Sachverhalt:
Das ca. 1,7 ha große Plangebiet der 1. Änderung des B-Plans Nr. 38 liegt
im Stadtgebiet Knieper, in Knieper Nord östlich der Hochschule Stralsund und
des Berufsförderungswerkes Stralsund. Es umfasst das Gelände des ehemaligen
Militärhafens Schwedenschanze.
Das städtebauliche Konzept des neuen Grundstückseigentümers, der
Ostsee-Stralsund-Appartement GmbH, sieht für das Gelände einen gemischt
genutzten Hafenstandort auch mit Wohnungen und Ferienwohnungen vor, der
ganzjährige Nutzungsangebote bereithält. Dieses Konzept lässt der Bebauungsplan
Nr. 38 auf den als Sonstiges Sondergebiet SO 1 Sportboothafen „Wassersportzentrum
Schwedenschanze“ festgesetzten landseitigen Flächen bisher nicht zu.
Um dafür die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, leitete
die Bürgerschaft am 17.09.2015 das Verfahren zur 1. Änderung Bebauungsplanes
ein (Beschl.-Nr. 2015-VI-07-0267). Die 1. B-Plan-Änderung sollte als
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB ohne Umweltprüfung
aufgestellt werden. Aus Anlass aktueller Rechtsprechung soll das Planverfahren
jetzt als Regelverfahren mit Umweltprüfung weiter geführt werden.
Mit Unterzeichnung des am 09.06.2016 von der Bürgerschaft beschlossenen
Städtebaulichen Vertrages mit der Ostsee-Stralsund-Appartement GmbH zum Ausbau
des Sportboothafens Schwedenschanze (Beschl.-Nr. 2016-VI-04-0407) war die
Voraussetzung für die Durchführung der Verfahrensschritte zur 1. Änderung des
B-Plans Nr. 38 im August 2016 erfüllt (s. Beschl.-Nr. 2015-VI-07-0267, Pkt. 6
u. 7.).
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde auf der Grundlage
des Vorentwurfs zur 1. Änderung des B-Plans im September 2016 durchgeführt.
Parallel dazu erfolgte die erste Beteiligung der Behörden/ sonstigen Träger
öffentlicher Belange und Nachbargemeinden.
In ihrer Stellungnahme vom 12.10.2016 bestätigte die untere
Landesplanungsbehörde die Vereinbarkeit
der Planänderung mit den im Regionalen Raumordnungsprogramm Vorpommern (RREP
VP) 2010 und im Landesraumordnungsprogramm (LEP) M-V 2016 festgelegten Zielen
der Raumordnung und Landesplanung.
In den Beteiligungsverfahren
wurden keine Anregungen geäußert, die eine inhaltliche Änderung der Planung
erforderten.
Folgende Hinweise und Anregungen konnten durch Aktualisierung bzw. Ergänzung entsprechender Aussagen in den Planunterlagen berücksichtigt werden:
- Staatliches Amt für Landwirtschaft und
Umwelt zum Schutz baulicher Anlagen/ technischer
Infrastruktur vor Überflutung, zu einem genehmigungspflichtigen
Abfallbewirtschaftungsplan des Hafenbetreibers, zu Minderungsmaßnahmen zum
Schutz vor Lärmimmissionen durch die geplante Stellplatzanlage, den
benachbarten Sportplatz der Hochschule Stralsund und vor windinduzierten
Geräuschen von Booten im geplanten Sportboothafen
- Wasserstraßen-
und Schifffahrtsamt Stralsund zur Berücksichtigung der
angrenzenden Bundeswasserstraße
Strelasund
durch nachrichtliche Übernahme
- Bergamt
Stralsund zu einer
bestehenden Bergbauberechtigung „Erlaubnis ‚Stralsund KW zur Aufsuchung des
bergfreien Bodenschatzes Kohlenwasserstoffe“
- Hauptzollamt
Stralsund zur
Beteiligungspflicht der Behörde beim Errichten von Bauten innerhalb von 100
Metern Abstand von der Küste
-
Landesforst Mecklenburg-Vorpommern zur Genehmigungspflicht für das nachträgliche
Errichtung von baulichen Anlagen in den festgesetzten Waldabständen
- Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz zu den Pflichten der Bauherren bei einer eventuellen Kampfmittelbelastung im Gebiet
- Landkreis Vorpommern-Rügen zur Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan, zur Sondergebietsausweisung mit Wohnnutzung; zur Sicherung von Behältern mit wassergefährdenden Stoffen der Bootstankstelle gegen Auftrieb, zur Versorgung mit Hortplätzen im Stadtgebiet und zur Löschwasserversorgung
-
Landkreis Vorpommern-Rügen/ Eigenbetrieb
Abfallwirtschaft zur
Entsorgung der Rest- sowie des Bioabfälle
-
Regionale Wasser- und Abwassergesellschaft
Stralsund zu den
Anschlusspunkten für Trink- und Schmutzwasser und zur vertraglich gesicherten
Bereitstellung von Löschwasser aus dem öffentlichen
Trinkwassernetz.
