Sitzung: 22.01.2015 Bürgerschaft
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Anfrage:
1. Welche Liegenschaften waren im Jahr 1991 Eigentum der Hansestadt Stralsund?
2. Welche Liegenschaften waren im Jahr 2014 Eigentum der Hansestadt Stralsund?
3. Gab es Zukäufe von Liegenschaften durch die Hansestadt Stralsund, wenn ja, wie viele waren es und wo befinden sich diese?
4. Wurden Liegenschaften der Hansestadt Stralsund getauscht, wenn ja, wo und warum?
5. Wie hoch waren die Einnahmen aus dem Verkauf von Liegenschaften in den
Jahren 2009 bis 2014? Angaben bitte jahresweise.
6. Wie hoch waren die Einnahmen aus Jagdpacht in den Jahren 2009 bis 2014?
7. Gab es Erhöhungen der Jagdpacht, wenn ja wann, in welcher Höhe und sind weitere
Erhöhungen geplant?
8. Wie hoch waren die Einnahmen aus Verpachtung von landwirtschaftlichen Flächen in den Jahren 2009 bis 2014? Angaben bitte jahresweise.
9. Gab es Erhöhungen der Pacht für landwirtschaftliche Flächen, wenn ja, wann und sind weitere Erhöhungen geplant?
10. Wie hoch sind die Einnahmen in den Jahren 2009 bis 2014 aus Vermietung von
Immobilien, die zu Wohnzwecken bzw. gewerblich genutzt werden?
11. Besteht für interessierte Bürgerschaftsmitglieder die Möglichkeit der Besichtigung der Stralsunder Liegenschaften, die sich außerhalb des Stadtgebietes befinden?
Herr Kobsch beantwortet die Anfrage wie folgt:
- Zum
Ende der DDR und auch 1991 hatte die Hansestadt Stralsund kein eigenes
Immobiliarvermögen. Sie hatte aufgehört, als selbständige juristische
Person des öffentlichen wie privaten Rechts zu existieren. Der „Rat der
Stadt“ war untere Staatsbehörde. Selten so konsequent wie hier in
Stralsund waren die Eigentümereinträge wie z.B. „Stadtgemeinde Stralsund“
und „Kloster zum Heiligen Geist“ gestrichen oder geschwärzt und geändert
worden in „Eigentum des Volkes, Rechtsträger z.B. Rat der Stadt, VEG, LPG,
VEB Gebäudewirtschaft etc.“. Nach der politischen Wende erforschte die
nunmehr wieder selbständige juristische Person Hansestadt Stralsund mit
einem enormen Aufwand alle Immobilien, welche sie nach dem
Vermögenszuordnungsgesetz auf Zuordnung entweder in ihr unmittelbares
Eigentum oder direkt in das Eigentum einer ihrer Tochtergesellschaften
beantragen konnte. Sie stellte erfolgreich entsprechende Anträge. Die
Vermögenszuordnung ist bis auf sehr wenige Fälle abgeschlossen. Von den
13.000 gestellten Anträgen auf ca. 12.000 Hektar an Immobiliar sind weit
über 90 Prozent zu Gunsten der Hansestadt Stralsund beschieden worden.
- Eine Immobilie ist ein Grundstück oder ein Bauwerk. Wenn ein Grundstück gemeint ist, wird eine Immobilie
auch Liegenschaft genannt.
Ein Grundstück kann aus einem oder mehreren Flurstücken bestehen. Die
Grundstücke werden in der Liegenschaftsverwaltung nicht gesondert erfasst,
sondern dafür die Flurstücke. Die Hansestadt Stralsund hat insgesamt ca.
9.187 Flurstücke innerhalb ihres politischen Hoheitsgebiets sowie im
Landkreis Vorpommern-Rügen.
- Liegenschaften
wurden erworben, wenn die Hansestadt Stralsund dazu gesetzlich verpflichtet war, z. B.
aufgrund des Verkehrsflächenbereinigungsgesetzes. Darüber hinaus gab es
Zukäufe, wo es aus wirtschaftspolitischer Sicht im Interesse der
Hansestadt geboten war. Beispielhaft dafür steht der Erwerb von Flächen auf dem
Gelände der ehemaligen Volkswerft. Beides bezieht sich auf das Territorium
der Hansestadt. Zur Anzahl der Grundstückskäufe kann derzeit keine
Auskunft gegeben werden, da dazu der enorme Aktenbestand der
Liegenschaftsverwaltung gesichtet werden müsste.
