Sachverhalt:
Die Hansestadt Stralsund führt gemäß § 1 KomDoppikEG M-V ab dem
Haushaltsjahr 2011 ihre Bücher nach den Regeln der doppelten Buchführung für
Gemeinden (Doppik). Die Umstellung erfolgte zu Beginn des Haushaltsjahres 2011
mit Beschluss der Bürgerschaft vom 16./23. September 2010 (Beschluss-Nr.
2010-V-07-0335) und rechtsaufsichtlicher Genehmigung des Innenministeriums M-V
vom 27.10.2010.
Gemäß § 2 KomDoppikEG M-V ist für den Beginn des ersten Haushaltsjahres
der neuen Rechnungslegung eine Eröffnungsbilanz aufzustellen.
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund stellte in der Sitzung am 21.
Januar 2016 die Eröffnungsbilanz für den Kernhaushalt zum 1. Januar 2011 mit
eingeschränktem Bestätigungsvermerk fest (Beschluss-Nr. 2016-VI-01-0338).
Die Umstellung des Rechnungswesens der Gemeinde betrifft auch die
städtebaulichen Sondervermögen zur Durchführung von städtebaulichen
Sanierungsmaßnahmen gemäß § 136 BauGB und städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen
gemäß § 165 BauGB.
Die Hansestadt Stralsund bedient sich für die städtebauliche
Gesamtmaßnahme „Grünhufe“ der Stadterneuerungsgesellschaft der Hansestadt
Stralsund mbH als Sanierungsträger und hat dieser das städtebauliche
Sondervermögen „Grünhufe“ als Treuhandvermögen übergeben.
Nach § 64 Abs. 2 u. 4 KV M-V ist für jedes Sondervermögen eine
Sonderrechnung nach den Vorschriften der kommunalen Haushaltswirtschaft
(Abschnitt 4 der KV M-V) zu führen. Dabei sind auch die Vorschriften des
KomDoppikEG M-V mit Ausnahme der §§ 13 u.14 sowie der §§ 16 bis 18 sinngemäß
anzuwenden.
Da die Umstellung des Rechnungswesens der Gemeinde nur zu einem
einheitlichen Zeitpunkt erfolgen kann, hat die Hansestadt Stralsund für das
städtebauliche Sondervermögen „Grünhufe“ eine Eröffnungsbilanz mit Anhang und
Anlagen zum 1. Januar 2011 erstellt und dem Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung
vorgelegt.
Die als Anlage beigefügte Eröffnungsbilanz des städtebaulichen
Sondervermögens „Grünhufe“ zum 1. Januar 2011 umfasst in der Fassung vom 6.
Oktober 2015 folgende Werte:
Aktivseite 1. Anlagevermögen 1.471.600,00 EUR
2.
Umlaufvermögen 658.898,32 EUR
Passivseite 1. Eigenkapital 0,00 EUR
2.
Sonderposten 1.638.689,09 EUR
3.
Rückstellungen 0,00 EUR
4.
Verbindlichkeiten 491.809,23 EUR
Bilanzsumme 2.130.498,32 EUR
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund stellt auf Grundlage des abschließenden Prüfungsvermerks des Rechnungsprüfungsausschusses vom 20. April 2016 die Eröffnungsbilanz des städtebaulichen Sondervermögens „Grünhufe“ der Hansestadt Stralsund zum 1. Januar 2011 in der Fassung vom 6. Oktober 2015 fest mit den Werten:
Aktivseite 1. Anlagevermögen 1.471.600,00 EUR
2. Umlaufvermögen 658.898,32 EUR
Passivseite 1. Eigenkapital 0,00 EUR
2.
Sonderposten 1.638.689,09 EUR
3.
Rückstellungen 0,00 EUR
4.
Verbindlichkeiten 491.809,23 EUR
Bilanzsumme 2.130.498,32 EUR
Lösungsvorschlag:
Aufgrund der rechtlichen Bestimmungen hat das Rechnungsprüfungsamt die
Eröffnungsbilanz für das städtebauliche Sondervermögen „Grünhufe“ der
Hansestadt Stralsund per 1. Januar 2011 in der Fassung vom 6. Oktober 2015
inclusive Anhang und sonstiger Anlagen zum Anhang geprüft.
Das Rechnungsprüfungsamt hat seine Prüfung am 11. März 2016
abgeschlossen und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Zusammenfassend stellt das Rechnungsprüfungsamt fest:
„Die Eröffnungsbilanz des städtebaulichen Sondervermögens „Grünhufe“ der
Hansestadt Stralsund zum 1. Januar 2011 entspricht samt Anhang und Anlagen den
Vorschriften der §§ 2 bis 11 KomDoppikEG M-V i.V.m. § 60 KV M-V und der §§ 30 –
37,42,43,47,48 und 50 - 52 GemHVO-Doppik sowie den sie ergänzenden
Verwaltungsvorschriften und Ausführungsbestimmungen. Sie vermittelt unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögenslage des städtebaulichen
Sondervermögens der Hansestadt Stralsund „Grünhufe“.“
Der Rechnungsprüfungsausschuss teilt die Einschätzung des Rechnungsprüfungsamtes und hat in seiner Sitzung am 20. April 2016 der Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund empfohlen, die geprüfte Eröffnungsbilanz des städtebaulichen Sondervermögens der Hansestadt Stralsund „Grünhufe“ zum 1. Januar 2011 in der Fassung vom 6. Oktober 2015 festzustellen.
Alternativen:
keine