Der Hinweis des Landesamtes
für Kultur und Denkmalpflege M-V auf ein Bodendenkmal im nördlichen
Plangebiet fand zusätzlich durch Kennzeichnung in der Planzeichnung und die
Anregung des Staatlichen Amtes für
Landwirtschaft und Umwelt zu
vorsorglichen Lärm-minderungsmaßnahmen auch durch entsprechende textliche
Festsetzungen zum Immissionsschutz Berücksichtigung.
Nicht
berücksichtigt werden die Bedenken der Gemeinde
Kramerhof gegen ein Sondergebiet mit Ferien- und mit Dauerwohnen. Die
aktuelle Novellierung des Bauplanungsrechts stellt die Vereinbarkeit dieser
beiden Nutzungen klar. Ebenfalls nicht gefolgt wird der Ansicht, die Planung
mit Wohn- und Feriennutzung würde im
Widerspruch zum B-Plan 15 „Maritimer
Ferienpark Parow“ der Gemeinde stehen,
in dem jetzt die ersten Ferienhäuser gebaut werden. Die Hansestadt Stralsund liegt
im Tourismusentwicklungsraum gemäß Landes- und Regionalem
Raumentwicklungsprogramm. Auch befindet sich das Plangebiet innerhalb des
Staatlich anerkannten Erholungsortes Stralsund. Deshalb ist das
Entwicklungsziel einer Stärkung der touristischen Infrastruktur folgerichtig.
Der Schutz vor wirtschaftlicher Konkurrenz ist jedoch kein Belang der
Bauleitplanung.
Als nächster Verfahrensschritt
soll die öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen zur 1. Änderung des
B-Plans Nr. 38 durchgeführt werden.
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft
der Hansestadt Stralsund beschließt:
1. Der Beschlusspunkt Nr. 4 des Aufstellungsbeschlusses zur 1. Änderung
des B-Plans Nr. 38 „Hafen und Uferbereich an der Schwedenschanze“ vom
17.09.2015 (Beschl.- Nr. 2015-VI-07-0267) wird aufgehoben. Dieser sah die
Planaufstellung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB)
ohne Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) vor. Die 1. Änderung des B-Plans Nr. 38 erfolgt im
Regelverfahren gemäß § 2 BauGB mit Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB.
2. Der Entwurf zur 1. Änderung des B-Plans Nr. 38 „Hafen und Uferbereich an der
Schwedenschanze“, gelegen im Stadtteil Knieper Nord östlich der
Hochschule und des Berufsförderungswerkes Stralsund, in der vorliegenden Fassung vom Mai 2017, bestehend aus der
Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) sowie die
Begründung mit dem Umweltbericht vom Mai 2017 werden gebilligt und zur
öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Lösungsvorschlag:
Auf der Grundlage der Prüfung und Auswertung der in den frühzeitigen Beteiligungen geäußerten, vorstehend erläuterten Hinweisen und Anregungen wurde der Entwurf zur 1. Änderung des B-Plans Nr. 38 mit Begründung und Umweltbericht, Planstand Mai 2017, erarbeitet. Der Entwurf hat nachfolgenden wesentlichen Planinhalt:
1. Art und Maß der baulichen Nutzung,
Die landseitigen Flächen des SO 1
sind jetzt als sonstiges Sondergebiet SO 1 „Feriengebiet Sportboothafen
Schwedenschanze“ festgesetzt. Dieses dient der Unterbringung von Anlagen und
Einrichtungen für den Betrieb eines Hafens für Sport-/ Freizeitboote, für
Hafenversorgung, Freizeitgestaltung,
Beherbergung sowie nunmehr auch dem Wohnen und dem Ferienwohnen. Neben diesen
Nutzungen sind ebenso Schank- und Speisewirtschaften, gebietsversorgende Läden,
nicht störende Handwerksbetriebe, kulturelle, sportliche und soziale
Einrichtungen sowie Stellplätze für den Hafen und die landseitigen Nutzungen
zugelassen.
