Einreicher: CDU/FDP-Fraktion
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
Die Vorlage B0051/2015 wird wie folgt geändert:
1. In Band I wird in
der Haushaltssatzung der Hansestadt Stralsund für das Haushaltsjahr 2016
a) in § 5 Nr. 1 b Grundsteuer B die Zahl 550 durch die Zahl 545 ersetzt,
b) in § 5 Nr. 2 Gewerbesteuer die Zahl 450 durch die Zahl 445 ersetzt.
2. Bei Produkt 61.1.01, Sachkonto 40210000 wird der Ansatz für den Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer für das Jahr 2016 von 14.191.600 EUR auf 14.432.000 EUR geändert.
- In Band I wird die Maßnahme 15-1050-0001 ersatzlos gestrichen.
Begründung:
Zu 1. Im Interesse der Eigenheimbesitzer, Grundstückseigentümer und Gewerbetreibenden wird der Verwaltungsvorschlag zur Anpassung der Hebesätze der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer abgemildert. Es wird sich den durchschnittlichen Hebesätze angenähert, um Nachteile bei den Landeszuweisungen zu verhindern.
Zu 2. Ansatz entsprechend der Steuerprognose
Zu 3. Aufgrund des derzeitigen Verhandlungsstandes ist eine Darstellung im Haushalt entbehrlich. Der Beschluss der Bürgerschaft 2014-VI-06-0129 vom 04.12.2014 („Zur Zukunft des Segelschiffs Gorch Fock“) bleibt hiervon unberührt. Bei positivem Verhandlungsverlauf und geklärtem Finanzbedarf wird über die Kostendeckung zu beraten sein.
Finanzielle Auswirkungen: Die Maßnahmen 1 und 2 gleichen einander aus und haben daher keine relevanten Auswirkungen auf das Haushaltsergebnis. Maßnahme 3 mindert das negative Saldo des Investitionshaushaltes
Dr. Ronald Zabel
Vorsitzender CDU/FDP-Fraktion