- Die
Hansestadt Stralsund hat in der Vergangenheit nur Liegenschaften
getauscht, um öffentliche Flächen (z. B. öffentliche Wege) oder
verpachtete Flächen (z.B. der Land- und Forstwirtschaft) zu arrondieren.
Darüber wird keine Statistik geführt.
- Die
Einnahmen aus dem Verkauf von Liegenschaften stellen sich wie folgt dar:
In den städtischen Haushalt sind seit
Anfang der 1990iger Jahre bis zum 31.12.2014
insgesamt 44.510.893 Euro durch den
Verkauf von Liegenschaften aus dem allgemeinen Grundvermögen innerhalb des
Stadtgebiets und aus dem Umland geflossen.
Dabei wurde stets darauf geachtet,
nicht das Tafelsilber zu veräußern.
- Aus
der Jagdverpachtung konnten folgende Einnahmen erzielt werden:
- Geringfügige
Erhöhungen der Jagdpacht gab es durch Beschlüsse der jeweiligen
Jagdgenossenschaft.
Wesentlich höhere Einnahmen konnten durch die Bildung von Eigenjagdbezirken
und darauf vorgenommene Verpachtungen durch die Hansestadt Stralsund
erreicht werden. Die Bildung weiterer Eigenjagdbezirke und damit auch die
Erhöhung der Jagdpachten in diesen Bereichen ist beabsichtigt.
- Aus
der Verpachtung von landwirtschaftlichen Flächen konnten folgende
Einnahmen erzielt werden:
- Die
Pacht für landwirtschaftliche Flächen wurde im Rahmen der Bestimmungen des
jeweiligen Pachtvertrages angepasst. Dem gingen die Erstellung von landwirtschaftlichen Fachgutachten
sowie individuelle Pachtverhandlungen voraus. Dieser Prozess wird
fortgeführt, denn die Hansestadt Stralsund als Grundeigentümerin will auch
von den steigenden Erträgen und Gewinnen der Landwirte profitieren.
- Aus
der Vermietung von Immobilien für Wohnzwecke resultieren folgende Einnahmen:
Zeitraum |
Betrag
Gesamtmiete |
Anteil
d. Kaltmiete |
2009 |
124.469,91 |
93.290,20 |
2010 |
81.456,28 |
61.092,21 |
2011 |
64.198,76 |
48.405,87 |
2012 |
48.287,13 |
35.491,04 |
2013 |
28.534,37 |
20.972,76 |
2014 |
29.327,36 |
21.438,30 |
Die
Einnahmen aus der Verpachtung von Gewerberäumen werden nicht gesondert gebucht,
sondern fließen in die allgemeine Haushaltsposition „Einnahmen aus Mieten und
Pachten“ ein und enthalten u.a. auch die Mieten und Pachten für Garagen,
Gärten, Fischerei und Bergbau. Hier stellt sich die Einnahmebilanz wie folgt
dar:
- Interessierte Bürgerschaftsmitglieder können land- und forstwirtschaftlich genutzte
Flächen der Hansestadt Stralsund gern besichtigen. Bei Immobilien, die für
gewerbliche oder Wohnzwecke genutzt werden, ist dies nicht möglich, da es
an der dafür erforderlichen Vertragsgrundlage fehlt.
Auf Nachfrage von Herrn Adomeit, ob man nicht wisse, welche
Liegenschaften getauscht worden sind oder ob der dafür nötige Aufwand zu groß
wäre, antwortet Herr Kobsch, dass keine Statistik über Tauschvorgänge geführt
werden. Man müsse jede Akte der Liegenschaften einzeln Sichten. Das wäre ein
unvorstellbarer Aufwand.
Herr Adomeit ist der Meinung, dass wenn jemand wissen
möchte, welche Grundstücke getauscht wurden, man einen Anspruch auf eine
Antwort hätte.
Herr Paul rät Herrn Adomeit sich in den zurückliegenden
Ausschussunterlagen zu informieren.