Betreff
Annahme einer Geldspende zur Beschaffung von Spielgeräte für öffentliche Spielplätze der Hansestadt Stralsund
Vorlage
B 0064/2015
Art
Beschlussvorlage Bürgerschaft

Sachverhalt:

Gemäß Dienstanweisung Nr. 03/2012 vom 25.04.2013 wurde das Verfahren für den Umgang mit Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen geregelt. Die Bürgerschaft hat bei einer Wertgrenze ab 1.000 € über die Annahme einer Spende zu entscheiden.

Die Sparkasse Vorpommern hat auf Antrag der Hansestadt Stralsund eine Spende i.H.v. 7.000,00 EUR zur Beschaffung von Spielgeräten für öffentliche Spielplätze der Hansestadt Stralsund bewilligt. Konkret soll damit

- auf dem öffentlichen Spielplatz „02.27 A.-Zweig-Straße “ das Spielangebot für kleinere Kinder ausgebaut werden, indem Spielgeräte zum Drehen, Wippen und Klettern in Form folgender Geräte ergänzt werden: - 1 Kleinkinderkarussell, 1 Wippe und 1 Klettergerät 

- auf dem öffentlichen Spielplatz „02.42 Burmeisterstraße“, bislang ausschließlich ausgestattet für ältere Kinder, soll durch Ergänzung von Spielgeräten für  kleinere Kinder zukünftig ein altersübergreifendes Spielen ermöglicht werden; dazu sollen folgende Spielgeräte zusätzlich aufgestellt werden: - 1 Kleinkinderrutsche und 1 Federgerät

Die Spende wird vorläufig unter der Leistung 61.2.01.001 – Sonstige Allgemeine Finanzwirtschaft, Sachkonto 37991000 – Spenden vor Annahme nach §44 Absatz 4 KV M-V, eingezahlt.

Die Annahme des Angebotes einer Zuwendung im Sinne des § 44 Abs. 4 KV  M-V wurde vom Senator und 1. Stellvertreter des Oberbürgermeisters und Leiter des Amtes 60, Herrn Hartlieb am 17.11.2015 erklärt.

 


Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

1: Die Spende der Sparkasse Vorpommern in Höhe von 7.000,00 € wird angenommen.

2. Die Spende wird für die Ergänzung der Spielangebote auf den Spielplätzen „02.27 A.-Zweig-Straße “ und „02.42 Burmeisterstraße“ zur Verfügung gestellt


Lösungsvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt die Annahme der Spende

 


Alternativen:

Die Spende wird nicht angenommen. Das Geld wird zurück überwiesen und nicht für die Ergänzung der Spielangebote auf den genannten Spielplätzen eingesetzt.