Betreff
Antrag auf Information nach § 71 (4) KV M-V
Einreicher: Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorlage
AN 0059/2016
Art
Anträge

Beschlussvorschlag:


Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

Die Bürgerschaft erhält gemäß §71 (4) KV M-V Informationen zu folgenden Fragen:

 

1.            Nach welchen Kriterien (z.B. öffentlicher Katalog) werden von den Stralsunder             städtischen Unternehmen Spenden und Sponsoringleistungen ausgereicht?

 

2.            Gibt es bzgl. der Ausreichung von Spenden und/oder Sponsoringleistungen durch

                Stralsunder städtische Unternehmen Absprachen zur konzentrierten Förderung          bestimmter Bereiche und/oder Vereine und wenn ja, welche sind dies und wie sind               diese begründet?

 

3.            An welche konkreten Adressen und zu welchen konkreten Fristen können      Bewerbungen für Spenden und Sponsoringleistungen durch Vereine und Initiativen     an die Stralsunder Gesellschaften mit kommunaler Beteiligung gestellt werden und      was sind die jeweiligen Kriterien? (Schriftliche Tabelle ausreichend)

 


Begründung:

Aus den Berichten über die ausgegebenen Spenden und Sponsoringleistungen der städtischen Gesellschaften geht hervor, dass es einen deutlichen Schwerpunkt im sportlichen Bereich ggü. dem kulturellen Bereich gibt und dass dies vor allem zwei Sportarten, den Handball und den Volleyball, betrifft.

 

Die Nachfrage soll helfen, die (sicherlich guten) Gründe hierfür transparent zu machen.

Die Kriterien für die Vergabe sollen öffentlich dargestellt werden und es soll somit allen potentiellen Empfängern erleichtert werden, sich auf die Mittel zu bewerben.