Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und CDU/FDP-Fraktion
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
1. Der
Erhalt einer hohen Qualität des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) auf dem Stadtgebiet der Hansestadt Stralsund hat
hohe Priorität. Eine Minderung der Qualität
des ÖPNV, so wie dies etwa in der Variante „Mindestbedienung“ oder in einer Abstufung der derzeitigen
Bedienungsvariante der „optimalen verkehrlichen Erschließung“ seitens des Landkreises
Vorpommern-Rügen vorgesehen ist, lehnt die Bürgerschaft
der Hansestadt Stralsund ab. Das ÖPNV-Angebot in Stralsund ist auch weiterhin mindestens auf dem derzeit
angebotenen Niveau aufrecht zu erhalten.
2. Der
Oberbürgermeister wird daher beauftragt, mit dem Landrat des Landkreises Vorpommern - Rügen eine Vereinbarung
auszuhandeln, die auf der Grundlage des öffentlichen
Dienstleistungsauftrages über Personenverkehrsdienste im Stadtverkehr Stralsund vom 18. Dezember 2014 ermöglicht,
die Verkehrsbedienung im Stadtverkehr
Stralsund auch weiterhin in der Variante der „optimalen verkehrlichen Erschließung“ durchzuführen. Zu diesem Zweck
beteiligt sich die Hansestadt Stralsund
ab 2017 mit einer Summe von bis zu 100.000,-- Euro jährlich an der Finanzierung des in der Evaluierung des
Landkreises benannten prognostizierten Differenzbetrages
zum Ausgleich der Kosten, die entstehen, wenn an der optimalen verkehrlichen Erschließung im Stadtverkehr der
Hansestadt Stralsund festgehalten wird.
3. Die
Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund stellt fest, dass die Defizite im
öffentlichen Personennahverkehr
auch dadurch entstehen, dass das Land Mecklenburg- Vorpommern sich zunehmend aus der Finanzierung des
ÖPNV zurückzieht. Dies gilt insbesondere
für die Reduzierung der Zuwendungen im Bereich Schülerbeförderung und bei der Neubeschaffung von
Bussen. Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund fordert die Landesregierung und den Landtag daher auf, dies
spätestens mit den Entscheidungen zum
Landeshaushalt 2018/2019 zu korrigieren und wieder für eine deutlich bessere Finanzierung des
ÖPNV durch das Land Mecklenburg-Vorpommern Sorge
zu tragen.
Um dies zu untermauern,
wird der Oberbürgermeister damit beauftragt, gemeinsam mit den Oberbürgermeistern der Städte Neubrandenburg
und Greifswald, mit den Landräten der
Landkreise Vorpommern-Rügen, Vorpommern-Greifswald und Mecklenburgische Seenplatte und mit den Kommunalen Spitzenverbänden
Gespräch zu führen, um mit
geeigneten Maßnahmen gegenüber der Landesregierung deutlich zu machen, dass eine deutlich
umfassendere Beteiligung des Landes an den Kosten des ÖPNV unabdingbar erforderlich ist.
4. Der Oberbürgermeister berichtet der Bürgerschaft regelmäßig zur Umsetzung der o.g. Beschlüsse.
Begründung:
Der Landkreis Vorpommern-Rügen erwägt das Angebot des öffentlichen
Personennahverkehrs
in Stralsund zu reduzieren. Grundlage ist der öffentliche
Dienstleistungsauftrag
über Personenverkehrsdienste im Stadtverkehr Stralsund vom 18.
Dezember 2014, in
dem eine Evaluierung und ggf. eine Reduzierung des Angebots auf eine
Mindestbedienung
oder eine Abstufung der sog. optimalen verkehrlichen Erschließung
vorgesehen ist.
Wichtiges Ziel der
Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund sollte ein Erhalt des ÖPNV
mindestens auf dem
derzeitigen qualitativen Niveau sein. Es ist nicht vermittelbar, dass für
die Nutzung des ÖPNV
inzwischen deutliche höhere Fahrpreise erhoben werden, während
das Angebot
qualitativ schlechter wird. Deshalb ist mit dem Landkreis als verantwortlicher
kommunaler Ebene
auszuloten, wie ein Erhalt der sog. „optimalen verkehrlichen
Erschließung“ im
ÖPNV für Stralsund gewährleistet werden kann. Entsprechende
vorbereitende
Gespräche des Oberbürgermeisters mit dem Landrat haben bereits
stattgefunden.
Gleichzeitig ist es
wichtig deutlich zu machen, dass der Rückzug des Landes aus der
Finanzierung des
ÖPNV nicht akzeptiert wird. Gemeinsam mit den großen kreisangehörigen
Städten
Neubrandenburg und Greifswald, mit den Landkreisen Vorpommern-Greifswald und
Mecklenburgische
Seenplatte und mit den kommunalen Spitzenverbänden soll daher
gegenüber der
Landesregierung und dem Landtag deutlich gemacht werden, dass ein
deutlich
umfassenderes finanzielles Engagement des Landes unabdingbar erforderlich ist,
um ein qualitativ
hochwertiges ÖPNV-Angebot zu erhalten.
Finanzielle Auswirkungen:
Deckungsquelle: Sonderbedarfszuweisungen.
Jürgen Suhr Dr.
Roland Zabel
Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender
Bündnis 90/Die Grünen CDU/FDP