgermeister unmittelbar
nachgeordneter leitender Bediensteter. Insoweit erfüllt er die
Wählbarkeitsvoraussetzungen nach § 40 Abs. 3 KV M-V.
Die
beamtenrechtlichen Voraussetzungen für die Ernennung zum Ehrenbeamten liegen
vor.
Beschlussvorschlag:
Die
Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
Herr Heino Tanschus wird mit Wirkung vom 01.04.2017 für die Dauer der Wahlperiode der Bürgerschaft zum Senator und zweiten Stellvertreter des Oberbürgermeisters gewählt und in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter berufen.
Lösungsvorschlag:
Herr Heino Tanschus wird mit Wirkung vom 01.04.2017 für die Dauer der Wahlperiode der Bürgerschaft zum Senator und zweiten Stellvertreter des Oberbürgermeisters gewählt und in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter berufen.
Alternativen:
Zu
dem vorgeschlagenen Kandidaten, Herrn Tanschus, ist keine Alternative
vorgesehen.
Sofern
Herr Tanschus nicht gewählt wird, wäre eine andere Person zu wählen, die die
Wählbarkeitsvoraussetzungen erfüllt.