Sachverhalt:
Das Angebot an vermarktbaren Flächen für
gewerbliche Ansiedlungen ist weitgehend ausgeschöpft. Insbesondere für große
Industrie- und Gewerbeansiedlungen mit mehr als 20.000 m² Grundstücksfläche
können im Stadtgebiet derzeit nur im begrenzten Umfang Angebote gemacht werden.
Bereits Anfang der 1990-er Jahre war mit der
Planung des Gewerbegebietes an der südlichen Stadtgrenze den Bebauungsplänen
Nr. 3.3, 3.4 und 3.5 „Gewerbegebiet
Stralsund- Lüdershagen“ begonnen worden. Bis 1995 konnte die Erschließung
fertig gestellt werden (Straßen, Ver- und Entsorgungsleitungen). Es sind die Koppelstraße
und die in Richtung Groß Lüdershagen führenden Albert-Schweitzer-Straße,
Karoline-Herschel-Straße sowie
Agnes-Blum-Straße gebaut worden.
Die Planverfahren für die o. g.
Bebauungspläne wurden eingeleitet und einzelne Bauvorhaben (Möbelwerke,
Stralsunder Werkstätten) während der Planaufstellung frühzeitig genehmigt. Seit
der Novellierung des Baugesetzbuches (BauGB) 2004 ist für Bebauungspläne eine
Umweltprüfung durchzuführen. Weitere Gewerbeansiedlungen, aber auch die
Fortführung der Pläne nach altem Recht waren unzulässig. Die verbliebenen
unbebauten Flächen wurden entsprechend auch weiterhin als Acker genutzt.
Da die Hansestadt im Zusammenhang auch mit
der geplanten Hafenerweiterung im Bereich des Frankenhafens einen weiteren
Bedarf an großen Industrieflächen erwartet, soll das Bebauungsplanverfahren für
die Flächen der o. g. Bebauungspläne neu aufgenommen werden. Das Areal zwischen
den Nachbargemeinden (Wendorf u. Lüssow) und der Ortsumgehung (B 105) soll in
dem neuen Verfahren voll ausgeschöpft werden. Deshalb werden auch Flächen zwischen
der Bundesstraße B 105 und der Koppelstraße in den neuen Geltungsbereich
einbezogen (siehe Anlage 1).
Für einen kleinen Teilbereich nördlich der
Koppelstraße stellt der
Flächennutzungsplan (FNP) eine Wohnbaulandfläche dar. Diese ursprünglich in
östliche Richtung geplante Erweiterung der Siedlung am Lüssower Berg wurde
aufgrund der unmittelbaren Nachbarschaft zur Bundesstraße (B 105) und den
südlich der Koppelstraße angrenzenden Gewerbestandorten verworfen. Dieser
Bereich ist deshalb im Flächennutzungsplan neu zu ordnen (siehe Anlage 2).
Beschlussvorschlag:
1. Der rechtswirksame Flächennutzungsplan,
genehmigt mit Bescheid der höheren Verwaltungsbehörde vom 08.05.1999, Az.
512.111-05.000, ist für eine Teilfläche nördlich der Koppelstraße zu ändern.
Die bisherige Wohnbaufläche bzw. Grünfläche soll als Fläche für die
Landwirtschaft und als gewerbliche Baufläche dargestellt werden.
2. Es soll ein Bebauungsplan gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt werden. Das
Plangebiet, bestehend aus zwei Teilflächen, ist insgesamt ca. 52 ha groß und
umfasst in der Gemarkung Stralsund, Flur 44 die Flurstücke 1/2 (anteilig), 1/5,
, 21/1, 21/2, 154/1, 154/2, 154/8, 155/1, 155/2, 155/8, 156/1, 156/2, 156/5,
157/1, 157/2, 157/5, 158/1, 158/2, 158/3, 158/8, 158/11, 159/1- 159/4, 159/11,
160/1- 160/4, 161/1- 161/3, 161/9, 162/5, 163/1, 164/5, 165/5, 166/5 und in der
Flur 45 die Flurstücke 9/1, 9/2, 9/17, 10/1- 10/4, 11/1- 11/4, 12/1- 12/3,
13/1- 13/3, 14/1, 14/2, 14/7, 14/8, 15/1, 15/2, 15/7, 16/1, 16/9, 20/4, 20/5,
21/5, 21/6- 21/8, 22/3- 22/5, 23/3, 26/1, 26/2, 26/11, 30/6 (anteilig), 31/3,
32 (anteilig), 33/1 (anteilig), 33/2 (anteilig), 33/3, 125/11, 126/1, 127/8,
128/4, 129/2, 130/4- 130/6, 131/1, 131/2, 131/6, 132/1, 132/2, 132/6, 132/7,
133/3- 133/5, 133/9- 133/12, 134/1- 134/4, 134/7, 134/9- 134/12, 135/1- 135/1-
135/4, 135/6, 136/2, 137/7. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird im
Norden durch die Bundesstraße B 105, im Osten durch die Bundesstraße B 96, im
Süden durch die Stadtgrenze zur Gemeinde Wendorf und im Westen durch die
Stadtgrenze zur Gemeinde Lüssow, Gelände der Getreide AG, die Koppelstraße Nr.
