Sachverhalt:
Gemäß Dienstanweisung Nr. 03/2012 vom
25.04.2013 wurde das Verfahren für den Umgang mit Spenden, Schenkungen und
ähnlichen Zuwendungen geregelt. Die Bürgerschaft hat bei einer Wertgrenze ab
1.000 € über die Annahme einer Spende zu entscheiden.
Die Sparkasse Vorpommern hat auf Antrag der
Hansestadt Stralsund eine Spende i.H.v. 7.000,00 EUR zur
Beschaffung von Spielgeräten für öffentliche Spielplätze der Hansestadt
Stralsund bewilligt. Konkret soll damit
- auf dem öffentlichen Spielplatz „02.27 A.-Zweig-Straße “ das
Spielangebot für kleinere Kinder ausgebaut werden, indem Spielgeräte zum
Drehen, Wippen und Klettern in Form folgender Geräte ergänzt werden: - 1 Kleinkinderkarussell, 1 Wippe und 1 Klettergerät
- auf dem öffentlichen Spielplatz „02.42
Burmeisterstraße“, bislang ausschließlich ausgestattet für ältere Kinder, soll
durch Ergänzung von Spielgeräten für
kleinere Kinder zukünftig ein altersübergreifendes Spielen ermöglicht
werden; dazu sollen folgende Spielgeräte zusätzlich aufgestellt werden: - 1 Kleinkinderrutsche und 1 Federgerät
Die Spende wird vorläufig unter der Leistung
61.2.01.001 – Sonstige Allgemeine Finanzwirtschaft, Sachkonto 37991000 –
Spenden vor Annahme nach §44 Absatz 4 KV M-V, eingezahlt.
Die Annahme des Angebotes einer Zuwendung im
Sinne des § 44 Abs. 4 KV M-V wurde vom
Senator und 1. Stellvertreter des Oberbürgermeisters und Leiter des Amtes 60,
Herrn Hartlieb am 17.11.2015 erklärt.
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund
beschließt:
1: Die Spende der Sparkasse Vorpommern in
Höhe von 7.000,00 € wird angenommen.
2. Die Spende wird für die Ergänzung der Spielangebote auf den Spielplätzen „02.27 A.-Zweig-Straße “ und „02.42 Burmeisterstraße“ zur Verfügung gestellt
Lösungsvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt die Annahme der Spende
Alternativen:
Die Spende wird nicht angenommen. Das Geld
wird zurück überwiesen und nicht für die Ergänzung der Spielangebote auf den
genannten Spielplätzen eingesetzt.