Sachverhalt:

Nach § 45 Abs. 1 KV M-V hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Bevor die Bürgerschaft die Haushaltssatzungen und Haushaltspläne 2016 der Hansestadt Stralsund beschließt, ist der Haushaltsplanentwurf nach § 36 Abs. 2 KV M-V unter Federführung des Ausschusses für Finanzen und Vergabe in den Ausschüssen der Bürgerschaft zu beraten.


Beschlussvorschlag:

 

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

 

-          die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2016 des städtebaulichen Sondervermögens der Hansestadt Stralsund – Altstadtinsel

-          die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2016 des städtebaulichen Sondervermögens der Hansestadt Stralsund – Grünhufe

-          die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2016 des städtebaulichen Sondervermögens der Hansestadt Stralsund – Knieper West

-          die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2016 des städtebaulichen Sondervermögens der Hansestadt Stralsund – Kleiner Wiesenweg

 

-         den Wirtschaftsplan 2016 der SWS Stadtwerke Stralsund GmbH

-         den Wirtschaftsplan 2016 der Stralsunder Werkstätten gemeinnützige GmbH 

-         den Wirtschaftsplan 2016 der Wohlfahrtseinrichtungen der Hansestadt Stralsund gemeinnützige GmbH

-         den Wirtschaftsplan 2016 der Stralsunder Wohnungsbaugesellschaft mbH

-         den Wirtschaftsplan 2016 der Liegenschaftsentwicklungsgesellschaft der Hansestadt Stralsund mbH 

-         den Wirtschaftsplan 2016 der Stralsunder Innovations- und Gründerzentrum GmbH

-         den Wirtschaftsplan 2016 der Stadterneuerungsgesellschaft Stralsund mbH

-         den Wirtschaftsplan 2016 der Ostseeflughafen Stralsund- Barth GmbH

-         den Wirtschaftsplan 2016 der Wirtschaftsfördergesellschaft Vorpommern 

-         den Wirtschaftsplan 2016 des Eigenbetriebes Tourismuszentrale der Hansestadt Stralsund

-         den Wirtschaftsplan 2016 des Eigenbetriebes Städtischer Zentralfriedhof der Hansestadt Stralsund

-         den Wirtschaftsplan 2016 der Brunst-Weber-Stiftung, Stralsund

 

-          die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2016 der Hansestadt Stralsund

 


Lösungsvorschlag:

Die auf der Grundlage der mittelfristigen Finanzplanung sowie der Orientierungsdaten des Ministeriums für Inneres und Sport für die Haushaltsplanung 2016 vom 08.09.2015 erstellten Entwürfe der Haushaltssatzungen und der Haushaltspläne 2016 der Hansestadt Stralsund wurden in den vergangenen Wochen in den Fachausschüssen und Fraktionen intensiv und konstruktiv diskutiert.

 

Damit kann eine Beschlussfassung zum Haushalt 2016 in der Sitzung der Bürgerschaft am 10.12.2015 erfolgen. Die Hansestadt Stralsund wird mit Beginn des Jahres 2016 der Rechtsaufsicht den Haushaltsplan 2016 für das Genehmigungsverfahren vorlegen.

 

Die nunmehr vorliegenden Jahresabschlüsse 2014 der Eigenbetriebe „Städtischer Zentralfriedhof der Hansestadt Stralsund“ und „Tourismuszentrale der Hansestadt Stralsund“ werden hiermit nachgereicht und in Band III der Haushaltsplanung 2016 aufgenommen.

Des Weiteren werden der Wirtschaftsplan 2016 und der Jahresabschluss 2014 der Brunst-Weber-Stiftung Stralsund hiermit nachgereicht und in Band II bzw. Band III der Haushaltsplanung 2016 eingeordnet.

 


Alternativen:

keine