Betreff
Auskunftsersuchen nach §71 KV M-V zur SES mbH;
hier: Ablösebeträge aus Stellplatzsatzung
Einreicherin: Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorlage
AN 0019/2017
Art
Anträge

Beschlussvorschlag:


Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

Die Bürgerschaft erhält gemäß §71 (4) KV M-V Informationen zu folgenden Fragen, welche die Stadterneuerungsgesellschaft Stralsund mbH betreffen:

1.            In welcher Größenordnung wurden in den vergangenen 10 Jahren, aufgeteilt nach     den festgelegten Gebietszonen, Ablösebeträge erhoben?

2.            Für welche konkreten Maßnahmen wurden die erhobenen Ablösebeträge verwandt,               bzw. in welcher Größenordnung stehen noch Mittel aus erhobenen Ablösebeträgen   zur Verfügung?

3.            Ist es möglich erhobene Ablösebeträge auch für andere Zwecke (etwa zur       Einrichtung von Abstellanlagen für Fahrräder) als zur Schaffung von PKW- Stellplätzen zu verwenden?

                               -              wenn ja, inwiefern und in welcher Größenordnung wurde
                                               von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht?

 


Begründung:

Gemäß den Regelungen der Stellplatzsatzung erhebt die Hansestadt Stralsund Ablöse-beträge, wenn die geforderten Stellplätze und Garagen im Rahmen von Baumaßnahmen nicht auf dem eigenen Grundstück realisiert werden. Die Art der Verwendung dieser
Ablösebeträge ist von öffentlichem Interesse.