Einreicher: Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
Die Bürgerschaft erhält gemäß §71 (4) KV M-V Informationen zu folgenden Fragen:
1. Nach welchen Kriterien (z.B. öffentlicher Katalog) werden von den Stralsunder städtischen Unternehmen Spenden und Sponsoringleistungen ausgereicht?
2. Gibt es bzgl. der Ausreichung von Spenden und/oder Sponsoringleistungen durch
Stralsunder städtische Unternehmen Absprachen zur konzentrierten Förderung bestimmter Bereiche und/oder Vereine und wenn ja, welche sind dies und wie sind diese begründet?
3. An welche konkreten Adressen und zu welchen konkreten Fristen können Bewerbungen für Spenden und Sponsoringleistungen durch Vereine und Initiativen an die Stralsunder Gesellschaften mit kommunaler Beteiligung gestellt werden und was sind die jeweiligen Kriterien? (Schriftliche Tabelle ausreichend)
Begründung:
Aus den Berichten über die ausgegebenen Spenden und Sponsoringleistungen der
städtischen Gesellschaften geht hervor, dass es einen deutlichen Schwerpunkt im
sportlichen Bereich ggü. dem kulturellen Bereich gibt und dass dies vor allem
zwei Sportarten, den Handball und den Volleyball, betrifft.
Die Nachfrage soll
helfen, die (sicherlich guten) Gründe hierfür transparent zu machen.
Die Kriterien für
die Vergabe sollen öffentlich dargestellt werden und es soll somit allen
potentiellen Empfängern erleichtert werden, sich auf die Mittel zu bewerben.