Einreicher: Jürgen Suhr, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Anfrage:
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Welche
Möglichkeiten hat die Stadtverwaltung um sicherzustellen, dass das Areal
„Hafen- und Uferbereich an der Schwedenschanze“ nicht zum Spekulationsobjekt
wird und die städtebaulichen Vorgaben umgesetzt werden?
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Welche
konkreten rechtlichen Möglichkeiten sieht die Stadtverwaltung, um nach der
Änderung des Bebauungsplans durchzusetzen, dass das ursprüngliche
städtebauliche Ziel zur Schaffung einer Marina an der Schwedenschanze
verbindlich und kurzfristig umgesetzt wird?
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Wie
stellt die Stadtverwaltung sicher, dass in diesem sensiblen Bereich auch ohne
die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung Belange des Umwelt- und
Naturschutzes in ausreichendem Maße Berücksichtigung finden?
Begründung:
Der Ausschuss für Bau, Umwelt und Stadtentwicklung hat der Bürgerschaft
in seiner Sitzung im Juli 2015 eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38
"Hafen und Uferbereich an der Schwedenschanze" empfohlen. Kurze Zeit
später wurde das Areal auf einer Immobilieninternetplattform zum Verkauf
angeboten.