Betreff
Beschluss über die Einleitung und Ausgestaltung der Vergabeverfahren über Planungsleistungen zum Vorhaben "Erneuerung August-Bebel-Ufer" (Gesamtmaßnahme)
Vorlage
H 0062/2025
Art
Beschlussvorlage Hauptausschuss

Sachverhalt:

 

Das geplante Vorhaben „Erneuerung August-Bebel-Ufer“ zwischen Karl-Marx-Straße und Turnerweg ist Maßnahme im Abwasserbeseitigungskonzeptes (ABK) und im durch die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschlossenen Haushaltsplan 2025. Maßnahmennummer für diese investive Maßnahme ist: 25-6060-0002. Ziel ist ein Beginn der Bauleistungen ab 2027. Vorbereitend dafür sind die Planungsleistungen zu erbringen, für die Vergabeverfahren durchzuführen sind. Die zu überplanende Fläche beträgt ca. 4.570 m².

 

Das geschätzte Gesamtvolumen für die Planungsleistungen unterschreitet den seit 01.01.2024 geltenden vergaberechtlichen EU-Schwellenwert von 221.000 € (netto) für Dienst- und Lieferaufträge. Die anstehenden Vergabeverfahren werden demzufolge im nationalen Wettbewerb entsprechend den vergaberechtlichen Vorschriften durchgeführt.

 

 

Beschreibung der Planungsleistung

Zum Vorhaben „Erneuerung August-Bebel-Ufer“ gehört der Straßenraum August-Bebel-Ufer zwischen Karl-Marx-Straße und Turnerweg und der Turnerweg zwischen August-Bebel-Ufer und Kreuzweg (Anlage 1). Für die Erneuerung dieser Straßenräume sind in Anlehnung an die HOAI in der Fassung 2021, die Grundleistungen für das Leistungsbild Verkehrsanlagen und für die örtliche Bauüberwachung zu erbringen und auszuschreiben. Notwendige Fach- und Gutachterleistungen, wie Vermessungsleistung und Baugrunduntersuchung werden separat ausgeschrieben. Das Honorar über die Leistungen soll jeweils frei vereinbart werden.

 

Die Durchführung der Planungs- und Ingenieurleistungen erfolgt ab 2025, die örtliche Bauüberwachung zusammen mit der Bauleistung in den Jahren 2027 und 2028.

 

 

 

 

 

Vergabeverfahren

Die Planungs- und Ingenieurleistungen als Dienstleistungen zum Vorhaben „Erneuerung August-Bebel-Ufer“ können nach Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) mittels Beschränkter Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb vergeben werden, wenn die Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb für den Auftraggeber oder Bieter einen Aufwand verursachen würde, der zu dem erreichten Vorteil oder dem Wert der Leistung im Missverhältnis stehen würde. Der Aufwand für einen Teilnahmewettbewerb für die zu erbringenden Planungs- und Ingenieurleistungen für die Anliegerstraßen August-Bebel-Ufer und Turnerweg ist gegenüber dem Wert der Leistung ohne hohe Gestaltungs- und Entwurfsanforderungen unangemessen.

 

Aus diesem Grund soll der Auftrag im Wege der Beschränken Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb und ohne Losbildung vergeben werden.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss der Hansestadt Stralsund beschließt, der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Vergabeverfahren als Dienstleistung zum Vorhaben „Erneuerung August-Bebel-Ufer“ einzuleiten.


Lösungsvorschlag:

 

Dem Hauptausschuss wird empfohlen, die Einleitung der anstehenden Vergabeverfahren wie vorstehend beschrieben zum Vorhabens „Erneuerung August-Bebel-Ufer“ zu fassen.

 


Alternativen:

 

Die Einleitung der Vergabeverfahren zur Beauftragung der zu vergebenen Dienstleistung ist aufgrund des Zustandes des öffentlichen Straßenraumes zusammen mit der Absicherung der Nutzung der Versorgungsleitungen dringend notwendig und zeitnah durchzuführen.