Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


Anfrage:

 

1.  Welche Liegenschaften waren im Jahr 1991 Eigentum der Hansestadt Stralsund?

2.  Welche Liegenschaften waren im Jahr 2014 Eigentum der Hansestadt Stralsund?

3.  Gab es Zukäufe von Liegenschaften durch die Hansestadt Stralsund, wenn ja, wie      viele waren es und wo befinden sich diese?

4.  Wurden Liegenschaften der Hansestadt Stralsund getauscht, wenn ja, wo und warum?

5.  Wie hoch waren die Einnahmen aus dem Verkauf von Liegenschaften in den

     Jahren 2009 bis 2014? Angaben bitte jahresweise.

6.  Wie hoch waren die Einnahmen aus Jagdpacht in den Jahren 2009 bis 2014?

7.  Gab es Erhöhungen der Jagdpacht, wenn ja wann, in welcher Höhe und sind weitere

     Erhöhungen geplant?

8.  Wie hoch waren die Einnahmen aus Verpachtung von landwirtschaftlichen Flächen in den Jahren 2009 bis 2014? Angaben bitte jahresweise.

9.  Gab es Erhöhungen der Pacht für landwirtschaftliche Flächen, wenn ja, wann und sind weitere Erhöhungen geplant?

10. Wie hoch sind die Einnahmen in den Jahren 2009 bis 2014 aus Vermietung von

      Immobilien, die zu Wohnzwecken bzw. gewerblich genutzt werden?

11. Besteht für interessierte Bürgerschaftsmitglieder die Möglichkeit der Besichtigung der Stralsunder Liegenschaften, die sich außerhalb des Stadtgebietes befinden?

 

Herr Kobsch beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

  1. Zum Ende der DDR und auch 1991 hatte die Hansestadt Stralsund kein eigenes Immobiliarvermögen. Sie hatte aufgehört, als selbständige juristische Person des öffentlichen wie privaten Rechts zu existieren. Der „Rat der Stadt“ war untere Staatsbehörde. Selten so konsequent wie hier in Stralsund waren die Eigentümereinträge wie z.B. „Stadtgemeinde Stralsund“ und „Kloster zum Heiligen Geist“ gestrichen oder geschwärzt und geändert worden in „Eigentum des Volkes, Rechtsträger z.B. Rat der Stadt, VEG, LPG, VEB Gebäudewirtschaft etc.“. Nach der politischen Wende erforschte die nunmehr wieder selbständige juristische Person Hansestadt Stralsund mit einem enormen Aufwand alle Immobilien, welche sie nach dem Vermögenszuordnungsgesetz auf Zuordnung entweder in ihr unmittelbares Eigentum oder direkt in das Eigentum einer ihrer Tochtergesellschaften beantragen konnte. Sie stellte erfolgreich entsprechende Anträge. Die Vermögenszuordnung ist bis auf sehr wenige Fälle abgeschlossen. Von den 13.000 gestellten Anträgen auf ca. 12.000 Hektar an Immobiliar sind weit über 90 Prozent zu Gunsten der Hansestadt Stralsund beschieden worden.
  2. Eine Immobilie ist ein Grundstück oder ein Bauwerk. Wenn ein Grundstück gemeint ist, wird eine Immobilie auch Liegenschaft genannt. Ein Grundstück kann aus einem oder mehreren Flurstücken bestehen. Die Grundstücke werden in der Liegenschaftsverwaltung nicht gesondert erfasst, sondern dafür die Flurstücke. Die Hansestadt Stralsund hat insgesamt ca. 9.187 Flurstücke innerhalb ihres politischen Hoheitsgebiets sowie im Landkreis Vorpommern-Rügen.
  3. Liegenschaften wurden erworben, wenn die Hansestadt Stralsund  dazu gesetzlich verpflichtet war, z. B. aufgrund des Verkehrsflächenbereinigungsgesetzes. Darüber hinaus gab es Zukäufe, wo es aus wirtschaftspolitischer Sicht im Interesse der Hansestadt geboten war. Beispielhaft dafür steht der Erwerb von Flächen auf dem Gelände der ehemaligen Volkswerft. Beides bezieht sich auf das Territorium der Hansestadt. Zur Anzahl der Grundstückskäufe kann derzeit keine Auskunft gegeben werden, da dazu der enorme Aktenbestand der Liegenschaftsverwaltung gesichtet werden müsste.
  4. Die Hansestadt Stralsund hat in der Vergangenheit nur Liegenschaften getauscht, um öffentliche Flächen (z. B. öffentliche Wege) oder verpachtete Flächen (z.B. der Land- und Forstwirtschaft) zu arrondieren. Darüber wird keine Statistik geführt.
  5. Die Einnahmen aus dem Verkauf von Liegenschaften stellen sich wie folgt dar:

