Betreff
2. Beteiligung zum Entwurf der Fortschreibung des Landesraumentwicklungsprogramms M-V - Stellungnahme der Hansestadt Stralsund
Vorlage
B 0037/2015
Art
Beschlussvorlage Bürgerschaft

Sachverhalt:

 

Das Landesraumentwicklungsprogramm (LEP M-V 2005) wird entsprechend Landesplanungsgesetz fortgeschrieben, weil sich die Rahmenbedingungen seit Inkrafttreten des vorangegangenen LEP 2005 verändert haben. Neben dem Klima- und dem demographischen Wandel soll damit auch der Energiewende Rechnung getragen werden.

 

Das LEP zielt auf die Sicherung einer nachhaltigen Raumentwicklung durch ein harmonisches Zusammenspiel von Wirtschaft und Beschäftigung, Natur- und Umweltschutz und Entwicklung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Land. Es formuliert Ziele und Grundsätze der Landesplanung, die für das Land, aber auch für das Küstenmeer gelten. Es koordiniert die unterschiedlichen Ansprüche an die Raumnutzung in den Regionen und Orten, die sich aus dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen, der Siedlungsstruktur, dem Verkehr, der Wirtschaft, dem Fremdenverkehr, der Land- und Forstwirtschaft, aber auch der Wasserwirtschaft und der Energiewirtschaft ableiten.

 

Die im LEP formulierten Ziele der Raumentwicklung sind für die nachfolgenden Planungen auf regionaler Ebene (Regionale Raumentwicklungsprogramme - RREP) und auf kommunaler Ebene (Bauleitplanung), aber auch für Vorhaben und Maßnahmen verbindlich und von daher anpassungspflichtig; die Grundsätze der Raumentwicklung sind zu beachten.

 

Das 1. Beteiligungsverfahren zum Entwurf der Fortschreibung des LEP erfolgte bereits 2014.

Nach Bestätigung durch die Bürgerschaft (Beschl.-Nr. 2014-VI-03-0066 vom 04.09.2014) gab die Stadt mit Schreiben vom 9. September 2014 ihre verbindliche Stellungnahme zu den Planunterlagen ab.

 

Nunmehr liegt der überarbeitete 2. Entwurf der Fortschreibung des LEP vor. Er enthält u.a. folgende wesentliche Änderungen gegenüber dem 1. Entwurf vom April 2014:

-       Die marinen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Windenergieanlagen wurden auf vier Flächen reduziert. Ergänzt werden sie durch Leitungstrassen und  Vorbehaltsgebiete Leitungen. Die Vorbehaltsgebiete für maritimen Tourismus wurden aufgrund der realen Sichtbarkeit des Seegebietes von der Küste aus abgegrenzt.

-       Mit der Festlegung der Raumkategorie „Ländliche Gestaltungsräume“ sollen die Chancen der Ländlichen Räume mit Strukturproblemen verbessert werden.

-       Die Sicherung von Flächen für erneuerbare Energieträger und Leitungen erfordert die Akzeptanz bei betroffenen Bürgern sowie Gemeinden. Um diese zu vergrößern, wird diesen die Möglichkeit der wirtschaftlichen Teilhabe gegeben.

-       Der Kommunikationsinfrastruktur als Entwicklungsfaktor wurde ein eigenes Kapitel gewidmet.

-       Die Vorranggebiete Landwirtschaft entfallen zu Gunsten eines textlichen Ziels zum Schutz von Böden mit einer Bodenwertzahl ab 50.

-       Vorranggebiete Trinkwasser zur Sicherung wichtiger Grundwasserressourcen sollen auf in den Regionalen Raumentwicklungsprogrammen festgelegt werden.

-       Mit der Festlegung von Vorbehaltsgebieten Tourismus wird die weitere Entwicklung des Tourismus unterstützt. In den Regionalen Raumentwicklungsprogrammen sollen diese in Tourismusschwerpunkträume und Tourismusentwicklungsräume differenziert werden.