In Anpassung an die nördlichen Waldflächen wurde das Sondergebiet SO 1 von ca. 1,64 ha auf nunmehr ca. 1,4 ha verkleinert.
Um zu den nördlich und südlich an das Hafenareal angrenzenden Waldflächen i.S. Landeswaldgesetz M-V den notwendigen Schutzabstand einzuhalten, erfolgte hier die Zurücknahme der Baugrenzen. Die sich daraus ergebende geringere bauliche Ausnutzung des Grundstücks wird durch ein zusätzliches Baufeld auf der entfallenen Winterlagerfläche ausgeglichen.
In den Bauräumen A an der Wasserkante sollen zwei dreigeschossige Gebäude mit gewerblichen Nutzungen auch für den Hafenbetrieb (Wellness Hafenmeister, Gastronomie u.ä.) und Ferienappartements, in den Baufeldern B und C in zweiter Baureihe zwei viergeschossige Gebäude mit Wohnungen und Ferienappartements entstehen. Eine terrassierte Ausbildung oberhalb des 1. Obergeschosses mit Gebäudelängen von maximal 30 m dient der baulichen Gliederung im Baufeld C.
Geplant sind insgesamt ca. 84 Ferienappartements und 33 Wohnungen.
Die für die Grundstücksüberbauung maßgebliche Grundflächenzahl von 0,6 mit der Überschreitungsmöglichkeit bis 0,8 für Stellplätze, Nebenanlagen u.ä. bleibt ebenso unverändert wie die bisherigen Vorgabe für die Höhe der Bebauung von 14 m bis. 16 m über HN (entspricht ca. 12-14 m Gebäudehöhe).
2. Erschließung, ruhender Verkehr, Ver- und Entsorgung
Die Verkehrsanbindung erfolgt von der Parower Chaussee aus über die Straße Zur Schwedenschanze. Diese Anliegerstraße ist als Tempo 30-Zone beschildert. Der Abschnitt direkt zum Hafengelände fungiert als Mischverkehrsfläche. Die Planstraße verlängert die Mischverkehrsfläche bis an die Kaikante heran, wo eine Wendemöglichkeit besteht. Im Zusammenhang mit der erforderlichen Leitungsverlegung im Straßenraum soll die bisherige Straßenoberfläche erneuert werden.
Öffentliche Parkplätze sind an der Planstraße, die erforderlichen Stellplätze für die verschiedenen Nutzungen in den Erdgeschossen der Gebäude und in einer Gemeinschaftsstellplatzanlage am Westrand des Plangebietes angeordnet. Diese Anlage berücksichtigt auch den Stellplatzbedarf für einen Hafen mit zunächst 100 Bootsliegeplätzen.
Mittig durch das Plangebiet verläuft der Ostseeküstenradweg. Bauliche Anlagen müssen einen Abstand von 5 m, Gebäude einen Abstand von 6 m zum Radweg einhalten.
Die öffentliche Begehbarkeit entlang der Uferkante für den Aufenthalt am Wasser wird in Form eines 4 m breiten Geh- und Fahrrechts gesichert.
Die stadttechnische Ver- und Entsorgung kann durch Anschluss an die vorhandenen Systeme hergestellt werden. Es sind eine neue Trinkwasserleitung und die Schmutzwasser-einleitung mittels Pumpwerk und Druckleitung in die städtische Abwasserkanalisation geplant. Die Regenwasserableitung soll in den Strelasund erfolgen.
Für den Hafen werden an der Kaikante Anschlüsse für Trinkwasserleitung und Strom
sowie eine Fäkalienabsauganlage gebaut. Zudem werden Auffangeinrichtungen für
Schiffsabfälle und
Ladungsrückstände der
Schiffe zur Verfügung gestellt. Gemäß Schiffs-abfallentsorgungsgesetz ist durch den Hafenbetreiber ein vom Staatlichen Amt
für
Landwirtschaft und Umwelt
Stralsund als untere Abfallbehörden genehmigungsbedürftiger Abfallbewirtschaftungsplan aufzustellen.
