Sachverhalt:
Das Vorhaben „Erneuerung Gerhart-Hauptmann-Straße 1. BA (Friedrich-Naumann-Str. bis Sarnowstraße)“ ist eine Maßnahme des Abwasserbeseitigungskonzeptes (ABK) und Bestandteil des durch die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschlossenen Haushaltsplanes 2025 (Maßnahmennummer: 26-6060-0004). Es ist geplant, mit den Bauleistungen im Jahr 2028 gemeinsam mit der REWA und den Stadtwerken zu beginnen. Vorbereitend dafür sind die Planungsleistungen zu erbringen, für die ein Vergabeverfahren durchzuführen ist.
Das geschätzte Gesamtvolumen für die Planungsleistung der Verkehrsanlagen unterschreitet den seit 01.01.2024 geltenden vergaberechtlichen EU-Schwellenwert von 221.000 € (netto) für Dienst- und Lieferaufträge. Das anstehende Vergabeverfahren wird demzufolge im nationalen Wettbewerb entsprechend den vergaberechtlichen Vorschriften durchgeführt.
Beschreibung der Planungsleistungen
Für die Erneuerung des Straßenraums im Bereich des 1. Bauabschnitts der Gerhart-Hauptmann-Straße sind Planungsleistungen in Anlehnung an die HOAI in der Fassung 2021 für Grundleistungen für das Leistungsbild Verkehrsanlagen und für die örtliche Bauüberwachung zu erbringen und auszuschreiben. Notwendige Fach- und Gutachterleistungen, wie Vermessungsleistung und Baugrunduntersuchung, werden separat ausgeschrieben. Das Honorar über die Leistungen soll jeweils frei vereinbart werden.
Die Durchführung dieser Planungs- und Ingenieurleistung erfolgt ab 2026 bis 2027. Die örtliche Bauüberwachung wird erst zusammen mit den Bauleistungen in den Jahren 2028 und 2029 erfolgen. Im Jahr 2026 soll die Entwurfsplanung erarbeitet werden, im Jahr 2027 nach Vorstellung und Erläuterung der Planung im Fachausschuss der Bürgerschaft, die Ausführungsplanung. Ziel ist, nach weiterer Vorbereitung zur Vergabe der Bauleistung ab 2028 mit dem Ausbau zu beginnen.
Vergabeverfahren
Die Planungs- und Ingenieurleistungen können nach Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) mittels Beschränkter Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb vergeben werden, wenn eine Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb für den Auftraggeber oder Bieter einen Aufwand verursachen würde, der zu dem erreichten Vorteil oder dem Wert der Leistung im Missverhältnis stehen würde. Der Aufwand für einen Teilnahmewettbewerb für die zu erbringenden Planungs- und Ingenieurleistungen für die Anliegerstraße Gerhard-Hauptmann-Straße ist gegenüber dem Wert der Leistung unangemessen. Aus diesem Grund soll der Auftrag im Wege der Beschränken Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb und ohne Losbildung vergeben werden.
Die Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt schrittweise. Im Jahr 2026 bis zur Leistungsphase 4 der HOAI, der Genehmigungsplanung, und im Jahr 2027 ab Leistungsphase 5 der HOAI, der Ausführungsplanung. In 2026 werden zudem die Gutachterleistungen beauftragt, im Jahr 2028 die örtliche Bauüberwachung.
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss der Hansestadt Stralsund beschließt, der Oberbürgermeister wird beauftragt, die notwendigen Vergabeverfahren für die Planungsleistungen zum Vorhaben „Erneuerung Gerhart-Hauptmann-Straße 1. BA (Friedrich-Naumann-Straße bis Sarnowstraße)“ einzuleiten.
Lösungsvorschlag:
Dem Hauptausschuss wird empfohlen, die Einleitung der anstehenden Vergabeverfahren wie vorstehend beschrieben zu beschließen.
Alternativen:
Die Einleitung der Vergabeverfahren zur Beauftragung der zu vergebenen Dienstleistung ist aufgrund des Zustandes des öffentlichen Straßenraumes und der Umsetzung des Abwasserbeseitigungskonzeptes (Beschluss-Nr. 2017-VI-07_0697 der Bürgerschaft) dringend notwendig und zeitnah durchzuführen
