Betreff
Bewilligung überplanmäßiger Ausgaben für das Vorhaben"Erneuerung Wallensteinstr., 2.BA"
Vorlage
H 0064/2025
Art
Beschlussvorlage Hauptausschuss

Sachverhalt:

Die Hansestadt Stralsund plant den Ausbau der Wallensteinstraße, 2.BA. Der zweite Bauabschnitt befindet sich überwiegend innerhalb der Grenzen des Sanierungsgebietes zur Wohnumfeldverbesserung in Knieper West, lediglich ein kleiner Abschnitt der Baumaßnahme ragt über die Grenze des Sanierungsgebietes hinaus.

 

Zur Finanzierung der Maßnahme wird zusätzlich zu den Städtebaufördermitteln sowohl für die Planungs- und Baukosten innerhalb des Sanierungsgebietes als auch für die Planungs- und Baukosten außerhalb des Sanierungsgebietes ein zusätzlicher städtischer Eigenanteil benötigt. Dieser wurde zusammengefasst im städtischen Kernhaushalt unter der Maßnahmen-Nr. 24-6060-0007 „Erneuerung Wallensteinstraße (zusätzliche Eigenanteile zur Städtebauförderung)“ eingestellt. Da die Auszahlungen erst im Jahr 2026 kassenwirksam werden, wurden dementsprechend die ermittelten zusätzlichen Eigenmittel in Höhe von 150.000,00 € dem Haushaltsjahr 2026 zugeordnet.

 

Gemäß Beschluss H 2025-VIII-02-0051 wurde die Baumaßnahme Neugestaltung Wallensteinstraße, 2.BA ausgeschrieben. Das Submissionsergebnis der Ausschreibung zeigt, dass die Gesamtkosten für die Verkehrsanlagen innerhalb der Kosten der Kostenberechnung liegen, jedoch die anteiligen Kosten für den Bereich außerhalb des Sanierungsgebietes, die zu 100% über den zusätzlichen Eigenanteil zu finanzieren sind, die Kosten der Kostenberechnung um rd. 46.000 € überschreiten. Im Zuge der Klärung der Finanzierung hat sich zudem gezeigt, dass für die im Haushaltsjahr 2026 eingestellten zusätzlichen Eigenmittel in Höhe von 150.000,00 € keine Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2025 vorliegt, so dass diese Mittel bei einer Beauftragung der Baumaßnahme im Jahr 2025 nicht herangezogen werden dürfen. Zur Sicherstellung der Finanzierung bei Beauftragung des vorliegenden Angebotes wird damit eine überplanmäßige Auszahlungsermächtigung im aktuellen Haushalt in Höhe von 150.000 € + 46.000 € = 196.000,00 € benötigt.

 

Ohne die Sicherstellung der Finanzierung durch die überplanmäßige Einstellung des Auszahlungsansatzes müsste die bestehende Ausschreibung aufgehoben werden und die zusätzlichen Kosten in Höhe von 46.000 € im Haushalt 2026 mit eingeordnet werden.

 

Die Aufhebung der Ausschreibung hätte eine deutliche zeitliche Verzögerung bei der Erneuerung der dringend sanierungsbedürftigen Wallensteinstraße zur Folge, von denen auch die Stadtwerke und die REWA betroffen wären, die die Baumaßnahme gemeinsam mit der Stadt ausgeschrieben haben. Auch kann davon ausgegangen werden, dass bei einer neuen Ausschreibung die bestehenden Angebotspreise nicht wieder erzielt werden können, sich die Baumaßnahme insgesamt verteuert und somit ein finanzieller Nachteil für die Hansestadt Stralsund entsteht.

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss der Hansestadt Stralsund beschließt:

Der Einordnung einer überplanmäßigen investiven Auszahlungsermächtigung für den Bau der Wallensteinstraße, 2. BA in Höhe von 196.000,00 € in die Maßnahme Nr. 24-6060-0007 wird zugestimmt. Die Deckung wird aus den Maßnahmen Nr. 19-6060-0007, 23-6060-0008 und 17-6060-0031 herangezogen.


Lösungsvorschlag:

Die Finanzierung der Baumaßnahme Wallensteinstraße 2.BA wird durch die Einordnung einer überplanmäßigen Auszahlungsermächtigung in den aktuellen Haushalt nach § 50 KV M-V in Höhe von 196.000,00 € für die Maßnahmen-Nr. 24-6060-0007 „Erneuerung Wallensteinstraße (zusätzliche Eigenanteile zur Städtebauförderung)“ sichergestellt. Zur Wahrung des beschlossenen und genehmigten Saldos der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit gemäß Haushaltssatzung werden folgende Haushaltsansätze für das Jahr 2025 als Deckung herangezogen:

 

-        Maßnahmen-Nr. 19-6060-0007 Erneuerung Otto-Voge-Straße/Smiterlowstraße/ Wulflamufer – zusätzliche Eigenanteile zur Städtebauförderung

Deckungsbetrag: 46.000,00 €

 

-        Maßnahmen-Nr. 23-6060-0008 Alte Richtenberger Straße (zusätzliche Eigenanteile zur StBF)

Deckungsbetrag: 50.000,00 €

 

-        Maßnahmen-Nr. 17-6060-0031 Ersatzneubau HOMA-Brücke „Berliner Kurve“

Deckungsbetrag: 100.000,00 €

 

Bei den Maßnahmen Nr. 19-6060-0007 und 23-6060-0008 konnten im Zuge der bereits erfolgten baulichen Umsetzung einzelner Bauabschnitte und der fortschreitenden Planung die erforderlichen zusätzlichen Eigenanteile weiter konkretisiert werden. Dabei hat sich gezeigt, dass die für 2025 vorhandene Haushaltsansätze um den genannten Betrag reduziert werden können, ohne die Gesamtfinanzierung der Maßnahmen zu gefährden.

 

Bei der Maßnahme Nr. 17-6060-0031 gibt es eine zeitliche Verzögerung bei der Planung. Die für das Jahr 2025 vorhandenen Finanzmittel (Haushaltsansatz + Ermächtigungs-übertragung) werden daher nicht vollumfänglich in diesem Jahr benötigt. Um die Gesamtfinanzierung weiterhin sicherzustellen, soll der Haushaltsansatz für diese Maßnahme für das Jahr 2026 im Zuge der Haushaltsplanung angepasst werden. Dies kann zu einer Entlastung des investiven Saldos aus Ein- und Auszahlungen führen, da bei einer Bewilligung der überplanmäßigen Auszahlungsermächtigung für die Wallensteinstraße, 2.BA für das Jahr 2025, die für das Haushaltsjahr 2026 angemeldeten zusätzlichen Eigenmittel für die Wallensteinstraße in Höhe von 150.000,00 € nicht mehr benötigt werden.

 


Alternativen:

Dem Antrag wird nicht zugestimmt. Damit ist die Finanzierung der Baumaßnahme Wallensteinstr., 2. BA nicht gesichert. Die Ausschreibung muss aufgehoben werden und nach Sicherstellung der Finanzierung neu ausgeschrieben werden. Dies führt zu einem erheblichen zeitlichen Verzug bei der Umsetzung der Baumaßnahme und zu erwartende Kostensteigerungen im Zuge der Neuausschreibung.