Betreff
Änderung der Hauptsatzung
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, SPD-Fraktion
Vorlage
AN 0061/2015
Art
Anträge

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt die Änderung der Hauptsatzung gemäß Änderungssatzung entsprechend Anlage 1.

 


Begründung:

 

Eine Stärkung der Einwohnerfragestunde und eine Absenkung der Hürden für ebendiese sind eine Chance für mehr Teilnahme am politischen Diskurs durch die EinwohnerInnen der Hansestadt.

 

























Anlage 1:

Neunte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Stralsund

 

Aufgrund des § 5 Absatz 2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.07.2011 (KV M-V, GVOBl. M-V S. 777,833) wird nach Beschlussfassung der Bürgerschaft vom 23.01.2014 und Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde die folgende neunte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Stralsund erlassen:

Artikel 1 – Änderung der Hauptsatzung

Die Hauptsatzung der Hansestadt Stralsund vom 03.03.2012 (Bürgerschaftsbeschluss Nr. 2011-V-11-0621 vom 08.12.2011), bekannt gemacht im Amtsblatt der Hansestadt Stralsund Nr. 1/2012 vom 02.03.2012, zuletzt geändert am 04.12.2014 (Bürgerschaftsbeschluss Nr. 2014-VI-06-0127) wird wie folgt geändert:

In § 4 (2), Ziffer 4, Satz 4 werden die im Folgenden unterstrichenen Worte gestrichen:

4. sofern sie das 14. Lebensjahr vollendet haben, in einer Einwohnerfragestunde in jeder
öffentlichen Bürgerschaftssitzung zu Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft an alle
Mitglieder der Bürgerschaft sowie an den/die OberbürgermeisterIn Fragen zu stellen und
Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten (§ 17 Abs. 1 KV M-V). Die
Einwohnerfragestunde soll bis zu einer Stunde dauern. Jeder Einwohner kann drei Fragen und eine Nachfrage stellen. Fragen, Vorschläge und Anregungen zu Beratungsgegenständen der jeweiligen Bürgerschaftssitzung sowie zu Themen außerhalb von Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft sind nicht zulässig.

Artikel 2 – In-Kraft-Treten

Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 09.04.2015 in Kraft.

Stralsund………………………

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Oberbürgermeister