Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, SPD-Fraktion
Anlage 1:
Neunte
Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Stralsund
Aufgrund des § 5 Absatz 2 der Kommunalverfassung für das Land
Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.07.2011 (KV
M-V, GVOBl. M-V S. 777,833) wird nach Beschlussfassung der Bürgerschaft vom 23.01.2014 und Anzeige bei der
Rechtsaufsichtsbehörde die folgende neunte Satzung zur Änderung der
Hauptsatzung der Hansestadt Stralsund erlassen:
Artikel 1 – Änderung der Hauptsatzung
Die Hauptsatzung der Hansestadt Stralsund vom 03.03.2012
(Bürgerschaftsbeschluss Nr. 2011-V-11-0621 vom 08.12.2011), bekannt gemacht im
Amtsblatt der Hansestadt Stralsund Nr. 1/2012 vom 02.03.2012, zuletzt geändert
am 04.12.2014 (Bürgerschaftsbeschluss Nr. 2014-VI-06-0127) wird wie folgt
geändert:
In § 4 (2), Ziffer 4, Satz 4
werden die im Folgenden unterstrichenen Worte gestrichen:
4. sofern sie das
14. Lebensjahr vollendet haben, in einer Einwohnerfragestunde in jeder
öffentlichen Bürgerschaftssitzung zu Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft
an alle
Mitglieder der Bürgerschaft sowie an den/die OberbürgermeisterIn Fragen zu
stellen und
Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten (§ 17 Abs. 1 KV M-V). Die
Einwohnerfragestunde soll bis zu einer Stunde dauern. Jeder Einwohner kann drei
Fragen und eine Nachfrage stellen. Fragen, Vorschläge und Anregungen zu
Beratungsgegenständen der jeweiligen Bürgerschaftssitzung sowie zu Themen
außerhalb von Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft sind nicht zulässig.
Artikel 2 – In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 09.04.2015 in Kraft.
Stralsund………………………
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Oberbürgermeister