Sachverhalt:
Das geplante Vorhaben „Erneuerung
August-Bebel-Ufer“ zwischen Karl-Marx-Straße und Turnerweg ist Maßnahme im
Abwasserbeseitigungskonzeptes (ABK) und im durch die Bürgerschaft der
Hansestadt Stralsund beschlossenen Haushaltsplan 2025. Maßnahmennummer für
diese investive Maßnahme ist: 25-6060-0002. Ziel ist ein Beginn der
Bauleistungen ab 2027. Vorbereitend dafür sind die Planungsleistungen zu
erbringen, für die Vergabeverfahren durchzuführen sind. Die zu überplanende
Fläche beträgt ca. 4.570 m².
Das geschätzte Gesamtvolumen für die
Planungsleistungen unterschreitet den seit 01.01.2024 geltenden
vergaberechtlichen EU-Schwellenwert von 221.000 € (netto) für Dienst- und
Lieferaufträge. Die anstehenden Vergabeverfahren werden demzufolge im nationalen
Wettbewerb entsprechend den vergaberechtlichen Vorschriften durchgeführt.
Beschreibung der Planungsleistung
Zum Vorhaben „Erneuerung August-Bebel-Ufer“
gehört der Straßenraum August-Bebel-Ufer zwischen Karl-Marx-Straße und
Turnerweg und der Turnerweg zwischen August-Bebel-Ufer und Kreuzweg (Anlage 1).
Für die Erneuerung dieser Straßenräume sind in Anlehnung an die HOAI in der
Fassung 2021, die Grundleistungen für das Leistungsbild Verkehrsanlagen und für
die örtliche Bauüberwachung zu erbringen und auszuschreiben. Notwendige Fach-
und Gutachterleistungen, wie Vermessungsleistung und Baugrunduntersuchung
werden separat ausgeschrieben. Das Honorar über die Leistungen soll jeweils
frei vereinbart werden.
Die Durchführung der Planungs- und Ingenieurleistungen
erfolgt ab 2025, die örtliche Bauüberwachung zusammen mit der Bauleistung in
den Jahren 2027 und 2028.
Vergabeverfahren
Die Planungs- und Ingenieurleistungen als
Dienstleistungen zum Vorhaben „Erneuerung August-Bebel-Ufer“ können nach Unterschwellenvergabeordnung
(UVgO) mittels Beschränkter Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb vergeben
werden, wenn die Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb für den
Auftraggeber oder Bieter einen Aufwand verursachen würde, der zu dem erreichten
Vorteil oder dem Wert der Leistung im Missverhältnis stehen würde. Der Aufwand
für einen Teilnahmewettbewerb für die zu erbringenden Planungs- und
Ingenieurleistungen für die Anliegerstraßen August-Bebel-Ufer und Turnerweg ist
gegenüber dem Wert der Leistung ohne hohe Gestaltungs- und
Entwurfsanforderungen unangemessen.
Aus diesem Grund soll der Auftrag im Wege
der Beschränken Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb und ohne Losbildung
vergeben werden.
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss der Hansestadt Stralsund beschließt, der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Vergabeverfahren als Dienstleistung zum Vorhaben „Erneuerung August-Bebel-Ufer“ einzuleiten.
Lösungsvorschlag:
Dem Hauptausschuss wird
empfohlen, die Einleitung der anstehenden Vergabeverfahren wie vorstehend
beschrieben zum Vorhabens „Erneuerung August-Bebel-Ufer“ zu fassen.
Alternativen:
Die Einleitung der Vergabeverfahren zur
Beauftragung der zu vergebenen Dienstleistung ist aufgrund des Zustandes des
öffentlichen Straßenraumes zusammen mit der Absicherung der Nutzung der
Versorgungsleitungen dringend notwendig und zeitnah durchzuführen.
