Sachverhalt:
Die Störtebeker Braumanufaktur GmbH ist in Stralsund eines der erfolgreichsten Mittelstandsunternehmen. Aufgrund der positiven Vertriebsentwicklung möchte die Brauerei die Produktionskapazität erweitern. Durch Um- und Ausbau sind Investitionen in Höhe von 14 Millionen € im Zeitraum 2014 bis 2017 vorgesehen. Da die Flächen auf dem eigenen Betriebsgelände an der Greifswalder Chaussee ausgeschöpft sind, soll auf dem Areal der ehemaligen Kleingartenanlage Frankenweide neu gebaut werden. Für diesen geplanten Neubau ist ein Bebauungsplanverfahren erforderlich.
Das ca. 3,7 ha große Plangebiet liegt an der Franzenshöhe, im Stadtteil Frankensiedlung östlich des bestehenden Betriebsgeländes der Störtebeker Braumanufaktur. Auf dem Gelände der ehemaligen Kleingartenanlage ist ein 17.949 m² großer Hallenkomplex ca. 180 m lang und 125 m breit mit einer Gebäudehöhe von 11,5 m bis 18,5 m ü. Gelände, als Verpackungs-, Lager- und Logistikzentrum einschließlich einer neuen Abfüllanlage geplant. Es werden ca. 15 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen. Der Baubeginn ist für das zweite Halbjahr 2016 vorgesehen.
Das Verfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 19 wurde mit den Beschlüssen der Bürgerschaft am 23. Januar 2014 sowie 16. Juli 2015 eingeleitet. Die erste Beteiligung der Öffentlichkeit konnte auf der Grundlage des B-Plan-Vorentwurfs Anfang August 2015 durchgeführt werden. Auch die erste Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange erfolgte im August 2015.
Zum Vorentwurf gingen relevante
Stellungnahmen ein, die im Entwurf berücksichtigt werden sollten. Es wurde
darauf aufmerksam gemacht, dass die durch das geplante Vorhaben zu erwartenden
Emissionen zu prüfen sind (insbesondere Lärm und Gerüche). Eine wesentliche
Voraussetzung für den Bau des Hallenkomplexes ist die Umverlegung vorhandener
über- und unterirdischer Leitungen. Die Planung für diese Leitungen muss
entsprechend fortgeschritten und technisch realisierbar sein. Ebenso sollte das
Einzugsgebiet eines überwiegend verrohrten Grabens auf dem Gelände geprüft
werden. Für den Brandschutz des Gebäudes sind spezielle Anforderungen zu
erfüllen; die Eingriffe in Natur und Landschaft sind durch Maßnahmen innerhalb
und außerhalb des Plangebietes auszugleichen.
Im Verlauf des Verfahrens ist die Planung für den Gebäudekomplex und die Erschließung weiter konkretisiert worden. Das zukünftige Betriebsgelände wurde geringfügig erweitert und grenzt nun im Norden direkt an die Franzenshöhe. Damit hat sich der Geltungsbereich gegenüber dem im Aufstellungsbeschluss aufgeführten Areal verändert.
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft
der Hansestadt Stralsund beschließt:
1. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 19 wird im Norden durch die Franzenshöhe, im Osten durch den Bergener Weg, im Süden und Westen durch Flächen der Störtebeker Braumanufaktur begrenzt und umfasst in der Gemarkung Stralsund, Flur 40 die nachfolgenden Flurstücke 7/2 anteilig, 8/1 anteilig, 9/3 anteilig, 10/3 anteilig, 12/3 anteilig,14/6 anteilig, 15/5 anteilig, 16/1 anteilig, 18/1 anteilig, 18/2, 19 anteilig und 20 anteilig und in der Flur 38 die Flurstücke 1/90 anteilig und 1/96 anteilig.
