Sachverhalt:

Für den allgemeinen Brandschutz und die technischen Hilfeleistungen zum Schutz von Personen und Sachgütern auf der Ostsee außerhalb der Seewasserstraßen  liegt die Zuständigkeit bei den Ländern Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein. Da das Land Mecklenburg-Vorpommern nicht über eigene Feuerwehren verfügt, nimmt es seine Aufgabe im Rahmen einer Verwaltungsvereinbarung als einheitliche Aufgabe wahr und überträgt sie per Vereinbarung an geeignete Feuerwehren. Dies ist für die Nordsee seit Jahren geregelt gewesen. Für die Ostsee existierte 2002 eine derartige Regelung noch nicht.

Der Bund und die Länder Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein haben eine trilaterale Verwaltungsvereinbarung zur Gewährleistung des Brandschutzes auf der Ostsee abgeschlossen. Auf dieser Basis wurde beschlossen, mit den Berufsfeuerwehren Rostock,

Stralsund, Wismar eine Verwaltungsvereinbarung abzuschließen. 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund hat am 10.10.2002 die Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und der Hansestadt Stralsund über den Einsatz der Berufsfeuerwehr zur Schiffsbrandbekämpfung und technischen Hilfeleistung auf der Seewasserstraße Ostsee beschlossen.

Nach dem neuen Konzept des Havariekommandos werden mehrere Standorte an Nord- und Ostseeküste nicht mehr benötigt (Flensburg, Wismar, Stralsund u. a.). Durch neu definierte Leistungsparameter können kleinere Feuerwehren die Vereinbarung nicht mehr erfüllen. Die Hansestadt Wismar hat den Vertrag bereits zum 31.12.2016 gekündigt.


Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt die Kündigung der Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch das Innenministerium, und der Stadt Stralsund, vertreten durch den Oberbürgermeister, über den Einsatz der Berufsfeuerwehr der Hansestadt Stralsund zur Schiffsbrandbekämpfung und technischen Hilfeleistungen auf der Seewasserstraße Ostsee zum 31.12.2017.


Lösungsvorschlag:

Die Hansestadt Stralsund kündigt die Verwaltungsvereinbarung mit dem Land  zum 31.12.2017. Die Berufsfeuerwehr wird die Aufgaben nach dem gültigen Vertrag bis zum 31.12.2017 weiter erfüllen.

 


Alternativen:

keine