Betreff
Kostenspaltungsbeschluss für die Abrechnung der Straßenbaumaßnahme Heinrich-von-Stephan-Straße in der Hansestadt Stralsund
Vorlage
H 0006/2017
Art
Beschlussvorlage Hauptausschuss

Sachverhalt:

Auf der Grundlage des Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern und der Straßenbaubeitragssatzung der Hansestadt Stralsund vom 21.02.2008 sind Straßenbaubeiträge für die Erneuerung der Gehwege, Parkflächen und Straßenbegleitgrün in der Heinrich-von-Stephan-Straße zu erheben.

Ein vollständiger Ausbau der genannten Anlage hinsichtlich aller Teileinrichtungen ist gegenwärtig aus finanziellen Gründen nicht möglich.

Für die Beitragserhebung ist daher nach dem Straßenbaubeitragsrecht ein Kostenspaltungsbeschluss erforderlich, um den Investitionsaufwand refinanzieren zu können.

Gemäß § 7 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz Mecklenburg-Vorpommern und § 6 der Straßenbaubeitragssatzung der Hansestadt Stralsund können Straßenbaubeiträge für selbständig nutzbare Teile der öffentlichen Einrichtungen erhoben werden (Kostenspaltung).

Der Hauptausschuss ist gemäß § 10  Absatz 8 der Hauptsatzung der Hansestadt Stralsund für die Entscheidung hinsichtlich der Kostenspaltung zuständig.

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss der Hansestadt Stralsund beschließt:

Zur Abrechnung der Erneuerung  der Gehwege, Parkflächen und Straßenbegleitgrün in der Heinrich-von-Stephan-Straße wird für diese Teileinrichtungen der Kostenspaltungsbeschluss gefasst.

 


Lösungsvorschlag:

Zur Abrechnung der Ausbaumaßnahme wird der erforderliche Kostenspaltungsbeschluss gefasst.

 

 


Alternativen:

Ohne den Kostenspaltungsbeschluss ist die Abrechnung grundsätzlich erst nach Erneuerung aller der Straße zugehörigen Teileinrichtungen zulässig.

Danach müsste die Stadt die Erhebung von Straßenbaubeiträgen bis zur Endfertigstellung hinausschieben.