2. Der Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 19 „Erweiterung
der Störtebeker Braumanufaktur GmbH, Greifswalder Chaussee 84- 85“, gelegen an
der Franzenshöhe im Stadtteil Frankensiedlung, in der vorliegenden Fassung vom Dezember 2015, bestehend aus der
Planzeichnung (Teil A), den textlichen Festsetzungen (Teil B) und den örtlichen
Bauvorschriften, sowie die Begründung mit dem Umweltbericht werden gebilligt
und zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Lösungsvorschlag:
Als nächster Verfahrensschritt sollte die nun vorliegende Planung von
der Bürgerschaft gebilligt und zur Auslegung bestimmt werden. Der Entwurf zum
vorhabenbezogenen Bebauungsplan hat nachfolgenden wesentlichen Planinhalt:
1. Art und Maß
der baulichen Nutzung/konkretes Vorhaben
Die Bauflächen sollen als Gewerbegebiet festgesetzt werden. Zulässig
sind aber nur solche Vorhaben, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im
Durchführungsvertrag innerhalb der in diesem Vertrag eingeräumten Frist
verpflichtet. D. h. gebaut werden dürfen nur ein Verlade-, Sortier- und
Verpackungszentrum, Abfüllanlagen, Lagerhäuser und Lagerplätze.
Die Grundflächenzahl von maximal 0,8 soll eine optimale Ausnutzung der
Bauflächen ermöglichen. Die Festsetzungen zu den maximalen Gebäudehöhen von
20,20 m und 27,20 m ü. NHN ergeben
sich aus den Gebäudehöhen des Vorhabens. Aufgrund der Gebäudelängen über 50 m
soll die abweichende Bauweise gelten.
Es sind örtliche Bauvorschriften zur farblichen Gestaltung des
Gebäudekomplexes vorgesehen. Der außergewöhnlichen Größe soll mit hellen Farben
der Landschaft in Grün, Blau und Grau begegnet werden. Metallisch glänzende,
spiegelnde oder leuchtfarbene Oberflächen sind ausgeschlossen.
2.
Erschließung/Baugrund
Das
Plangebiet ist von der B 96 über die Greifswalder Chaussee gut erreichbar.
Straßenseitig wird der neue Komplex an die Franzenshöhe angeschlossen. Die An-
und Auslieferung von Material und Waren für den Brauereibetrieb wird dort
konzentriert. In die Planung einbezogen wird der Teil der Franzenshöhe, der
aufgrund des geplanten Straßenanschlusses des Logistikzentrums verändert werden
muss. Die innerbetriebliche Erschließung wird zusätzlich über die private
Straße „Brauquartier“ erfolgen.
Die
stadttechnische Ver- und Entsorgung erfolgt durch den Anschluss an vorhandene,
öffentliche Leitungen außerhalb des Plangebiets. Zur Baufreimachung soll im Gebiet eine
vorhandene, öffentliche Schmutzwasserleitung umverlegt (parallel zum Bergener
Weg) und planungsrechtlich gesichert werden.
Die Löschwassermenge für den Grund- und Objektschutz des Vorhabens steht
über öffentliche Hydranten zur Verfügung (96 m³/h). Darüber hinaus liegt für
den großen Gebäudekomplex, der bauordnungsrechtlich als Sonderbau zu beurteilen
ist, ein objektspezifisches Brandschutzkonzept vor. Das Bauvorhaben ist mit
einer Brandmeldeanlage mit Aufschaltung zur Feuerwehr auszustatten. Es sind
fünf Brandabschnitte zu bilden und u. a. eine automatische Feuerlöschanlage zu
installieren.
Voraussichtlich
Anfang 2016 soll die 110 kV Freileitung Lüdershagen-Stralsund der E.DIS AG im
Bereich der Brauerei umgebaut werden.
Der bestehende Mast 7 wird nach Süden versetzt. Erst nach Abschluss der
Umverlegung ist Baufreiheit auf dem Gelände der ehemaligen Kleingartenanlage
gegeben. Für den Leitungsumbau ist eine separate Fachplanung und Genehmigung
erforderlich. Die Trasse soll deshalb im Bebauungsplan zunächst als „unverbindliche Vormerkung“
dargestellt werden.
Aufgrund
der großen Geländesprünge ist tragfähiger Baugrund entsprechend in
unterschiedlichen Tiefen unter Gelände anzutreffen (ca. 2 bis 12 m). Für die
Baumaßnahme sind umfangreiche Bodenbewegungen und Bodenaustausch erforderlich
(gepl. Geländehöhe ca. 6,7 m ü. NHN). Dies trifft auch für die ca. 2 m dicke
Deckschicht zu, die entsprechend der jeweiligen Bodengüte auf dem Areal wieder
verbaut werden soll.