37 (ITG), sowie landwirtschaftliche
Flächen begrenzt.
3. Ziel des Bebauungsplans soll die
Ausweisung von Industrie- und Gewerbegebieten sein. Dabei ist der
Schutzanspruch benachbarter Wohnbauflächen zu berücksichtigen.
4. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu
machen.
Lösungsvorschlag:
Für die Flächen westlich der Bundesstraße B
96 beidseitig der Koppelstraße wird vorgeschlagen, einen Bebauungsplan gemäß §
2 Abs. 1 BauGB aufzustellen. Der neue Bebauungsplan Nr. 3.7 besteht aus zwei
Teilflächen mit insgesamt ca. 52 ha, umfasst im Wesentlichen die Bereiche der
nach altem Recht begonnenen B- Pläne Nr. 3.3, 3.4, 3.5 und weitere Flächen
nördlich der Koppelstraße. Das Verfahren ist mit dem Aufstellungsbeschluss
einzuleiten.
Ziel der Planung soll die Ausweisung von
Industrie- und Gewerbegebieten sein. Dabei ist der Schutzanspruch benachbarter
Wohnbauflächen zu berücksichtigen. Einzelne geplante Bauflächen grenzen
unmittelbar an Bauflächen der Nachbargemeinden. Nutzbare Baugrundstücke
entstehen erst, wenn die Flächen zusammen gelegt werden können. In den
Gemeinden Lüssow und Wendorf liegen rechtsverbindliche Bebauungspläne für die
Gewerbeentwicklung vor, die bis an die Stadtgrenze heran reichen. Entsprechend
sind Art und Maß der Nutzung im geplanten Bebauungsplan Nr. 3.7
anzupassen.
Zum Bebauungsplan wird ein Grünordnungsplan
erstellt, der die Eingriffe in Natur und Landschaft bewertet und die
erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen benennt. Ebenso ist der Biotop- und
Artenschutz zu berücksichtigen. Zum Bebauungsplan soll eine Umweltprüfung
durchgeführt werden, die entsprechend im Umweltbericht dokumentiert wird.
Bei der Planung ist eine Vielzahl von
Restriktionen zu beachten (Trinkwasserschutz, Freileitungen, unterirdische
Versorgungsleitungen und Kabel, Bodendenkmale, geschützte Feuchtbiotope,
Bauabstände zu den Bundesstraßen).
Die geplanten Entwicklungsflächen sind
überwiegend im städtischen Eigentum.
Bebauungspläne sind gemäß § 8 Abs. 2
Baugesetzbuch aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Die erforderliche Änderung des FNP für eine Teilfläche nördlich
der Koppelstraße und Anpassung des beigeordneten Landschaftsplanes wird eine
Fläche von ca. 14 ha umfassen. Die Flächen, die bisher als Wohnbaufläche und
Grünfläche dargestellt sind, sollen als Fläche für die Landwirtschaft und als
gewerbliche Baufläche dargestellt werden.
Alternativen:
Die bisher unbesiedelten Flächen, die sich
für eine Gewerbe- und Industrieansiedlung eignen, liegen im Außenbereich. Wenn
hier dem Bedarf an großflächigen
Gewerbe- und Industrieflächen Rechnung werden soll, ist ein Bebauungsplan
aufzustellen. Der Flächennutzungsplan ist für eine Teilfläche zu ändern. Ohne
diese bauplanerischen Voraussetzungen besteht kein Baurecht für eine
gewerbliche Entwicklung.