-       Im Küstenmeer werden die für den Küstenschutz benötigten Sandlagerstätten als marine Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Küstenschutz und für den gewerblichen Rohstoffabbau marine Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung festgelegt.

Von diesen Änderungen ist die Hansestadt Stralsund nur marginal durch die Festlegung eines Vorbehaltsgebietes Leitungen betroffen.

Die für Stralsund wesentliche relevante Änderung betrifft den Stralsunder Seehafen. In Folge der Anwendung geänderter Kriterien ist dieser nicht mehr als „landesweit bedeutsamer Seehafen“, sondern nur noch als „bedeutsamer Seehafen“ eingestuft.

 

Der überarbeitete Entwurf der Fortschreibung des LEP berücksichtigt außerdem auch die Ergebnisse der Abwägung zu den Stellungnahmen aus der 1. Beteiligungsstufe. Die von der Stadt in ihrer 1. Stellungnahme geäußerten Anregungen und Hinweise beinhalteten im Wesentlichen:

 

-       Ablehnung der Reduzierung des Stralsunder Stadt-Umland-Raumes (SUR)

 

-       Sicherung der bedarfsgerechten Erschließung des Stralsunder Seehafens und der Standortpotenziale für hafenaffine Gewerbe- und Industrieansiedlungen sowie der Erreichbarkeit des Seehafens über die Ostansteuerung durch Aufnahme als landesplanerisches Ziel

 

-       Darstellung der dem Stadtgebiet vorgelagerten Wasserflächen als Marines Vorbehaltsgebiet Tourismus

 

-       Prüfung der Auswirkungen der geplanten Vorrang- / Vorbehaltsgebiete für Windenergieanlagen möglichst anhand von Visualisierungen

 

-       Schutz des Borgwallsees als Trinkwasserressource durch Verzicht auf die Ausweisung eines angrenzenden Vorbehaltsgebietes Landwirtschaft.

 

Dem als Anlage 1 beigefügten Auszug aus der Abwägungstabelle ist zu entnehmen, dass nicht alle von der Stadt geäußerten Anregungen bei der weiteren Planung Berücksichtigung fanden. Dieses betrifft insbesondere die Ablehnung der reduzierten Gebietskulisse des Stralsunder SUR, die Aufnahme der Sicherung einer bedarfsgerechten Verkehrsanbindung der hafenaffinen Standortpotenziale als landesplanerisches Ziel und die küstennahe Ausweisung eines marinen Vorbehaltsgebietes Tourismus.

 

Vom 29. Juni bis zum 30. September 2015 findet die 2. Stufe der Beteiligung zum überarbeiteten 2. Entwurf der Fortschreibung des LEP statt. Der Öffentlichkeit und damit auch den Kommunen wird in dieser Zeit Gelegenheit gegeben, erneut Anregungen und Hinweise zur Planung zu äußern.

 

Nach Auswertung der Stellungnahmen aus der 2. Beteiligungsstufe soll das LEP bis Ende 2015 abschließend überarbeitet und nach der Befassung im Landesplanungsbeirat sowie der Ressortabstimmung im Frühjahr 2016 dem Kabinett zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

 

Die Verbindlichkeitserklärung erfolgt durch Landesverordnung. Zum Abschluss des Fortschreibungsprozesses erfolgt die Bekanntmachung des fortgeschriebenen LEP einschließlich Angaben darüber, mit welchen Ergebnissen die Umweltprüfung für das Programm abgeschlossen wurde im Gesetzes- und Verordnungsblatt des Landes. Mit dieser Veröffentlichung erlangt das fortgeschriebene LEP Gültigkeit. Dieses ist für 2016 zu erwarten.

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund bestätigt die Stellungnahme der Hansestadt Stralsund im Rahmen der 2. Beteiligung zum Entwurf des Landesraumentwicklungsprogramms (LEP) sowie zum Entwurf des Umweltberichts.

