Betreff
Städtebaulicher Vertrag zur Sicherung der wasserseitigen Erschließung im Gebiet der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38 der Hansestadt Stralsund (Schwedenschanze - ehemaliger Militärhafen)
Vorlage
B 0016/2016
Art
Beschlussvorlage Bürgerschaft

Sachverhalt:

Gegenstand dieser Vorlage ist der Städtebauliche Vertrag zur Sicherung der wasserseitigen Erschließung im Gebiet der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38 der Hansestadt Stralsund im Bereich des ehemaligen Militärhafens Schwedenschanze.

Grundlage dieses Vertrages ist der Beschluss der Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund vom 17.09.2015 (Beschluss-Nr.: 2015-VI-07-0267), wonach der Investor in einem städtebaulichen Vertrag zu verpflichten ist, im vorgenannten Gebiet die hafenseitige Erschließung nach Maßgabe der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38 der Hansestadt Stralsund vorzunehmen.

 

Der Investor Ostsee-Stralsund-Appartement GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Fred Muhsal und Frank Thiele, verpflichtet sich, im vorgenannten Bereich einen Sportboothafen mit ca. 100 Bootsliegeplätzen, maximal 200 Bootsliegeplätze, zu errichten. Der Sportboothafen wird mit Steganlagen und verschiedenen Einrichtungen zur Versorgung und Entsorgung ausgestattet werden. Das Betreten durch die Allgemeinheit entlang der Uferkante des Strelasundes im Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 38 wird durch den Investor zeitlich unbegrenzt gewährleistet.

 

Zudem beabsichtigt der Investor, landseitig Wohngebäude und Ferienwohnungen zu errichten. Diesbezüglich wird die Hansestadt Stralsund mit dem Investor einen gesonderten Vertrag abschließen.

 


Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund stimmt dem Abschluss des städtebaulichen Vertrages zur Sicherung der wasserseitigen Erschließung im Gebiet der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38 (Schwedenschanze – ehemaliger Militärhafen) zwischen der Hansestadt Stralsund und der Ostsee-Stralsund-Appartement GmbH gemäß Anlage vom 18.04.2016 zu.


Lösungsvorschlag:

Dem Abschluss des städtebaulichen Vertrages sollte zugestimmt werden, um die Verwirklichung des Gesamtvorhabens hinsichtlich der wasserseitigen und landseitigen Erschließung im Gebiet der 1. Änderung des B-Planes Nr. 38 der Hansestadt Stralsund zu ermöglichen.

 


Alternativen: Die Ablehnung des Abschlusses des Vertrages würde die städtebauliche Entwicklung im vorgenannten Bereich erheblich beeinträchtigen.