 

 

          In den städtischen Haushalt sind seit Anfang der 1990iger Jahre bis zum 31.12.2014 

            insgesamt 44.510.893 Euro durch den Verkauf von Liegenschaften aus dem allgemeinen Grundvermögen innerhalb des Stadtgebiets und aus dem Umland geflossen.

            Dabei wurde stets darauf geachtet, nicht das Tafelsilber zu veräußern.

 

  1. Aus der Jagdverpachtung konnten folgende Einnahmen erzielt werden:

 

  1. Geringfügige Erhöhungen der Jagdpacht gab es durch Beschlüsse der jeweiligen Jagdgenossenschaft. Wesentlich höhere Einnahmen konnten durch die Bildung von Eigenjagdbezirken und darauf vorgenommene Verpachtungen durch die Hansestadt Stralsund erreicht werden. Die Bildung weiterer Eigenjagdbezirke und damit auch die Erhöhung der Jagdpachten in diesen Bereichen ist beabsichtigt.

 

 

  1. Aus der Verpachtung von landwirtschaftlichen Flächen konnten folgende Einnahmen erzielt werden:                                                                                                 

 

  1. Die Pacht für landwirtschaftliche Flächen wurde im Rahmen der Bestimmungen des jeweiligen Pachtvertrages angepasst. Dem gingen die Erstellung von landwirtschaftlichen Fachgutachten sowie individuelle Pachtverhandlungen voraus. Dieser Prozess wird fortgeführt, denn die Hansestadt Stralsund als Grundeigentümerin will auch von den steigenden Erträgen und Gewinnen der Landwirte profitieren.

 

 

  1. Aus der Vermietung von Immobilien für Wohnzwecke resultieren folgende Einnahmen:

 

 Zeitraum

Betrag Gesamtmiete

Anteil d. Kaltmiete

2009

124.469,91

93.290,20

2010

81.456,28

61.092,21

2011

64.198,76

48.405,87

2012

48.287,13

35.491,04

2013

28.534,37

20.972,76

2014

29.327,36

21.438,30

 

Die Einnahmen aus der Verpachtung von Gewerberäumen werden nicht gesondert gebucht, sondern fließen in die allgemeine Haushaltsposition „Einnahmen aus Mieten und Pachten“ ein und enthalten u.a. auch die Mieten und Pachten für Garagen, Gärten, Fischerei und Bergbau. Hier stellt sich die Einnahmebilanz wie folgt dar:

 

 

  1. Interessierte Bürgerschaftsmitglieder können land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen der Hansestadt Stralsund gern besichtigen. Bei Immobilien, die für gewerbliche oder Wohnzwecke genutzt werden, ist dies nicht möglich, da es an der dafür erforderlichen Vertragsgrundlage fehlt.

 

Auf Nachfrage von Herrn Adomeit, ob man nicht wisse, welche Liegenschaften getauscht worden sind oder ob der dafür nötige Aufwand zu groß wäre, antwortet Herr Kobsch, dass keine Statistik über Tauschvorgänge geführt werden. Man müsse jede Akte der Liegenschaften einzeln Sichten. Das wäre ein unvorstellbarer Aufwand.

 

Herr Adomeit ist der Meinung, dass wenn jemand wissen möchte, welche Grundstücke getauscht wurden, man einen Anspruch auf eine Antwort hätte.

 

Herr Paul rät Herrn Adomeit sich in den zurückliegenden Ausschussunterlagen zu informieren.