 

  1. Die bestätigte Stellungnahme der Hansestadt Stralsund und der Bürgerschaftsbeschluss sind dem Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung M-V  vorzulegen.

 


Lösungsvorschlag:

 

Die Stellungnahme zum 2. Entwurf der Fortschreibung des LEP liegt vor (Anlage 2). Sie berücksichtigt auch die von den Ämtern und Abteilungen geäußerten Belange. Die wesentlichen Anregungen und Hinweise beziehen sich auf folgende Programmsätze:

 

Kap. 3.3.3 Stadt- Umland- Räume, S. 33 ff

Die Stadt-Umland-Räume (SUR) um die Kernstädte, zu denen die kreisfreien und die großen kreisangehörigen Städte und damit auch die Hansestadt Stralsund gehören, sollen als die wichtigsten Lebens- und Wirtschaftsräume und wirtschaftliche Kerne im Land auch in Zukunft gestärkt werden. Deshalb unterliegen die Gemeinden eines SUR einem besonderen Kooperations- und Abstimmungsgebot. Der SUR Stralsund wurde gegenüber der Abgrenzung gem. LEP 2005 zunächst reduziert. Die Gemeinde Altefähr wurde der Forderung der Hansestadt Stralsund folgend in den SUR wieder aufgenommen, die Gemeinden Klausdorf, Preetz, Prohn und Zarrendorf bleiben jedoch ausgegliedert, obwohl auch diese Gemeinden intensive Verflechtungsbeziehungen mit der Kernstadt Stralsund aufweisen. Die Stadt wendet sich erneut gegen die Herausnahme dieser Gemeinden aus ihrem SUR.

 

Gleichzeitig wurde für das gemeinsame Oberzentrum Stralsund/ Greifswald nunmehr ein gemeinsamer Stadt-Umland-Raum ausgewiesen vorrangig mit dem inhaltlichen Ziel, dadurch die Abstimmungen zwischen den beiden Städten und mit den weiteren Gemeinden des SUR zu intensivieren. Auch erfolgte dieses aus systematischen Gründen, da die Gemeinde Sundhagen Verflechtungsbeziehungen zu beiden Kernstädten aufweisen würde und von daher nicht eindeutig zuzuordnen wäre. Die Stadt sieht diese Ausweisung gerade auch im Hinblick auf die praktische Umsetzung des Kooperations- und Abstimmungsgebotes problematisch. Die angestrebte Intensivierung der Abstimmung zwischen den Hansestädten Stralsund und Greifswald bedarf nicht zwingend der Festlegung eines gemeinsamen großen SUR.

 

Kap. 4.3.1 Flächenvorsorge für Industrie- und Gewerbeansiedlung mit landesweiter Bedeutung, S. 43 ff.

Als Standort für hafenaffine Gewerbe- und Industrieansiedlungen wird explizit nur der Stralsunder Seehafen genannt (nicht mehr Stralsund). Seine Potenziale dafür sind jedoch begrenzt, so dass ergänzend ebenfalls das südliche Stadtgebiet mit seinen vorhandenen und zu entwickelnden Flächenpotenzialen zu benennen ist. Die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit des Stralsunder Seehafens einschließlich der zu befördernden hafenaffinen Industrie- und Gewerbeansiedlungen erfordern eine bedarfsgerechte landseitige Verkehrs- und Straßenerschließung. Die Sicherung dieser Erschließung ist in den vorliegenden allgemeinen Programmsätzen nicht hinreichend benannt. Deshalb wird erneut vorgeschlagen, dieses explizit als landesplanerisches Ziel zu verankern. Dieses gilt ebenfalls für die seeseitige Erreichbarkeit des Hafens über die Ostansteuerung (jetzt im Kap. 5.1.2 enthalten).