3. Kompensation, Wald,
Spielplatz
Die im Ursprungsplan festgelegten Kompensationsmaßnahmen gelten fort. Zusätzliche Maßnahmen sind nur in Bezug auf Wald erforderlich, da die zulässigen Eingriffe im Zuge der Reduzierung des Sondergebietes SO 1 sogar verringert werden. Die Durchführung der für das Vorhaben erforderlichen Kompensationsmaßnahmen wurde mit der Ostsee-Stralsund-Appartement GmbH in einem städtebaulichen Vertrag vom 18.09.2015 geregelt.
Zur Sicherung einer
wirtschaftlichen Entwicklung des Hafenstandorts
und Ausnutzung der teils deutlich reduzierten Baufelder sind im nördlichen Plangebiet und südlich angrenzend
Waldumwandlungen vorgesehen. Betroffen sind davon insgesamt 980 m² Waldfläche, die hauptsächlich die Folge
fortschreitender Sukzession entstanden waren. Während das Baufeld C den
gesetzlichen Waldabstand von 30 m zum verbleibenden
Wald künftig einhält, rücken die Baufelder
A (südliches Feld) und B bis auf 25 m an den
Wald heran. Aufgrund der am Standort zu erwartenden Wuchshöhe der Bäume ist dieses möglich. Die Kompensation soll durch Abbuchung vom Waldkonto Prosnitz erfolgen. Die Forstbehörde hat für das geplante Vorgehen eine forstrechtliche
Genehmigung in Aussicht gestellt.
Auf der Freifläche nördlich der Baufelder A soll ein Spielplatz mit Spielangeboten für die Altersklassen 1 (1-6 J.) und 2 (6-12 J.) entstehen.
4. Immissionsschutz
Zur Beurteilung des Schallschutzes im Städtebau sind die
Orientierungswerte der DIN 18005 heranzuziehen. Dem SO 1 „Feriengebiet Sportboothafen
Schwedenschanze“ wird
die Schutzbedürftigkeit eines Mischgebietes beigemessen, da
hier hafenbezogene gewerbliche Nutzungen, Beherbergung, aber auch Ferienwohnen und Wohnen
geplant sind.
Das Sondergebiet wird wesentlich durch die
Auswirkungen des angrenzenden Sportboothafens mit Ein- und Ausfahren der
Boote und windinduzierten
Strömungsgeräuschen (insbesondere
an Masten von Segelbooten) geprägt
sein. Dieses gilt im Wesentlichen für die Bootssaison von März bis Oktober.
Für die Berechnung und Bewertung der Geräuschimmissionen
des Sportboothafens findet die Freizeitlärmrichtlinie Anwendung.
Es wurden schalltechnische
Prognoseberechnungen mit und ohne
Berücksichtigung der windinduzierten
Geräuschemissionen
(Strömungsgeräusche) durchgeführt.
Bei Berücksichtigung der windinduzierten Strömungsgeräusche (worst case) werden
die Orientierungswerte für ein Mischgebiet am Tag eingehalten, jedoch nachts
überschritten. Bei Berücksichtigung der lärmabschirmenden Wirkung der künftigen
Bebauung ergibt sich eine deutlich günstigere Situation. Die nächtliche
Überschreitung betrifft dann nur noch die wasserseitigen Fassaden in den
Baufeldern A. Baulichen Schallschutzmaßnahmen und die gemäß Energieeinsparverordnung
(EnEV) geforderten Lüftungsanlagen sichern, dass in den Gebäuden die zulässigen
Geräuschimmissionen
eingehalten werden können. Damit sind gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse
gewährleistet.
Eine weitere wichtige
Immissionsschutzmaßnahme ist das (bereits übliche) klapperfreie Abbinden der
Takelage/Fallen an den ankernden Segelbooten. Die Hafenordnung der angrenzenden
Marina soll dazu eine entsprechende Verpflichtung enthalten.
Die Emissionen des westlich angrenzenden Sportplatzes der
Hochschule wurden im Vorfeld der Planung 2013 gutachterlich untersucht. Gemäß Berechnungen werden die Werte
des Mischgebietes auf der gesamten Fläche unterschritten. Bei Spielbetrieb können auch an der dem Sportplatz
nächstgelegenen Westfassade der Obergeschosse
im Baufeld C die gemäß Sportanlagenlärmschutzverordnung vom 01.06.2017 geltenden
Immissionsrichtwerte eingehalten werden.
