Betreff
Feststellung der Eröffnungsbilanz für das städtebauliche Sondervermögen "Knieper West" der Hansestadt Stralsund zum 01.01.2011
Vorlage
B 0024/2016
Art
Beschlussvorlage Bürgerschaft

Sachverhalt:

Die Hansestadt Stralsund führt gemäß § 1 KomDoppikEG M-V ab dem Haushaltsjahr 2011 ihre Bücher nach den Regeln der doppelten Buchführung für Gemeinden (Doppik). Die Umstellung erfolgte zu Beginn des Haushaltsjahres 2011 mit Beschluss der Bürgerschaft vom 16./23. September 2010 (Beschluss-Nr. 2010-V-07-0335) und rechtsaufsichtlicher Genehmigung des Innenministeriums M-V vom 27.10.2010.

 

Gemäß § 2 KomDoppikEG M-V ist für den Beginn des ersten Haushaltsjahres der neuen Rechnungslegung eine Eröffnungsbilanz aufzustellen.

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund stellte in der Sitzung am 21. Januar 2016 die Eröffnungsbilanz für den Kernhaushalt zum 1. Januar 2011 mit eingeschränktem Bestätigungsvermerk fest (Beschluss-Nr. 2016-VI-01-0338).

 

Die Umstellung des Rechnungswesens der Gemeinde betrifft auch die städtebaulichen Sondervermögen zur Durchführung von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen gemäß § 136 BauGB und städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen gemäß § 165 BauGB.

 

Die Hansestadt Stralsund bedient sich für die städtebauliche Gesamtmaßnahme „Knieper West“ der Stadterneuerungsgesellschaft der Hansestadt Stralsund mbH als Sanierungsträger und hat dieser das städtebauliche Sondervermögen „Knieper West“ als Treuhandvermögen übergeben.

 

Nach § 64 Abs. 2 u. 4 KV M-V ist für jedes Sondervermögen eine Sonderrechnung nach den Vorschriften der kommunalen Haushaltswirtschaft (Abschnitt 4 der KV M-V) zu führen. Dabei sind auch die Vorschriften des KomDoppikEG M-V mit Ausnahme der §§ 13 u.14 sowie der §§ 16 bis 18 sinngemäß anzuwenden.

 

Da die Umstellung des Rechnungswesens der Gemeinde nur zu einem einheitlichen Zeitpunkt erfolgen kann, hat die Hansestadt Stralsund für das städtebauliche Sondervermögen „Knieper West“ eine Eröffnungsbilanz mit Anhang und Anlagen zum

1. Januar 2011 erstellt und dem Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung vorgelegt.

 

Die als Anlage beigefügte Eröffnungsbilanz des städtebaulichen Sondervermögens „Knieper West“ zum 1. Januar 2011 umfasst in der Fassung vom 6. Oktober 2015 folgende Werte:

 

Aktivseite        1. Anlagevermögen                              400.250,53 EUR

                        2. Umlaufvermögen                              228.398,56 EUR

 

Passivseite     1. Eigenkapital                                                 0,00 EUR

                        2. Sonderposten                                      82.390,68 EUR

                        3. Rückstellungen                                            0,00 EUR

                        4. Verbindlichkeiten                               546.258,41 EUR

 

Bilanzsumme                                                                628.649,09 EUR    


Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund stellt auf Grundlage des abschließenden Prüfungsvermerks des Rechnungsprüfungsausschusses vom 20. April 2016  die Eröffnungsbilanz des städtebaulichen Sondervermögens „Knieper West“ der Hansestadt Stralsund zum 1. Januar 2011  in der Fassung vom 6. Oktober 2015 fest mit den Werten:

 

Aktivseite        1. Anlagevermögen                              400.250,53 EUR

                        2. Umlaufvermögen                              228.398,56 EUR

 

Passivseite     1. Eigenkapital                                                 0,00 EUR

                        2. Sonderposten                                      82.390,68 EUR

                        3. Rückstellungen                                            0,00 EUR

                        4. Verbindlichkeiten                               546.258,41 EUR

 

Bilanzsumme                                                                628.649,09 EUR


Lösungsvorschlag:

Aufgrund der rechtlichen Bestimmungen hat das Rechnungsprüfungsamt die Eröffnungsbilanz für das städtebauliche Sondervermögen „Knieper West“ der Hansestadt Stralsund per

1. Januar 2011 in der Fassung vom 6. Oktober 2015 inclusive Anhang und sonstiger Anlagen zum Anhang geprüft.

Das Rechnungsprüfungsamt hat seine Prüfung am 11. März 2016 abgeschlossen und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Zusammenfassend stellt das Rechnungsprüfungsamt fest:

„Die Eröffnungsbilanz des städtebaulichen Sondervermögens „Knieper West“ der Hansestadt Stralsund zum 1. Januar 2011 entspricht samt Anhang und Anlagen den Vorschriften der §§ 2 bis 11 KomDoppikEG M-V i.V.m. § 60 KV M-V und der §§ 30 – 37,42,43,47,48 und 50 - 52 GemHVO-Doppik sowie den sie ergänzenden Verwaltungsvorschriften und Ausführungsbestimmungen. Sie vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögenslage des städtebaulichen Sondervermögens der Hansestadt Stralsund „Knieper West“.“

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss teilt die Einschätzung des Rechnungsprüfungsamtes und hat in seiner Sitzung am 20. April 2016 der Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund empfohlen, die geprüfte Eröffnungsbilanz des städtebaulichen Sondervermögens der Hansestadt Stralsund „Knieper West“ zum 1. Januar 2011 in der Fassung vom 6. Oktober 2015 festzustellen.

 


Alternativen:

keine