Betreff
Einleitung und Ausgestaltung des Vergabeverfahrens über den Neubau einer Sporthalle am Campus Hermann Burmeister (Gesamtmaßnahme)
Vorlage
B 0041/2025
Art
Beschlussvorlage Bürgerschaft

Sachverhalt:

In den vergangenen Jahren wurde der Schulcampus „Hermann Burmeister“ kontinuierlich weiterentwickelt. Die geplante Einfeldsporthalle bildet den abschließenden Baustein dieser Entwicklung und ergänzt das bestehende Schulensemble funktional wie städtebaulich.

Derzeit wird noch die Bestandsporthalle „Allende“ – eine DDR-Typensporthalle des Typs KT 60L – genutzt. Die bauliche Substanz des Gebäudes hat ein Alter erreicht, in dem zunehmend umfangreiche Instandhaltungs- und Reparaturmaßnahmen erforderlich werden. Wesentliche Sanierungsarbeiten haben bislang nicht stattgefunden, sodass sich die Substanz weitgehend im Originalzustand der Errichtungszeit befindet. Darüber hinaus entspricht die Gebäudehülle nicht mehr den heutigen Anforderungen an Energieeffizienz und nachhaltigen Gebäudebetrieb. Gleiches gilt für die technische Gebäudeausrüstung, die den aktuellen Standards nicht gerecht wird.

Im Ergebnis einer durchgeführten Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, bei der auch die schulischen Belange einbezogen wurden, wurde durch das Zentrale Gebäudemanagement die Entscheidung zu einem Neubau getroffen. Diese Abwägung wurde auch im Rahmen der Prüfung zur Haushaltssatzung 2025 der Rechtsaufsichtsbehörde ergänzend vorgelegt.

Die neue Einfeldsporthalle soll in direkter Nachbarschaft zur Sporthalle der Regionalen Schule „Hermann Burmeister“ errichtet werden (siehe Anlage 1). Der Rückbau der bestehenden Sporthalle erfolgt nach Inbetriebnahme des Neubaus und ist nicht Bestandteil dieses Vorhabens. Es ist beabsichtig hier eine Finanzierung aus Mitteln der Städtebauförderung zu generieren.

Der Neubau umfasst zusätzlich ca. 330 m² flexibel teilbare Funktionsfläche (siehe Anlage 2) und dient in erster Linie der Absicherung des Schulsports. Sie ist für den Flächenbedarf des Ganztagsbetriebes ab dem Schuljahr 2025/2026 konzipiert. Im Rahmen des Sportunterrichts sollen grundlegende Sportarten wie Bewegungserziehung, Gymnastik, Geräteturnen und Ballspiele vermittelt werden.

Darüber hinaus ermöglichen die ergänzenden Funktionsräume eine Nutzung durch den Vereinssport, beispielsweise für Ringen, Kampfsport, Tanzen oder weitere Gymnastikangebote.

Das vorliegende Nutzungskonzept zeigt, dass mit den geplanten Flächen die räumlichen Kapazitäten des Grundstücks vollständig ausgeschöpft werden.

Nach § 8 VgV und den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gemäß § 7 BHO/LHO, muss der öffentliche Auftraggeber die Wahl des Vergabeverfahrens begründbar machen.

Folgende Sachverhalte wurden durch das Fachamt geprüft:

  • projektbezogene personellen und technische Ressourcen
  • Fristen und zeitliche Zwänge (z.B. Bewilligungszeiträume)
  • Dringlichkeit aus Bestandsanalyse
  • Komplexität und Risiko

Das Ergebnis der Prüfung ist die Vergabe der Planungs- und Bauleistung als Generalübernehmerleistung (siehe Anlage 3).

Für das Vorhaben liegt eine Zuwendung aus Mitteln des Schulbauprogramms des Landes nach § 10a FAG vor. Das Vorhaben ist bereits Gegenstand des Investitionshaushaltes 2024.


Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt, der Oberbürgermeister wird beauftragt, das für die Umsetzung des Vorhabens notwendige Vergabeverfahren durchzuführen und die Baumaßnahme umzusetzen.

 


Lösungsvorschlag:

Der Bürgerschaft wird empfohlen, die Einleitung des anstehenden Vergabeverfahrens inkl. der Umsetzung des Vorhabens, wie vorstehend beschrieben zu beschließen.


Alternativen:

Ohne den vorliegenden Beschluss ist eine Umsetzung des Vorhabens im Zusammenhang mit dem bestehenden Zuwendungsbescheid nicht möglich.