Betreff
Verfahren zum Verkauf „Pionierhaus“
Einreicherin: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Vorlage
AN 0134/2016
Art
Anträge

Beschlussvorschlag:


1.            Das Verfahren zum Verkauf des Grundstücks Knieperdamm 5 (ehem. Pionierhaus)     wird bis auf Weiteres ausgesetzt. Die derzeit im Verfahren befindlichen Interessenten          zum Kauf des Grundstücks werden aufgefordert bis zum 31. Dezember 2016              abschließende Kaufangebote abzugeben und diesen Konzepte zur baulichen                 Nutzung der Flächen beizufügen.
                Der Oberbürgermeister wird damit beauftragt in geeigneter Form öffentlich auf die    (verlängerte) Frist zur Abgabe von Angeboten für den Erwerb des Grundstücks           Knieperdamm 5 (Pionierhaus) hinzuweisen.

 

2.            Die Bürgerschaft wird im Januar 2017 über die bis zum 31. Dezember 2016        vorliegenden Kaufangebote einschl. der Konzepte zur baulichen Nutzung der Flächen           informiert. Den Kaufinteressenten wird im 1. Quartal 2017 die Möglichkeit zur                Vorstellung ihrer Konzepte im zuständigen Ausschuss für Bau, Umwelt und     Stadtentwicklung eingeräumt. Nach dieser Vorstellung entscheidet die Bürgerschaft       unverzüglich über den Verkauf des Grundstücks.

 

3.            Der Erhalt des Baumbestandes und der historischen Gartenanlage auf dem zum           Verkauf stehenden Areal hat eine besondere Bedeutung und ist langfristig zu sichern.           Eine öffentliche Zugänglichkeit der Anlage soll dauerhaft gesichert werden.

 


Begründung:

Das Verfahren zum Verkauf des Grundstücks Knieperdamm 5 (Pionierhaus) wird seit

Wochen in der Öffentlichkeit umfassend diskutiert. Wir bedauern dabei sehr, dass ein Erhalt

des denkmalgeschützen Pionierhauses offensichtlich nicht mehr möglich ist. Die nun

vorliegenden Kaufangebote orientieren auf einen Abriss des Gebäudes und einen

entsprechenden Neubau.

 

Das Verfahren war auch davon gekennzeichnet, dass Interessenten ihre Kaufangebote

nachgebessert haben, bzw. ankündigten, diese nachzubessern. Es ist für die Öffentlichkeit

nicht nachvollziehbar, bis zu welchem Zeitpunkt Kaufangebote, bzw. Nachbesserungen

Berücksichtigung finden. Daher ist es notwendig, eine eindeutige Frist zu setzen, auch um

nicht den Eindruck zu vermitteln, dass ein einzelner Interessent bevorzugt werden soll.

Das zum Verkauf stehende Areal liegt in einer städtebaulich exponierten Lage, so dass den

Bau- und Nutzungskonzepten der Kaufinteressenten eine besondere Bedeutung zukommt.

Die Kaufinteressenten sollten daher die Möglichkeit erhalten, ihre Konzepte im zuständigen

Ausschuss für Bau, Umwelt und Stadtentwicklung vorzustellen.