Einreicherin: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Beschlussvorschlag:
1. Das Verfahren zum Verkauf
des Grundstücks Knieperdamm 5 (ehem. Pionierhaus) wird bis auf Weiteres ausgesetzt. Die derzeit im Verfahren
befindlichen Interessenten zum
Kauf des Grundstücks werden aufgefordert bis zum 31. Dezember 2016 abschließende Kaufangebote
abzugeben und diesen Konzepte zur baulichen Nutzung
der Flächen beizufügen.
Der Oberbürgermeister wird
damit beauftragt in geeigneter Form öffentlich auf die (verlängerte) Frist zur Abgabe von Angeboten für den Erwerb des
Grundstücks Knieperdamm 5
(Pionierhaus) hinzuweisen.
2. Die Bürgerschaft wird im Januar 2017 über die bis zum 31. Dezember 2016 vorliegenden Kaufangebote einschl. der Konzepte zur baulichen Nutzung der Flächen informiert. Den Kaufinteressenten wird im 1. Quartal 2017 die Möglichkeit zur Vorstellung ihrer Konzepte im zuständigen Ausschuss für Bau, Umwelt und Stadtentwicklung eingeräumt. Nach dieser Vorstellung entscheidet die Bürgerschaft unverzüglich über den Verkauf des Grundstücks.
3. Der Erhalt des Baumbestandes und der historischen Gartenanlage auf dem zum Verkauf stehenden Areal hat eine besondere Bedeutung und ist langfristig zu sichern. Eine öffentliche Zugänglichkeit der Anlage soll dauerhaft gesichert werden.
Begründung:
Das Verfahren zum Verkauf des Grundstücks Knieperdamm 5 (Pionierhaus) wird seit
Wochen in der Öffentlichkeit
umfassend diskutiert. Wir bedauern dabei sehr, dass ein Erhalt
des
denkmalgeschützen Pionierhauses offensichtlich nicht mehr möglich ist. Die nun
vorliegenden
Kaufangebote orientieren auf einen Abriss des Gebäudes und einen
entsprechenden Neubau.
Das Verfahren war
auch davon gekennzeichnet, dass Interessenten ihre Kaufangebote
nachgebessert haben,
bzw. ankündigten, diese nachzubessern. Es ist für die Öffentlichkeit
nicht
nachvollziehbar, bis zu welchem Zeitpunkt Kaufangebote, bzw. Nachbesserungen
Berücksichtigung
finden. Daher ist es notwendig, eine eindeutige Frist zu setzen, auch um
nicht den Eindruck
zu vermitteln, dass ein einzelner Interessent bevorzugt werden soll.
Das zum Verkauf
stehende Areal liegt in einer städtebaulich exponierten Lage, so dass den
Bau- und
Nutzungskonzepten der Kaufinteressenten eine besondere Bedeutung zukommt.
Die
Kaufinteressenten sollten daher die Möglichkeit erhalten, ihre Konzepte im
zuständigen
Ausschuss für Bau,
Umwelt und Stadtentwicklung vorzustellen.