In der Gemeinschaftsstellplatzanlage am Westrand des Plangebietes sind
aus Gründen des Lärmschutzes des angrenzenden Baufelds C nur überdachte
Stellplätze zulässig.
5. Küstenschutz,
Hochwasserschutz, Umweltbericht
Das Plangebiet liegt im 150 m Küsten- und Gewässerschutzstreifen
nach Landesnaturschutzrecht. Angesichts der
baulichen Vorprägung im Plangebiet sowie unter Berücksichtigung des
bestandskräftigen B-Plans Nr. 38 berührt die Planänderung die Belange des Küsten- und Gewässerschutzes
nicht nachteilig. Für den Ursprungsplan liegt bereits eine Ausnahmegenehmigung
der unteren Naturschutzbehörde vom Küstenschutzstreifen vor.
Der Bemessungshochwasserstand (BHW) im
Plangebiet liegt bei 2,60 m NHN (entspricht ca. 2,45 m HN).
Vorrangig die Flächen östlich des Ostseeküstenradwegs liegen unterhalb des BHW und sind deshalb bei erhöhten Außenwasserständen überflutungsgefährdet. Küstenschutzmaßnahmen des Landes sind nicht geplant. Als Hochwasserschutzmaßnahme wird deshalb für
die zum Aufenthalt von Menschen bestimmten Räume im Erdgeschoss eine Fußbodenhöhenlage von mindestens 2,60 m NHN (ca. 2,45 m HN) festgelegt. Behälter mit wassergefährdenden Stoffen, z.B. einer Bootstankstelle, sind
gegen Auftrieb zu
sichern.
Zum Bebauungsplan erfolgt eine Umweltprüfung. Die
Umweltauswirkungen der Planung sind im Umweltbericht erläutert, dieser ist Teil
der Begründung. Die Umweltprüfung
gelangt zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben auf die Schutzgüter Klima, Boden, Wasser, Pflanzen und Tiere, Landschaftsbild, Kultur-/Sachgüter und Mensch als verträglich einzustufen ist. Erhebliche Beeinträchtigungen der Schutzgüter
durch die Planänderung sind in einer bereits baulich vorgeprägten Umgebung und wegen der festgesetzten
Zulässigkeits-beschränkungen nicht zu
erkennen.
Für die Umwandlung von
ca. 980 m² Waldfläche erfolgt die
Kompensation durch
Inanspruchnahme des Waldkontos Prosnitz. Das
Eintreten
artenschutzrechtlicher
Verbotstatbestände kann durch geeignete Vermeidungs- und Kompensations-maßnahmen
(10 Fledermauskästen, 10 Rauchschwalben-Brutkreuze, 4 Halbhöhlen für
Hausrotschwanz) vermieden werden.
Von der Planänderung gehen
somit keine erheblichen umweltrelevanten Auswirkungen aus, vielmehr werden die
bisher zulässigen Eingriffe durch eine Reduzierung der Baugebietsfläche bei Beibehaltung der bestehenden Grundflächenzahl im Zuge der Änderung verringert.
Für den Hafenbereich Schwedenschanze ist im Flächennutzungsplan die Zweckbestimmung Sportboothafen verankert.
Diese Zweckbestimmung
bezieht auch die landseitigen, als Sonderbauflächen
dargestellten Flächen des ehemaligen Militärhafens
Schwedenschanze ein. Somit ist die
Planänderung aus dem rechtswirksamen
Flächennutzungsplan entwickelt.
Um das Planverfahren weiter führen zu können, wird empfohlen, den vorliegenden Entwurf zur 1. Änderung des B-Plans Nr. 38 mit Begründung und Umweltbericht zu billigen und zur öffentlichen Auslegung zu bestimmen.
Alternativen:
Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 38 ist die bauplanungsrechtliche
Voraussetzung für die Umsetzung des städtebaulichen Konzepts eines gemischt
genutzten Hafenstandortes auch mit Wohnen und Ferienwohnen. Unter der
Voraussetzung, dass dieses Konzept realisiert werden soll, gibt es zur
Bebauungsplanänderung keine Alternative.