Betreff
Hansestadt Stralsund "Leitlinien guter Unternehmensführung"
Vorlage
GB 0024/2014
Art
Beschlussvorlage Bürgerschaft

Sachverhalt:

Die Hansestadt Stralsund ist verpflichtet, bei ihren Beteiligungsunternehmen eine gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung zu gewährleisten. Diese sollte sich sowohl am Gemeinwohl selbst als auch am wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens orientieren. Neben der Aufgabe, die Unternehmen bei der Erfüllung des Unternehmenszweckes zu unterstützen und wirtschaftlich zu optimieren, hat sie gleichzeitig sicherzustellen, dass bei der Leitung, Steuerung und Überwachung der Unternehmen insbesondere auch die öffentlichen Belange berücksichtigt werden. Im Hinblick auf diese komplexe Aufgabenstellung wurden die "Leitlinien guter Unternehmensführung"  gemäß der Anlage erstellt. Der Begriff der "Leitlinien guter Unternehmensführung" der Hansestadt Stralsund ist als Maßstab und Richtlinie einer guten und verantwortungsvollen Führung und Kontrolle in ihren öffentlichen Unternehmen zu verstehen.

 

Die "Leitlinien guter Unternehmensführung" der Hansestadt Stralsund sollen dazu dienen,

 

  • einen Standard für das Zusammenwirken aller Beteiligten (Bürgerschaft, Stadtverwaltung und Beteiligungsgesellschaften) festzulegen und zu definieren;
  • eine effiziente Zusammenarbeit zwischen dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung zu fördern und zu unterstützen;
  • den Informationsfluss zwischen Beteiligungsunternehmen und Stadtverwaltung zu verbessern;
  • das öffentliche Interesse und die Ausrichtung der Unternehmen am Gemeinwohl durch eine Steigerung der Transparenz und Kontrolle abzusichern;
  • durch mehr Öffentlichkeit und Nachprüfbarkeit das Vertrauen in Entscheidungen aus Verwaltung und Politik zu erhöhen;
  • die Einhaltung der Regelungen der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu gewährleisten und
  • die strikte Beachtung und Förderung der Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Beteiligungsgesellschaften zu gewährleisten.

 

Das Regelwerk soll ein, auf den Bedarf der städtischen Beteiligungen, abgestimmtes System darstellen, dass die Transparenz und die Effizienz nachhaltig verbessert.

 

Im Teil 1 sind als Leitlinien die grundsätzlichen Aufgaben, Rechte und Pflichten der Mitglieder der gesellschaftsrechtlich installierten Organe städtischer Beteiligungsunternehmen verankert. Darin enthalten sind Empfehlungen und Anregungen zu bestehenden Standards einer guten und verantwortungsvollen Führung von öffentlich finanzierten Unternehmen.

 

Teil 2 umfasst konkrete Regelungen zur Ausgestaltung des Verhältnisses zwischen Gesellschafter und Gesellschaft, insbesondere zur Wirtschaftsplanung, der Jahresabschlussprüfung, dem Berichtswesen  einschließlich einer Beteiligungsrichtlinie.


Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt die "Leitlinien guter Unternehmensführung" der Hansestadt Stralsund gemäß der Anlage. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Umsetzung der "Leitlinien für gute Unternehmensführung" in den Gesellschaften durch Gesellschafterbeschlüsse zu veranlassen.


Lösungsvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund  beschließt die "Leitlinien guter Unternehmensführung" mit den enthaltenen Standards. Diese Richtlinien stellen für alle Mehrheitsbeteiligungen eine verbindliche Grundlage dar. Bei allen anderen Beteiligungsgesellschaften wirkt die Verwaltung darauf hin, dass diese Richtlinien ebenfalls als verbindliche Grundlage angesehen werden. Damit wird gewährleistet, dass die Regelungen, Empfehlungen und Anregungen für alle Mehrheitsbeteiligungen einschließlich ihrer Organe, für die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund sowie für die Stadtverwaltung zur einheitlichen Handlungsleitlinie werden. Den Beteiligungsgesellschaften, bei denen die gehaltenen Anteile der Hansestadt Stralsund 50 % oder weniger betragen, werden die "Leitlinien guter Unternehmensführung" der Hansestadt Stralsund zur Anwendung empfohlen. Dies gilt insbesondere, wenn die Anteilsmehrheit in der Summe Gebietskörperschaften zusteht.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Umsetzung der "Leitlinien guter Unternehmensführung" zu veranlassen. Bestehende Regelungen werden zu dem Zeitpunkt an die Inhalte der "Leitlinien guter Unternehmensführung" angepasst, zu dem eine Neuregelung erforderlich ist. Die "Leitlinien guter Unternehmensführung" werden regelmäßig im Hinblick auf neue Entwicklungen überprüft und sind bei Bedarf durch den Einreicher anzupassen.

 


Alternativen:

Es ist keine Alternative vorgesehen.