hier: Ablösebeträge aus Stellplatzsatzung
Einreicherin: Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der
Hansestadt Stralsund beschließt:
Die Bürgerschaft erhält gemäß §71 (4) KV M-V Informationen zu folgenden Fragen,
welche die Stadterneuerungsgesellschaft Stralsund mbH betreffen:
1. In
welcher Größenordnung wurden in den vergangenen 10 Jahren, aufgeteilt nach den festgelegten Gebietszonen, Ablösebeträge
erhoben?
2. Für
welche konkreten Maßnahmen wurden die erhobenen Ablösebeträge verwandt, bzw. in welcher Größenordnung
stehen noch Mittel aus erhobenen Ablösebeträgen zur Verfügung?
3. Ist
es möglich erhobene Ablösebeträge auch für andere Zwecke (etwa zur Einrichtung von Abstellanlagen für
Fahrräder) als zur Schaffung von PKW- Stellplätzen
zu verwenden?
- wenn ja, inwiefern und in welcher
Größenordnung wurde
von
dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht?
Begründung:
Gemäß den Regelungen der
Stellplatzsatzung erhebt die Hansestadt Stralsund Ablöse-beträge, wenn die
geforderten Stellplätze und Garagen im Rahmen von Baumaßnahmen nicht auf dem
eigenen Grundstück realisiert werden. Die Art der Verwendung dieser
Ablösebeträge ist von öffentlichem Interesse.