Sachverhalt:
In den vergangenen Jahren wurde der Schulcampus „Hermann Burmeister“
kontinuierlich weiterentwickelt. Die geplante Einfeldsporthalle bildet den
abschließenden Baustein dieser Entwicklung und ergänzt das bestehende
Schulensemble funktional wie städtebaulich.
Derzeit wird noch die Bestandsporthalle „Allende“ – eine
DDR-Typensporthalle des Typs KT 60L – genutzt. Die bauliche Substanz des
Gebäudes hat ein Alter erreicht, in dem zunehmend umfangreiche Instandhaltungs-
und Reparaturmaßnahmen erforderlich werden. Wesentliche Sanierungsarbeiten
haben bislang nicht stattgefunden, sodass sich die Substanz weitgehend im
Originalzustand der Errichtungszeit befindet. Darüber hinaus entspricht die
Gebäudehülle nicht mehr den heutigen Anforderungen an Energieeffizienz und
nachhaltigen Gebäudebetrieb. Gleiches gilt für die technische
Gebäudeausrüstung, die den aktuellen Standards nicht gerecht wird.
Im Ergebnis einer durchgeführten Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, bei der
auch die schulischen Belange einbezogen wurden, wurde durch das Zentrale
Gebäudemanagement die Entscheidung zu einem Neubau getroffen. Diese Abwägung
wurde auch im Rahmen der Prüfung zur Haushaltssatzung 2025 der
Rechtsaufsichtsbehörde ergänzend vorgelegt.
Die neue Einfeldsporthalle soll in direkter Nachbarschaft zur Sporthalle
der Regionalen Schule „Hermann Burmeister“ errichtet werden (siehe Anlage 1).
Der Rückbau der bestehenden Sporthalle erfolgt nach Inbetriebnahme des Neubaus
und ist nicht Bestandteil dieses Vorhabens. Es ist beabsichtig hier eine
Finanzierung aus Mitteln der Städtebauförderung zu generieren.
Der Neubau umfasst zusätzlich ca. 330 m² flexibel teilbare
Funktionsfläche (siehe Anlage 2) und dient in erster Linie der Absicherung des
Schulsports. Sie ist für den Flächenbedarf des Ganztagsbetriebes ab dem
Schuljahr 2025/2026 konzipiert. Im Rahmen des Sportunterrichts sollen
grundlegende Sportarten wie Bewegungserziehung, Gymnastik, Geräteturnen und
Ballspiele vermittelt werden.
Darüber hinaus ermöglichen die ergänzenden Funktionsräume eine Nutzung
durch den Vereinssport, beispielsweise für Ringen, Kampfsport, Tanzen oder
weitere Gymnastikangebote.
Das vorliegende Nutzungskonzept zeigt, dass mit den geplanten Flächen
die räumlichen Kapazitäten des Grundstücks vollständig ausgeschöpft werden.
Nach § 8 VgV und den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
gemäß § 7 BHO/LHO, muss der öffentliche Auftraggeber die Wahl des
Vergabeverfahrens begründbar machen.
Folgende Sachverhalte wurden durch das Fachamt
geprüft:
- projektbezogene personellen und technische
Ressourcen
- Fristen und zeitliche Zwänge (z.B.
Bewilligungszeiträume)
- Dringlichkeit aus Bestandsanalyse
- Komplexität und Risiko
Das Ergebnis der Prüfung ist die Vergabe der Planungs- und Bauleistung
als Generalübernehmerleistung (siehe Anlage 3).
Für das Vorhaben liegt eine Zuwendung aus Mitteln des Schulbauprogramms des Landes nach § 10a FAG vor. Das Vorhaben ist bereits Gegenstand des Investitionshaushaltes 2024.
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt, der Oberbürgermeister wird beauftragt, das für die Umsetzung des Vorhabens notwendige Vergabeverfahren durchzuführen und die Baumaßnahme umzusetzen.
Lösungsvorschlag:
Der Bürgerschaft wird empfohlen, die Einleitung des anstehenden Vergabeverfahrens inkl. der Umsetzung des Vorhabens, wie vorstehend beschrieben zu beschließen.
Alternativen:
Ohne den vorliegenden Beschluss ist eine Umsetzung des Vorhabens im Zusammenhang mit dem bestehenden Zuwendungsbescheid nicht möglich.