Das Einzugsgebiet des Grabens 8/1
wurde geprüft. Der Graben erfüllt nicht die Kriterien eines natürlichen
Gewässers, sondern dient als Vorflut für den Regenwasserabfluss auf der Fläche
der ehemaligen Kleingartenanlage. Benachbarte Flächen werden nicht vom Rückbau
des Gewässers betroffen sein. Vom Vorhabenträger ist für den Graben 8/1 ein
Entwidmungsverfahren bei der Unteren Wasserbehörde beantragt, welches parallel
zum Bebauungsplanverfahren läuft.
3.
Grün- und Ausgleichsmaßnahmen
Im
Planverfahren erfolgte die Bestandserfassung und Bewertung des Grünbestands.
Einzelne Bäume entlang der Franzenshöhe und die Alleebäume am östlich
angrenzenden Bergener Weg sollen erhalten bleiben. Unvermeidbare Eingriffe in
Natur und Landschaft durch die hohe Versiegelung des Areals werden durch die
geplanten Grünausgleichsmaßnahmen innerhalb und außerhalb des Plangebietes
ausgeglichen. Im Gebiet sind dazu Baumpflanzungen an der Franzenshöhe sowie
Baum- und Heckenpflanzungen parallel zum Bergener Weg vorgesehen. Aufgrund der
geplanten, betriebsnotwendigen hohen Versiegelung muss der überwiegende
Ausgleich außerhalb des Plangebietes im Ökokonto Bad Sülze erbracht werden.
4.
Immissionsschutz
Im
Lärmgutachten sind die möglichen Schallemissionen für die geplante
Betriebserweiterung einschließlich der bestehenden Brauerei untersucht worden.
Der Anlagen-, Lade- und Verkehrslärm wurde erfasst und quantifiziert. Durch die
Verlagerung der lauten Betriebsvorgänge in den Hallenkomplex an der
Franzenshöhe und bei Betriebseinschränkungen im Nachtzeitraum (22 bis 6
Uhr) wurde nachgewiesen, dass keine
schädlichen Geräusche in der Nachbarschaft der Brauerei zu erwarten sind.
Auch
die Geruchsemissionen wurden gutachterlich erfasst und bewertet. Es werden
durch die Abluft der Abfüllanlage und das Leergutlager betriebstypische Gerüche
zu erwarten sein. Die Intensität und die Häufigkeit der Gerüche aus diesen
Anlagen sind jedoch in Bezug auf den gesamten Betrieb der Brauerei gering.
Durch das Vorhaben ist nach derzeitigem Kenntnisstand keine Verschlechterung
der Immissionssituation zu erwarten.
5.
Klimaschutz/Umweltbericht
Der
Bebauungsplan entspricht dem Grundsatz des sparsamen Umgangs mit Grund und
Boden, da mit dem geplanten Vorhaben die Erweiterung und damit der Erhalt des
vorhandenen Gewerbebetriebes auf dem Standort im Stadtgebiet gesichert werden
sollen.
Zum
Bebauungsplan erfolgte eine Umweltprüfung. Die Umweltauswirkungen der Planung
sind im Umweltbericht erläutert, der Teil der Begründung ist. Aufgrund der
Größe des Vorhabens werden erhebliche Auswirkungen auf das Stadt- und
Landschaftsbild erwartet, welche durch die farbliche Gestaltung und durch
Eingrünungen (Baumreihen und Hecken) am Bergener Weg und der Franzenshöhe
gemindert werden sollen. Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Planung
keine erheblich nachteiligen Auswirkungen auf den Menschen, die Natur und das
Klima haben wird.
Das
Areal ist im rechtswirksamen Flächennutzungsplan (FNP) als Grünfläche
(Dauerkleingärten) dargestellt. Der FNP wird für die Teilfläche parallel zum
vorhabenbezogenen Bebauungsplan in gewerbliche Baufläche geändert (siehe
Beschluss-Nr. 2015-VI-06-0250 vom 16.07.2015 zur 16. Änderung des FNP).
Alternativen:
Der Bebauungsplan ist die planungsrechtliche Voraussetzung für den
geplanten Hallenkomplex für das Verpackungs-,
Lager- und Logistikzentrum einschließlich einer neuen Abfüllanlage. Zum Bebauungsplan gibt es unter der Voraussetzung, dass die Fläche für
die Brauereierweiterung genutzt werden soll, keine Alternative.