Betreff
ÖPNV in der Hansestadt Stralsund
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und CDU/FDP-Fraktion
Vorlage
AN 0135/2016
Art
Anträge

Beschlussvorschlag:


Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

1.            Der Erhalt einer hohen Qualität des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) auf    dem Stadtgebiet der Hansestadt Stralsund hat hohe Priorität. Eine Minderung der   Qualität des ÖPNV, so wie dies etwa in der Variante „Mindestbedienung“ oder in    einer Abstufung der derzeitigen Bedienungsvariante der „optimalen verkehrlichen                 Erschließung“ seitens des Landkreises Vorpommern-Rügen vorgesehen ist, lehnt die                 Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund ab. Das ÖPNV-Angebot in Stralsund ist auch         weiterhin mindestens auf dem derzeit angebotenen Niveau aufrecht zu erhalten. 

 

2.            Der Oberbürgermeister wird daher beauftragt, mit dem Landrat des Landkreises          Vorpommern - Rügen eine Vereinbarung auszuhandeln, die auf der Grundlage des             öffentlichen Dienstleistungsauftrages über Personenverkehrsdienste im Stadtverkehr       Stralsund vom 18. Dezember 2014 ermöglicht, die Verkehrsbedienung im                 Stadtverkehr Stralsund auch weiterhin in der Variante der „optimalen verkehrlichen   Erschließung“ durchzuführen. Zu diesem Zweck beteiligt sich die Hansestadt                 Stralsund ab 2017 mit einer Summe von bis zu 100.000,-- Euro jährlich an der   Finanzierung des in der Evaluierung des Landkreises benannten prognostizierten         Differenzbetrages zum Ausgleich der Kosten, die entstehen, wenn an der optimalen verkehrlichen Erschließung im Stadtverkehr der Hansestadt Stralsund festgehalten                 wird. 

 

3.            Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund stellt fest, dass die Defizite im öffentlichen               Personennahverkehr auch dadurch entstehen, dass das Land Mecklenburg-                Vorpommern sich zunehmend aus der Finanzierung des ÖPNV zurückzieht. Dies gilt        insbesondere für die Reduzierung der Zuwendungen im Bereich Schülerbeförderung                 und bei der Neubeschaffung von Bussen. Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund fordert die Landesregierung und den Landtag daher auf, dies spätestens mit den    Entscheidungen zum Landeshaushalt 2018/2019 zu korrigieren und wieder für eine                deutlich bessere Finanzierung des ÖPNV durch das Land Mecklenburg-Vorpommern                 Sorge zu tragen.



                Um dies zu untermauern, wird der Oberbürgermeister damit beauftragt, gemeinsam                mit den Oberbürgermeistern der Städte Neubrandenburg und Greifswald, mit den      Landräten der Landkreise Vorpommern-Rügen, Vorpommern-Greifswald und   Mecklenburgische Seenplatte und mit den Kommunalen Spitzenverbänden Gespräch            zu führen, um mit geeigneten Maßnahmen gegenüber der Landesregierung deutlich                zu machen, dass eine deutlich umfassendere Beteiligung des Landes an den Kosten            des ÖPNV unabdingbar erforderlich ist.

 

4.            Der Oberbürgermeister berichtet der Bürgerschaft regelmäßig zur Umsetzung der      o.g. Beschlüsse.

 


Begründung:

Der Landkreis Vorpommern-Rügen erwägt das Angebot des öffentlichen

Personennahverkehrs in Stralsund zu reduzieren. Grundlage ist der öffentliche

Dienstleistungsauftrag über Personenverkehrsdienste im Stadtverkehr Stralsund vom 18.

Dezember 2014, in dem eine Evaluierung und ggf. eine Reduzierung des Angebots auf eine

Mindestbedienung oder eine Abstufung der sog. optimalen verkehrlichen Erschließung

vorgesehen ist.

 

Wichtiges Ziel der Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund sollte ein Erhalt des ÖPNV

mindestens auf dem derzeitigen qualitativen Niveau sein. Es ist nicht vermittelbar, dass für

die Nutzung des ÖPNV inzwischen deutliche höhere Fahrpreise erhoben werden, während

das Angebot qualitativ schlechter wird. Deshalb ist mit dem Landkreis als verantwortlicher

kommunaler Ebene auszuloten, wie ein Erhalt der sog. „optimalen verkehrlichen

Erschließung“ im ÖPNV für Stralsund gewährleistet werden kann. Entsprechende

vorbereitende Gespräche des Oberbürgermeisters mit dem Landrat haben bereits

stattgefunden.

 

Gleichzeitig ist es wichtig deutlich zu machen, dass der Rückzug des Landes aus der

Finanzierung des ÖPNV nicht akzeptiert wird. Gemeinsam mit den großen kreisangehörigen

Städten Neubrandenburg und Greifswald, mit den Landkreisen Vorpommern-Greifswald und

Mecklenburgische Seenplatte und mit den kommunalen Spitzenverbänden soll daher

gegenüber der Landesregierung und dem Landtag deutlich gemacht werden, dass ein

deutlich umfassenderes finanzielles Engagement des Landes unabdingbar erforderlich ist,

um ein qualitativ hochwertiges ÖPNV-Angebot zu erhalten.

 


Finanzielle Auswirkungen:


Deckungsquelle: Sonderbedarfszuweisungen.







Jürgen Suhr                                                                                      Dr. Roland Zabel
Fraktionsvorsitzender                                                                  Fraktionsvorsitzender
Bündnis 90/Die Grünen                                                               CDU/FDP