Betreff
zu Nebentätigkeiten von Mitarbeitern der Verwaltung oder Gesellschaften mit Beteiligung der Hansestadt Stralsund
Einreicher: SPD-Fraktion
Vorlage
kAF 0039/2015
Art
kleine Anfrage

Anfrage:

 

Wie hoch ist der Stand der Mitarbeiter und Beamten der Hansestadt und der Beschäftigten

 der Gesellschaften mit Beteiligung der Hansestadt, die einer anzeige- oder genehmigungs-

pflichtigen Nebentätigkeit nachgehen und nach welchen Kriterien erfolgt eine Genehmigung?

Wie viele ehemalige Beschäftigte der Hansestadt oder einer Gesellschaft mit Beteiligung der

Hansestadt gehen einer Nebentätigkeit bei die Stadt oder einer der genannten

Gesellschaften nach?

Wie werden bei Genehmigungen von Nebentätigkeiten mögliche Interessenskonflikte

geprüft ist es beabsichtigt, ähnlich der Leitlinien guter Unternehmensführung, einen

Verhaltenskodex für die Aufnahme bzw. Genehmigung von Nebenbeschäftigungen zu

entwickeln?

 


Aussprache: Ja


Begründung:

 

Anlass der Frage ist der unlängst bekannt gewordene Beratervertrag eines leitenden

kommunalen Mitarbeiters bei einer Firma, die u. a. für die Hansestadt tätig ist.

 

 

 

 

 

 

Peter van Slooten

SPD-Fraktion