Betreff
zur Wirtschaftsfördergesellschaft Vorpommern
Einreicher: Maik Hofmann Fraktion: Bürger für Stralsund
Vorlage
kAF 0026/2017
Art
kleine Anfrage

Anfrage:

 

  1. Beabsichtigt die Hansestadt Stralsund, als Gesellschafter der Wirtschaftsfördergesell-schaft Vorpommern, diese darauf hinzuweisen, dass auf der aktuellen Website der WFG immer noch mit der Volkswerft und den P + S Werften geworben wird?
  2. Beabsichtigt die Hansestadt Stralsund in der Gesellschafterversammlung der WFG darauf hinzuwirken, dass die „bilateralen Vereinbarung zur Abgrenzung der Zuständigkeiten“ aus dem Jahr 2011 endlich von Seiten der WFG unterzeichnet wird?

 


Aussprache: Ja/  Nein


Begründung:

 

Bei der Durchsicht der Website der Wirtschaftsfördergesellschaft Vorpommern fiel uns auf, dass diese aus unserer Sicht ein wenig stiefmütterlich behandelt wird. Die Aktualität beläuft sich teilweise auf das Jahr 2015. Von einer aus Steuergeldern finanzierten Gesellschaft mit dem selbsternannten Anspruch „Klassenbester“ in Vorpommern zu sein, erwarten wir schon ein wenig mehr. Denn 50.000 € jährlich aus dem städtischen Haushalt sind schon eine große Hausnummer.

Die bilaterale Vereinbarung zur Abgrenzung der Zuständigkeiten liegt der WFG seit dem Jahr 2011 vor. Der Inhalt dieser Vereinbarung ist u.a., dass die städtische Wirtschaftsförderung bei Interessenten für eine Ansiedlung in Stralsund in das Verfahren mit einbezogen wird. Leider gibt es bis zum heutigen Tag keine Unterschrift. Dieses könnte aber auch bedeuten, dass durch die WFG im Zeitraum 2011 – bis heute keine Ansiedlungen durchgeführt wurden und deshalb auf die Vereinbarung verzichtet werden kann.

 

 

Maik Hofmann

Fraktion Bürger für Stralsund