Sachverhalt:
Im Stadtgebiet der Hansestadt Stralsund
ist eine Privatstraße zu benennen.
Im Rahmen der Erschließung im
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 62 der Hansestadt Stralsund
"Wohngebiet am Hohen Ufer, Andershof“ soll die Privatstraße P einen
Straßennamen erhalten. In der beiliegenden Lageplanskizze ist der Verlauf der
zu benennenden Privatstraße grafisch dargestellt.
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
1.
Die zu benennende Privatstraße P im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 62 der Hansestadt Stralsund " Wohngebiet am Hohen Ufer, Andershof " wird benannt: "Strandschlag"
Lösungsvorschlag:
Es wird vorgeschlagen, die im
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 62 der Hansestadt Stralsund zu
benennende Privatstraße P "Strandschlag" zu benennen.
Alternativen:
Die Privatstraße P wird anders benannt.