 

Kap. 5.1.2 Infrastruktur und Verkehrsträger, S. 58 ff:

Die Abstufung des Stralsunder Seehafens von einem landesweit bedeutsamen Seehafen zu einem (nur) bedeutsamen Seehafen ist abzulehnen. Die SWS Seehafen Stralsund GmbH führt in ihrer Stellungnahme vom 26.08.2015 zum 2. Entwurf der Fortschreibung des LEP dazu u.a. aus:

In den letzten 25 Jahren sind durch enorme Investitionen des Landes, des Bundes und der EU in die Hinterlandanbindungen, ergänzt durch die zahlreichen Maßnahmen zur Ertüchtigung und zum Ausbau der Hafeninfrastruktur im Umfang von ~ 82 Mio. Euro, Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des Hafenstandortes Stralsund spürbar verbessert worden. Es sollte daher Konsens darüber bestehen, dass der Seehafen Stralsund von landesweiter, verkehrsgeographischer Bedeutung ist. Die Definition der Häfen mit landesweiter Bedeutung muss sich neben den prognostizierten Umschlagentwicklungen des Bundes primär an den infra- und suprastrukturellen Voraussetzungen des jeweiligen Standortes, seiner verkehrstechnischen Anbindung an die internationalen Verkehrsachsen und Ballungsräume sowie an der bereits vorhandenen industriellen Dichte und der Erweiterung dieser orientieren. Vor diesem Hintergrund gehört der Seehafen Stralsund wie die Seehäfen Wismar und Rostock uneingeschränkt in die Kategorie der landesweit bedeutsamen Seehäfen.

Deshalb bekräftigt auch die Stadt die Forderung, dem Seehafen Stralsund den Status als landesweit bedeutsamer Seehafen zuzuerkennen. 

 

Wesentliche Hinweise zu den Kartendarstellungen:

 

Für den Erhalt und eine bedarfsangepasste Fortentwicklung der maritim-touristischen   Potenziale in der Stadt sind angemessene Entwicklungsspielräume und das Vorhalten von Flächen erforderlich. Diesen Anforderungen sollte mit der Ausweisung der küstennahen Wasserflächen nördlich des Ziegelgrabens, die außerhalb des Vorranggebietes Schifffahrt liegen, als Marines Vorbehaltsgebiet Tourismus Rechnung getragen werden.

 

Die Darstellung eines Vorbehaltsgebietes Landwirtschaft (LW), die das gesamte Stadtgebiet einbezieht, wird wegen des relativ geringen Anteils an Ackerland (ca. 16% der Stadtfläche) abgelehnt.

 

Zum Umweltbericht werden keine beachtlichen Hinweise gegeben.

 

Auf Grund der Bedeutsamkeit und der weitreichenden Auswirkungen der Fortschreibung des LEP auf die Entwicklung auch der Kommunen handelt es sich dabei um eine wichtige Angelegenheit i.S. § 22 Abs. 2 KV M-V. Die 2. Stufe der Beteiligung zur Fortschreibung des LEP findet vom 29. Juni bis zum 30. September 2015 und damit weitestgehend in der parlamentarischen Sommerpause statt, so dass ein Beschluss der Bürgerschaft auf dem regulären Verfahrensweg innerhalb des Beteiligungszeitraums nicht herbeigeführt werden kann. Um die Stellungnahme der Hansestadt Stralsund zum 2. Entwurf der Fortschreibung des LEP Frist wahrend abzugeben, wird diese unter dem Vorbehalt der Bestätigung durch die Bürgerschaft bis zum 31. September 2015 beim Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesplanung M-V eingereicht.

 

Der Bürgerschaft wird empfohlen, die vorliegende Stellungnahme zum 2. Entwurf der Fortschreibung des LEP M-V zu bestätigen. Nach der Beschlussfassung wird die bestätigte Stellungnahme ausgefertigt und mit dem Bürgerschaftsbeschluss dem Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung M-V zugeleitet.

 


Alternativen:

 

Da die Anregungen und Hinweise der Hansestadt Stralsund bei der Fortschreibung des LEP Berücksichtigung finden sollen, kann eine Alternative nicht empfohlen werden.