Sachverhalt:
Nach § 45 Abs. 1 KV M-V hat
die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Bevor
die Bürgerschaft die Haushaltssatzungen und Haushaltspläne 2017 der Hansestadt
Stralsund beschließt, ist der Haushaltsplanentwurf nach § 36 Abs. 2 KV M-V
unter Federführung des Ausschusses für Finanzen und Vergabe in den Ausschüssen
der Bürgerschaft zu beraten.
Gegenüber dem
Bearbeitungsstand des Haushaltsplanentwurfs zur 1. Lesung am 03.11.2016 machen
sich Veränderungen
-
durch Beschlüsse der Bürgerschaft vom 03.11.2016
zur personellen Verstärkung des Marinemuseums sowie für eine finanzielle
Unterstützung der Verkehrswacht,
-
durch Fördermittelbeantragungen für soziale
Projekte,
-
durch die künftige Mittelbereitstellung für eine
Beibehaltung der „optimalen verkehrlichen Erschließung“ des ÖPNV im Stadtgebiet
-
durch die Erhöhung des Zuschusses für das Theater
Vorpommern infolge der Tarifverhandlungen sowie
-
auf Grund von sonstigen unabwendbaren
Planfortschreibungen
erforderlich, die in
fortgeschriebenen Plankennziffern festzusetzen sind. Diese Planansätze sind in
der Veränderungsliste des Ergebnis- und Finanzhaushaltes zusammengefasst und
übersichtlich dargestellt.
Gleichzeitig ist eine
Korrektur im Stellenplan 2017 vorzunehmen. Die Gesamtzahl der im Stellenplan
ausgewiesenen Stellen verändert sich durch die personelle Verstärkung des
Marinemuseums um 0,5 auf nunmehr 571,364 Vollzeitäquivalente.
Zwischenzeitlich liegen
dieser Beschlussvorlage Band II „Wirtschaftspläne der Unternehmen und der
Sondervermögen“ und Band III „Städtebauliche Sondervermögen“ bei.
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der
Hansestadt Stralsund beschließt:
-
die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2017 des
städtebaulichen Sondervermögens der Hansestadt Stralsund – Altstadtinsel
-
die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2017 des
städtebaulichen Sondervermögens der Hansestadt Stralsund – Grünhufe
-
die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2017 des
städtebaulichen Sondervermögens der Hansestadt Stralsund – Knieper West
-
die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2017 des
städtebaulichen Sondervermögens der Hansestadt Stralsund – Kleiner Wiesenweg
- den Wirtschaftsplan 2017 der Stralsunder
Wohnungsbaugesellschaft mbH
- den Wirtschaftsplan 2017 der SWS Stadtwerke Stralsund GmbH
- den Wirtschaftsplan 2017 der
Liegenschaftsentwicklungsgesellschaft der Hansestadt Stralsund mbH
- den Wirtschaftsplan 2017 der Stralsunder Innovations- und
Gründerzentrum GmbH
- den Wirtschaftsplan 2017 der Stralsunder Werkstätten
gemeinnützige GmbH
- den Wirtschaftsplan 2017 der Wohlfahrtseinrichtungen der
Hansestadt Stralsund gemeinnützige GmbH
- den Wirtschaftsplan 2017 der Stadterneuerungsgesellschaft
Stralsund mbH
- den Wirtschaftsplan 2017 der Ostseeflughafen Stralsund-
Barth GmbH
- die Kenntnisnahme des Wirtschaftsplans 2017 der
Wirtschaftsfördergesellschaft Vorpommern GmbH
- den Wirtschaftsplan 2017 der Brunst-Weber-Stiftung
- den Wirtschaftsplan 2017 des Eigenbetriebes Tourismuszentrale
der Hansestadt Stralsund
-
den Wirtschaftsplan 2017 des
Eigenbetriebes Städtischer Zentralfriedhof der Hansestadt Stralsund
-
die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2017 der
Hansestadt Stralsund
Lösungsvorschlag:
Die auf der Grundlage der
mittelfristigen Finanzplanung sowie der Orientierungsdaten des Ministeriums für
Inneres und Sport für die Haushaltsplanung 2017 vom 29.09.2016 erstellten
Entwürfe der Haushaltssatzungen und der Haushaltspläne 2017 der Hansestadt
Stralsund wurden in den vergangenen Wochen in den Fachausschüssen und
Fraktionen intensiv und konstruktiv diskutiert.
Damit kann eine
Beschlussfassung zum Haushalt 2017 unter Einbeziehung der Änderungen der
Veränderungsliste vom 22.11.2016 in der Sitzung der Bürgerschaft am 01.12.2016
erfolgen. Die Hansestadt Stralsund wird der Rechtsaufsicht anschließend den
Haushaltsplan 2017 für das Genehmigungsverfahren vorlegen.
Alternativen:
Keine