Betreff
Wahl des zweiten Stellvertreters des Oberbürgermeisters
Vorlage
B 0019/2017
Art
Beschlussvorlage Bürgerschaft

Sachverhalt:

Gemäß § 40 Abs. 1 und 3 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in Verbindung mit § 14 Abs. 1 der Hauptsatzung der Hansestadt Stralsund wählt die Bürgerschaft zwei Stellvertreter/innen des Oberbürgermeisters, die für die Dauer ihrer Amtszeit in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen sind (§ 40 Abs. 3 Satz 1 KV M-V).

 

Auf Grund der Abberufung von Herrn Holger Albrecht als Senator und zweiter Stellvertreter des Oberbürgermeisters mit Ablauf des 31.03.2017, ist die Funktion der/des Senators/Senatorin und zweiten Stellvertreters/in zum 01.04.2017 vakant.

 

Gemäß § 40 Abs. 1 und 3 KV M-V in Verbindung mit § 14 Abs. 1 der Hauptsatzung der Hansestadt Stralsund ist die/der zweite Stellvertreter/in des Oberbürgermeisters für die Dauer der Wahlperiode der Bürgerschaft aus dem Kreis der dem Oberbürgermeister unmittelbar nachgeordneten leitenden Bediensteten neu zu wählen. Sie/Er übt die Vertretung im gleichzeitigen Verhinderungsfalle des Oberbürgermeisters und seiner/es ersten Stellvertreterin/s aus.

 

Die/Der zweite Stellvertreter/in des Oberbürgermeisters ist für die Dauer der Wahlperiode der Bürgerschaft in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen (§ 40 Abs. 3 S. 1 und 5 KV M-V). Sein/Ihr bisheriges Dienst- oder Arbeitsverhältnis bleibt davon unberührt.

 

Der Oberbürgermeister schlägt vor, Herrn Heino Tanschus in die Funktion des zweiten Stellvertreters des Oberbürgermeisters zu wählen.

 

Herr Tanschus ist seit 2012 Amtsleiter des Ordnungsamtes der Hansestadt Stralsund. Er ist ein dem Oberbürgermeister unmittelbar nachgeordneter leitender Bediensteter. Insoweit erfüllt er die Wählbarkeitsvoraussetzungen nach § 40 Abs. 3 KV M-V.

 

Die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für die Ernennung zum Ehrenbeamten liegen vor.

 


Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Herr Heino Tanschus wird mit Wirkung vom 01.04.2017 für die Dauer der Wahlperiode der Bürgerschaft zum Senator und zweiten Stellvertreter des Oberbürgermeisters gewählt und in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter berufen.


Lösungsvorschlag:

Herr Heino Tanschus wird mit Wirkung vom 01.04.2017 für die Dauer der Wahlperiode der Bürgerschaft zum Senator und zweiten Stellvertreter des Oberbürgermeisters gewählt und in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter berufen.

 


Alternativen:

Zu dem vorgeschlagenen Kandidaten, Herrn Tanschus, ist keine Alternative vorgesehen.

Sofern Herr Tanschus nicht gewählt wird, wäre eine andere Person zu wählen, die die

Wählbarkeitsvoraussetzungen erfüllt.