Sachverhalt:

Die Spenden Angebote wurden entsprechend der in der Anlage der Dienstanweisung Nr. 03/2012 vom 25.04.2013 vorgeschriebenen und als Kopie beigefügten Anträge auf Annahme des Angebotes einer Zuwendung im Sinne des § 44 Abs. 4 KV M-V vom Senator und 2. Stellvertreter des Oberbürgermeisters und Leiter des Amtes 70, Herrn Albrecht entgegen genommen und an den Hauptausschuss verwiesen.

 


Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss beschließt: Die Spenden von den in der Anlage 1 aufgeführten Personen werden angenommen und dem Zoo zur Verfügung gestellt. 


Lösungsvorschlag:

Der Hauptausschuss der Hansestadt Stralsund beschließt die Annahme der Spenden.

 


Alternativen:

Die Spenden werden nicht angenommen. Das Geld wird zurück überwiesen und dem Zoo nicht zur Verfügung gestellt.